Die Absicherung von Tieren
Oft genießen Tiere den Status von Familienmitgliedern. Aber auch seitens des Gesetzgebers stehen Tiere unter besonderem Schutz. Sie sind schon längst keine Sachen mehr, was Ihnen als Tierhalter wohl auch nicht in den Sinn gekommen wäre. Eine tiergerechte Haltung beinhaltet viele Elemente. Eines davon ist die Versorgung im Krankheitsfall. Wird Ihr Tier krank oder erleidet einen Unfall, entscheidet nicht der Marktwert darüber, ob Sie zum Tierarzt gehen oder nicht. Sie tun es aus Zuneigung zu Ihrem Tier. Bedenken Sie bitte auch, dass Ihre Verantwortung fürs Tier auch Schäden umfasst, die es verursacht.
Tiere verdienen eine besondere Absicherung.
Sie haben ein Luxustier
Haustiere sind Luxustiere, da sie nicht gehalten werden, um irgendeine Art von Ertrag mit ihnen zu generieren (z. B. Mastvieh), bzw. sie einen bestimmten Zweck erfüllen zu lassen (z. B. Wachhund).
Typische Haustiere sind:
• Hunde
• Katzen
• Vögel
• Schildkröten
• Meerschweinchen, usw.
Halter haften für ihre Tiere
Haftungsgrundlage
§ 833 BGB
(1) Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden aus bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Vereinfacht kann man also sagen, dass Schäden durch Nutztiere nur dann erstattungspflichtig sind, wenn dem Halter ein Verschulden vorgeworfen werden kann (Verschuldenshaftung). Beim Luxustier spielt der Grad des Verschuldens des Halters keine Rolle. Schäden müssen aus der reinen Gefährdungshaftung heraus beglichen werden. Der Luxustierhalter haftet also grundsätzlich immer für Schäden, die sein Tier verursacht.
Haftpflichtansprüche richtig absichern
Der Großteil aller harmloseren Haustiere (z. B. Hamster, Katze, Papagei,…) sind bereits über eine Privathaftpflichtversicherung versichert.
Für Tiere, die ein größeres Gefährdungspotential besitzen, kann eine gesonderte Haftpflichtdeckung nötig ist. Üblicherweise sind dies Hunde und Pferde (auch Ponys, Esel, Maultiere,u. ä.). Für andere gefährlichere Luxustiere (z. B. Spinnen, Schlangen, Echsen, usw.) empfiehlt es sich immer, das Gespräch mit Ihrem Privathaftpflichtversicherer zu suchen.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Für nicht gewerblich genutzte Hunde und Pferde gibt es die Möglichkeit, diese über eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung zu versichern.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt hat. Dazu gehören alle Personen- und Sachschäden, sowie möglicherweise entstandene Vermögensschäden. Je nach gewähltem Versicherertarif kann der Versicherungsumfang um sinnvolle Erweiterungen ergänzt werden, z. B. Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, der ungewollte Deckakt, Flurschäden, Forderungsausfall. Private Kutschfahrten usw.
Bei Hunden stellt diese Form der Absicherung evtl. sogar eine Pflichtversicherung dar. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen in diesem Bereich sehr. Die Versicherungspflicht ist meist abhängig von der Rasse Ihres Hundes (sog. Kampfhunde), evtl. genügt aber auch schon das Erreichen einer gewissen Schulterhöhe. Wenn Sie sich hier nicht sicher sind, sollten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfragen, ob Ihr Tier zu den versicherungspflichtigen Artgenossen zählt.
Tiere sind keine Sachen
Tiere sind gem. § 90a BGB keine Sachen. Daher sollte man sie auch nicht wie Sachen versichern. Zwar sind z. B. Ihre Haustiere normalerweise bereits im Rahmen Ihrer Hausratversicherung mit abgedeckt nur findet hier eine Erstattung maximal zum Neuwert statt. Auch muss eine der versicherten Gefahren zur Schädigung Ihres Tiers geführt haben (z. B. Feuer, Sturm, Leitungswasser,…). Aber was, wenn Ihr Hund eine Hüftoperation benötigt? Was, wenn Ihre Katze gebrochene Rippen hat? Was, wenn Ihr Pferd an einer Kolik leidet? Spezielle Tierversicherungen sorgen dafür, dass Ihre finanzielle Belastung im Rahmen bleibt!
