Während der Ausbildung noch mitversichert ?!?
Für die Dauer der Aubildung genießt Ihr Kind in einigen Fällen noch Versicherungsschutz über Ihre Verträge. Lassen Sie uns die wichtigen Sparten einzeln betrachten und schauen welche Versicherungen für Auszubildende bei Bedarf erweitert werden sollten.
Privathaftpflichtversicherung
Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft für solch einen Schaden ist eine Mietwohnung, die durch eine vergessene Herdplatte ausbrennt. Für die Dauer der ersten Berufsausbildung sind Kinder im Regelfall noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern abgesichert. Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Bezieht das Kind eine eigene Wohnung, empfiehlt es sich, diesen Vertrag darauf zu prüfen, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien mit gedeckt ist. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung empfehlen wir Ihrem Kind den Abschluss eines eigenen Vertrags.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt unter anderem die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für all das auf und macht daher großen Sinn. Auch bei dieser Versicherungssparte ist Ihr Kind im Regelfall, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch mitversichert. Dies ist aber auch in den Bedingungswerken der jeweiligen Versicherung sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Falls Ihr Kind die erste eigene Wohnung bzw. ein gemietetes Zimmer am Ausbildungsort bezieht, sollten Sie diesen gemieteten Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz in Ihre Rechtsschutzversicherung mit einschließen, wenn Ihre Familie bereits über einen solchen Schutz verfügt. Ebenso wäre zu prüfen, ob der erste PKW Ihres Kindes mitversichert ist. Ein Verkehrsunfall kann neben Verletzungen auch große finanzielle Folgen haben!
KFZ-Versicherung
Zum Ausbildungsbeginn belohnen sich die Kinder naturgemäß mit dem Führerschein und dem ersten eigenen Auto. Wer erinnert sich nicht an diese wunderbare Zeit der großen Freiheit? Leider zeigen die Statistiken auch, dass junge Fahrer um ein Vielfaches häufiger Unfälle im Straßenverkehr verursachen, als dies bei Personen mit mehrjähriger Fahrerfahrung der Fall ist. Dies spiegelt sich auch in den Beiträgen wider, die ein Fahranfänger für seine KFZ-Versicherung zahlen muss. Um die Kosten Ihres Kindes hier gering zu halten, empfiehlt es sich, Zulassung und Versicherung des Wagens auf einen Elternteil laufen zu lassen. Gibt es bei Ihnen evtl. noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt eines früheren Zweit- oder Drittwagens, kann dieser genutzt werden. Hat Ihr Kind den Führerschein schon ein paar Jahre, lässt sich der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt auf einen eigenen Versicherungsvertrag übertragen. Ihr Kind erhält jedoch nie mehr schadenfreie Jahre, als es selbst seit Führerscheinausstellung hätte erfahren können. Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs Ihres Kindes, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist normalerweise nicht nötig, da die bereits oben thematisierte Unfallversicherung auch im Straßenverkehr greift. Verursacht Ihr Kind einen Schaden, bei dem ein Insasse geschädigt wird, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz des Geschädigten auf.
Hausratversicherung
Ihre Hausratversicherung deckt in erster Linie den Hausrat an Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort ab. Da die versicherten Sachen im Rahmen der Hausratversicherung nicht Ihnen persönlich gehören müssen, besteht auch für Eigentum Ihres Kindes Versicherungsschutz. Teil der Leistungen einer Hausratversicherung ist auch die sog. Außenversicherung. Diese bietet vorübergehend auch außerhalb Ihres Wohnsitzes Versicherungsschutz. Es kann sein, dass Ihr Hausratversicherer die von Ihrem Kind bezogenen Räume noch nicht als gegründeten eigenen Hausstand wertet – der Hausrat den Ihr Kind in der „eigenen Bude“ hat, wäre dann grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung mit versichert. Dies muss im Vorfeld aber mit dem Versicherer besprochen und auch schriftlich bestätigt werden. Wichtig ist dann auch auf die geltenden Summenbegrenzungen zu achten. Üblicherweise sind 10 % der Versicherungssumme Ihres Hausratversicherungsvertrags sind versichert (oft noch auf 10.000 bis 12.000 Euro begrenzt). Sollte der Neuwert der Einrichtung Ihres Kindes diese Summe übersteigen, empfiehlt sich der Abschluss eines gesonderten Vertrags.
Glasversicherung
Die Glasversicherung zählt zu den nicht unbedingt notwendigen Versicherungen für Auszubildende. Sie soll an dieser Stelle aber dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet werden. Zerbricht eine Türverglasung, weil Sie die Tür ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müsste Ihr Kind für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr kleines Geld erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mit versichert.
