Beihilfe und Heilfürsorge für Beamte

Krankenkostenabsicherung für Beamte

  • beihilfe, Heilfürsorge, versicherungen, Beamte

Beamte sind von normalen Arbeitnehmern komplett abzugrenzen, da diese nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihren Dienstherren stehen, sondern in einem Beamtenverhältnis, das einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis entspricht (§4 BBG). Dazu gehören z.B. Finanzbeamte, Mitarbeiter bei städtischen Einrichtungen, aber auch Soldaten, Polizisten und Vollzugsbeamte.