Pflege-Bahr – Schreckgespenst oder letzte Hoffnung?

Die steigende Lebenserwartung, der Geburtenrückgang und die verbesserte medizinische Versorgung in Deutschland bringt es mit sich, dass früher oder später immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf Pflegeleistungen angewiesen sind. Der Großteil der Pflegebedürftigen wird bisher zuhause betreut, sodass Pflegende ihren beruflichen Tätigkeiten oft nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr nachkommen können.

Dies ist aber nur bis zu einem gewissen Grad überhaupt zuhause möglich, da beispielsweise die nötigen Installationen nicht vorhanden sind, um selbst qualitativ pflegen zu können. Dies machte es für Familien leider unumgänglich, Ihre pflegebedürftigen Angehörigen in die professionellen Hände eines Pflegeheims zu geben. Dies ist bekanntermaßen mit horrenden Eigenkosten verbunden.

Die Regierung hat vor fünf Jahren jedoch (endlich) erkannt, dass Pflegebedürftigkeit zunehmend zum Problem wird und dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht mehr leisten kann als lediglich einen Teilschutz. Fast unabhängig von der Pflegestufe bzw. heute Pflegegrad, bleibt nach Abzug der gesetzlichen Leistung immer noch ein vierstelliger Betrag offen, der jeden Monat vom Pflegepatienten oder seinen Angehörigen aufgebracht werden muss. Geht es nicht, muss das Amt einspringen.

Es wurde auch erkannt, dass bei weitem nicht jeder, der evtl. gerne privat für den Pflegefall vorsorgen möchte, dies auch noch kann, weil der Gesundheitszustand eine Aufnahme nicht mehr oder nur zu erschwerten Bedingungen zulässt.

Ähnlich wie mit der Riester-Rente wollte der Gesetzgeber mit dieser zusätzlichen Möglichkeit, getauft nach dem Initiator und damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), Bürgerinnen und Bürger dazu animieren, selbst vorzusorgen. Pflege Bahr sollte für fast jeden Bürger die Möglichkeit schaffen, sich privat absichern zu können. Als Anreiz zum Abschluss wurde ein Beitragszuschuss von 60 Euro pro Jahr eingeführt.

Sozialverbände und Gewerkschaften halten sich allerdings mit Kritik nicht zurück: Zwar sei Pflege-Bahr eine sinnvolle Ergänzung der Pflegeversicherung, reiche jedoch nicht aus, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall auch nur ansatzweise abzudecken. Alles in Allem ist Pflege-Bahr tatsächlich nicht die brillante Lösung für alle und jeden geworden.

Aber…

Warum kann es dennoch sinnvoll sein, eine staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung abzuschließen? Und für wen kann dies interessant sein?

Es gibt Leute, für die Pflege-Bahr die einzige Möglichkeit darstellt, sich abzusichern. Darunter fallen all jene Personen, die bereits an einer Krankheit leiden, bei welcher der Pflegefall leider quasi vorprogrammiert ist. Dazu zählen z. B. Parkinson, Multiple Sklerose etc.

Im Grunde können diese Personen einen Pflege-Bahr-Vertrag erhalten. Der Gesetzgeber hat es zur Bedingung gemacht, dass keine Bewerber aufgrund einer Vorerkrankung oder chronischen Erkrankung abgelehnt werden dürfen – es muss allerdings eine fünfjährige Wartezeit eingehalten werden, bevor Leistungen aus dem Vertrag bezogen werden können.

Auch wenn Pflege-Bahr das Problem nie vollständig lösen kann, können die finanziellen Folgen des Problems zumindest reduziert werden.

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