Unfallversicherung
In der Ausbildung ist Ihr Kind nun während der Arbeits- und Berufsschulzeit und auf den Wegen hin und zurück durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Deren Leistungen sind in erster Linie darauf abgestimmt, für die Kosten der gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aufzukommen; auch für Rehabilitationskosten, die daraus entstehen. Kapitalleistungen werden erst ab einer mindestens 20 %-igen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer kleinen Rente gezahlt. Für Unfälle im rein privaten Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht sie gar keine Leistung vor. Anders ist es bei einer privaten Unfallversicherung, deren Deckung 24 Stunden am Tag bei allen normalen Tätigkeiten des Alltags (auch Arbeit und Schule) gilt. Außerdem leistet die private Unvallversicherung bereits bei einer 1 %-igen Invalidität und kann hinsichtlich der gewünschten Leistungen angepasst werden. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch ein spezielles Sportgerät fallen. Besteht bereits eine private Unfallversicherung, in der auch Ihr Kind mit abgesichert ist, sollte die Berufsgruppe überprüft werden, in der Ihr Kind tätig ist. In der Regel kann Ihr Kind bis zur Volljährigkeit im preiswerten Kindertarif versichert werden bzw. versichert bleiben. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss eine Anpassung an die korrekte Berufsgruppe erfolgen. Handwerklich tätige Personen müssen, bedingt durch ihr höheres Unfallrisiko, einen höheren Beitrag zahlen. Wichtig ist auch, die Versicherungssummen ausreichend hoch zu wählen – und diese nicht zugunsten eines niedrigeren Beitrags zu senken. Versicherungen für Auszubildende müssen immer einen konkreten Zweck erfüllen können!
Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen
Neben der Altersvorsorge spielt auch das Thema Vermögensaufbau eine wichtige Rolle. Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen sind hierfür ein guter erster Baustein. Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (Alleinstehende: 20.000 Euro bzw. 17.900 bei wohnwirtschaftlicher Anlage), die von einem Auszubildenden normalerweise noch nicht erreicht werden, erhält man eine Arbeitnehmersparzulage als Förderung der Anlage. Die beiden gängigsten auf diese Art geförderten Sparformen sind der Bausparvertrag und der Fondssparplan. Beim Bausparvertrag werden auf maximal 470 Euro Sparbeitrag im Jahr 9 % Arbeitnehmersparzulage gezahlt, beim Fondssparplan sind es 20 % auf max. 400 Euro Sparbeitrag. Bedingt durch diese recht üppige Unterstützung des Sparbestrebens, machen Vermögenswirksame Leistungen auch dann Sinn, wenn sich der Arbeitgeber nicht mit einem Zuschuss daran beteiligt. Nach einer siebenjährigen Vertragslaufzeit kann ein solcher Vertrag dann ohne Zweckbindung ausbezahlt werden. Die Einschränkungen der Verwendbarkeit, die es bei der Wohnungsbauprämie gibt, ist hier nicht vorgesehen.
Ausbildungsversicherung gefällig?
Nicht selten haben Eltern, Großeltern oder andere Verwandte einen kleinen Sparvertrag oder eine Ausbildungsversicherung für ein Kind abgeschlossen. Auch diese Verträge werden in der Re- gel um die Aufnahme einer Berufsausbildung herum fällig und ausbezahlt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, wofür das Geld verwendet werden soll. Finanzielle Rücklagen entspannen die Lage für die Dauer einer Jobsuche nach der Ausbildung. Für die Wiederanlage eignen sich verschiedene Finanzprodukte. Lassen Sie uns zu gegebener Zeit darüber sprechen.
Azubis richtig versichern – Jetzt ist es an der Zeit !
Azubi-Info, Berufsunfähigkeit, Vermögenswirksame LeistugenHaben Sie in diesem Jahr auch einen Auszubildenden in Ihrem Betrieb eingestellt? Nach überstandener Probezeit ist sein Weg für die nächsten zwei bis drei Jahre nun recht klar vorgegeben. Die (noch bestehende) Probezeit nehmen wir zum Anlass, Ihnen frühzeitig Informationen zu den verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten Ihres neuen jungen Mitarbeiters auf den Weg zu geben. Berufsunfähigkeitsversicherung: Mit […]
Arbeitskraftabsicherung für Azubis – Wozu brauche ich eine Arbeitskraftabsicherung?
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