Geschäftsinhaltsversicherung Büro und Praxen

Interieur absichern

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Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büroeinrichtung. Feuer- und Leitungswasser- schäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch die Inhalte zerstören und vor allem den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes. Eine Geschäftsinhaltsversicherung Büro und Praxen schafft Abhilfe.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Einbruch und Vandalismus in Fahrschule

In der Nacht brechen Unbekannte in eine Fahrschule ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung hierüber. Die Büroeinrichtung wird zerschlagen, die Wände beschmiert. Des Weiteren werden die Computer zerstört.

Brand in Arztpraxis

Durch einen technischen Defekt in der Elektronik entstand ein Feuer in einer Praxis. Glücklicherweise wurde das Feuer früh entdeckt und konnte gelöscht werden. Dennoch kam es zu erheblichen Beschädigungen durch das Löschwasser und die Verrußungen. Allein die Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung nahmen 10 Tage in Anspruch.

Fragen und Antworten zur Geschäftsinhaltsversicherung Büro und Praxen

Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie: technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

  • Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
  • Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
  • In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
  • In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
  • In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Rückstau

Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch stellenweise auch versicherbar.

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

  • Ersatz von versicherten Sachen Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
  • Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung – die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn.

Neben einer Geschäftsinhaltsversicherung Büro und Praxen lohnen sich folgende Versicherungen:

Elektronikversicherung

Insbesondere für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine spezielle Elektronikversicherung.

Betriebsunterbrechung

Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Praxis- und Bürobetrieb zeitnah wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, einer zeitaufwändigen Schadenbeseitigung oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen.
Da die Fixkosten wie z.B. Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete usw. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen aufgrund eines Sachschades entgangene Betriebsgewinne und fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens). Längere Haftzeiten können vereinbart werden.

Es gibt drei Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:
• Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU): Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssum- me der Inhaltsversicherung
• Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU): Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und kann auch ohne eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden
• Große Betriebsunterrbrechungsversicherung (GBU): Oftmals für größere, industrielle Betriebe 

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