Welche Vollmachten wofür gelten

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

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Das Recht zur Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen. Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar. Vollmachten, wie Patientenverfügungen, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmachten, dienen dazu, dass die eigenen Wünsche garantiert umgesetzt werden.