Tierkranken-/Tier-OP-Versicherung
Für Hunde, Katzen und Pferde bietet der Versicherungsmarkt die Möglichkeit der Krankenversicherung. Eine solche Versicherung kommt für einen gewissen Teil anfallender Kosten auf. Unter anderem können folgende Probleme versichert werden:
- Ambulante oder stationäre tierärztliche Behandlungen
- Med. notwendige OPs unter Vollnarkose nach Erkrankung oder Unfall
- Unterbringung in einer Tierklinik
Auch Tarife, die sich nur auf Operationen beschränkten, sind am Markt erhältlich. Ebenso gibt es Versicherungspolicen für Pferde, die ausschließlich die Kosten einer Kolik-OP übernehmen. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre Vorstellungen ist also gut darstellbar.
Eine solide medizinische Versorgung ist auch für ein Haustier eine teure Sache. Sorgen Sie hier vor und schenken Sie Ihrem Vierbeiner die Absicherung, die er benötigt. Mit einer Tierkrankenversicherung stellt sich auch die Frage nicht mehr, ob sich bestimmte Behandlungen angesichts des Alters eines Tiers noch lohnen. Die Frage, ob ein treuer Begleiter operiert wird, sollte nicht vom Zustand des Geldbeutels abhängig gemacht werden müssen.
Spezielle Lösungen für Pferde
Für Pferde gibt eine ganze Reihe von Versicherungslösungen, die mit fest vereinbarten Versicherungssummen arbeiten und beim Eintreten eines bestimmten, versicherten Ereignisses die Basis einer Erstattung sind.
Pferde-Kastrationsversicherung
Hier wird das Risiko einer Kastration übernommen. Der Versicherungsschutz gilt während des Eingriffs und für eine gewisse Anzahl von Tagen danach. Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Kastration durch einen Tierarzt, sowie eine im Vorfeld eingereichte Bescheinigung über die geschlechtlich normale Entwicklung des Tiers. Kommt es zu Komplikationen, ist eine mit dem Versicherer vereinbarte Versicherungssumme Basis für die Entschädigung.
Pferde-Leibesfrucht-Versicherung
Hierbei handelt es sich um die einzige Absicherungsmöglichkeit, die bereits vor der Geburt beginnt. Der Versicherungsschutz greift im Regelfall ab dem 7. Trächtigkeitsmonat und wirkt bis nach der Geburt. Speziell der Zeitraum des postnatalen Versicherungsschutzes variiert zwischen den verschiedenen Anbietern. Versichert ist der Tod und die Nottötung des Embryos bzw. Fohlens bedingt durch Krankheit. Dauerhafte Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Diebstahl oder Raub können ebenfalls je nach gewähltem Anbieter und Tarif zu einer Entschädigungsleistung führen.
Pferde-Trächtigkeitsversicherung
Ist eine Stute trächtig, können während der Tragzeit ständig Komplikationen auftreten. Genau dieses Risiko wird durch eine Trächtigkeitsversicherung gedeckt. Versichert sind der Tod oder die Nottötung infolge der Trächtigkeit oder des Abfohlens. Die in dieser Versicherungssparte zu vereinbarende Versicherungssumme ist Basis der Entschädigung.
Tierlebensversicherungen für Pferde, Rinder und Schafe
Wie bei der bekannten Lebensversicherung für Menschen, ist auch bei der Tierlebensversicherung eine vereinbarte Versicherungssumme Grundlage der Entschädigung. Versichert sind die Tiere im Falle von Tod oder Nottötung, Transport, Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht sowie dauernde Zuchtunbrauchbarkeit. Der Versicherungsschutz gilt im Stall wie auch auf der Weide und erstreckt sich zusätzlich auf Trächtigkeits- und Geburtsschäden am Muttertier.
Tierisch viele Möglichkeiten
Die Möglichkeiten Ihre Tiere entsprechend Ihrer Vorstellungen abzusichern waren noch nie so umfangreich wie heute. Eine solide Absicherung als Ergänzung zum notwendigen Haftpflichtschutz muss nicht teuer sein. Gerade wenn Sie höherwertige Rassetiere halten, sollten Sie abwägen, ob nicht die ein oder andere Ergänzung sinnvoll ist.