Vereinshaftpflichtversicherung
Eine Vereinshaftpflicht schützt den Verein und seine Mitglieder eines gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die von diesen im Zuge des Vereinslebens verursacht wurden. Die Vereinshaftpflicht prüft die an den Verein gestellten Forderungen, lehnt unberechtigte Ansprüche ab oder reguliert berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs. Die Vereinshaftpflicht ist daher die wichtigste Versicherung für jeden Verein. In dieser Broschüre möchten wir Ihnen gerne nähere Informationen über diesen wichtigen Schutz liefern.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Klassiker
Ein Schützenverein hält in den Wintermonaten einen Schnupperkurs für neue Interessenten ab. Dabei wurde nicht darauf geachtet, den Bereich um den Eingang zum Vereinsheim zu streuen. Ein Gast rutscht aus und zieht sich Prellungen am Rücken und einen Haarriss am Steißbein zu. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall werden vom Geschädigten gegenüber dem Verein geltend gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.500,– Euro geschätzt.
Unachtsamkeit
In einem Kulturverein wird abends vergessen, die Kaffeemaschine auszuschalten. Diese heizt sich über Nacht derart auf, dass erst sie, dann die Küche Feuer fängt. Durch die Flammen werden Fenster und andere Teile der angemieteten Vereinsräume beschädigt. Der Schaden wird auf 20.000,– Euro geschätzt.
Weitere Schadenbeispiele
Parkplatz
Zwei Vereinsmitglieder eines Sportvereins tragen ein neues Fußballtor zum Hartplatz. Dabei zerkratzen Sie im Vorbeigehen den Lack des auf dem Parkplatz vor dem Vereinsheim geparkten PKW eines Anwohners. Der Schaden wird auf 2.000,– Euro geschätzt.
Sturm
Ein alter, offensichtlich bereits seit längerem morscher Baum wird vom Sturm umgeknickt und streift beim Fall den Wintergarten eines Nachbarhauses. Es entsteht ein Schaden von geschätzt 8.000,– Euro. Der Nachbar fordert Schadenersatz, da er die Ansicht vertritt, der Verein wäre seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen.
Für wen ist die Versicherung?
Die Vereinshaftpflicht ist für alle eingetragenen Vereine (e. V.) unbedingt zu empfehlen.
Was ist versichert?
Es sind alle Personen- Sach- und Vermögensschäden gedeckt, die einem Dritten von einem Mitglied des Vorstands oder einem anderen Vereinsmitglied zugefügt werden. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass der Schaden bei einer Handlung im Interesse, oder zum Zweck des Vereins, verursacht wurde.
Die Versicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Versicherter Personenkreis:
- Mitglieder des Vorstands
- Vereinsmitglieder
- Angestellte und Arbeiter des Vereins
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
- Vorsatz
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs verursacht werden
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
- Verlust von Schlüsseln
- Schäden aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
- Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
D&O für Vereine
Ähnlich wie Manager von Firmen können auch ehrenamtliche Vorstände von Vereinen für Ihre Entscheidungen und die damit verbundenen finanziellen Folgen zur Rechenschaft gezogen werden. Für Sie gelten ähnliche Haftungsregeln wie bei Kapitalgesellschaften. Daher haften sie grundsätzlich unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Eine Abwälzung der Haftung auf die Privathaftpflichtversicherung ist ebenso wenig möglich, wie der Ausschluss über die Satzung. Einem Verein bzw. dessen Vorständen, kann daher nur empfohlen werden, sich gegen eigene Schadenersatzansprüche gegen die Vorstandschaft mit einer D&O abzusichern.
Vereinsrechtsschutzversicherung
In einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, lässt sich auch für Vereine nicht immer vermeiden. Ein Vereinsrechtsschutz bietet die ideale Ergänzung zur Vereinshaftpflicht, mit dem u. a. eigene Ansprüche durchgesetzt werden können. Beispiel: Bei einem Auswärtsspiel wird ein Mitglied verletzt, der Schadenersatzanspruch allerdings nicht bezahlt. Ein weiteres Beispiel wäre, dass der Verein dem Platzwart gekündigt hat und dieser sich nun mit rechtlichen Mitteln dagegen wehrt.
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Veranstaltet ein Verein ein Fest oder ähnliche Veranstaltung, ist in den meisten Fällen kein direkter Bezug zum Vereinszweck geboten, weshalb die Vereinshaftpflichtversicherung nicht greift (z. B. Faschingsball eines Sportvereins). Eine gesonderte Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung von Helfern Dritten zugefügt werden. Auch der Betrieb von Hüpfburgen, Zelten, etc. kann mit eingeschlossen werden.
Gebäudeversicherung
Unwetter, Sturm, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmungen usw. selbst das solideste Vereinsheim kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden komplett zu vermeiden ist fast unmögliche. Eine Gebäudeversicherung schützt den Verein jedoch vor den damit verbundenen finanziellen Nachteilen.