Diensthaftpflichtversicherung

Spezielle Absicherung im öffentlichen Dienst

  • Diensthaftpflichtversicherung

Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die Sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden oder Vermögensschäden verursacht werden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Auch gegenüber Ihrem Dienstherren können Sie haftpflichtig gemacht werden, wenn Sie diesen schädigen. Eine auf Ihren konkreten Bedarf abgestimmte Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung, Regulierung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen.