Betriebsgebäudeversicherung

Optimaler Schutz für Betriebsgebäude.

So wie ein Wohngebäude, ist auch eine Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen untragbar ist. Wir erklären warum eine Betriebsgebäudeversicherung sinnvoll ist. 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Neujahr

Nur das rasche Eingreifen des Besitzers, welcher in unmittelbarer Nähe zur Schreinerei wohnt, verhinderte am Neujahrstag Schlimmeres. Ein Kurzschluss im Schaltkasten löste einen Brand in einem Verschnittholzlager aus. Auf Grund der Feiertage war die Firma gründlich von Sägespänen gereinigt worden. Trotzdem entstand ein erheblicher Sachschaden durch Verrußung und das Verschmoren der elektrischen Leitungen. Die Aufräumarbeiten dauerten mehrere Tage an. Der Schaden wurde auf ca. 27.000 € geschätzt.

Auszug

Über Jahre hinweg lief, wegen einer lecken Dichtung im Wannenablauf, Schmutzwasser in der Holzbalkendecke des darunter liegenden Büros eines Handwerkerbetriebes. Die Büromitarbeiter nahmen mehr und mehr einen modrigen Geruch wahr, konnten aber die Ursache nicht konkretisieren. Erst beim Auszug des Mieters oberhalb entdeckte man Aufwerfungen im Fliesenboden. Die Überprüfung ergab, dass die gesamte Holzbalkendecke ausgetauscht werden muss. Der Schaden wurde auf ca. 16.000 € geschätzt.

Wackelige Angelegenheit

Nach einem Frühjahrssturm stellte der Besitzer einer Industriehalle fest, dass die Überdachung der LKW-Warenannahme aus der Mauerverankerung gerissen und nur noch von wenigen Schrauben festgehalten wird. Darüber hinaus hatte der Sturm die gesamte Überdachung nach oben gedrückt. Die Reparaturarbeiten gestalteten sich umfrangreich. Der Schaden wurde auf ca. 8.000 € geschätzt.

Wasserschaden nach Umbaumaßnahmen

Auf dem Nachbargrundstück wurde eine neue Lagerhalle errichtet. Aufgrund der genehmigten baulichen Maßnahmen veränderten sich jedoch die örtlichen Gegebenheiten. Schwere Niederschläge sammelten immense Wassermassen, die aufgrund der geänderten Bodenbeschaffenheit plötzlich in die Montagehalle des metallverarbeitenden Betriebesflossen. Die Heizungsanlage wurde dabei beschädigt. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung und Trocknung der Halle und die Reparatur der Heizungsanlage dauerte insgesamt 10 Tage. Der Sachschaden wurde auf ca. 14.000 € geschätzt.

Fragen und Antworten zur Betriebsgebäudeversicherung

Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.

Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm/Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)

Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren.

Allgemeine Ausschlüsse:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie

In der Feuerversicherung:

  • Nutzwärmeschäden
  • Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung:

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung:

  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen.

In der Elementarschadenversicherung:

  • Schäden durch Sturmflut

Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.

  • Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.

• Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
• Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstät- te einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.

Bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Inhalt der Gebäude betroffen. Deshalb ist der Abschluss einer entsprechenden Inhaltsversicherung sinnvoll.

Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schäden zu versichern, empfi ehlt sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung.

Weitere Themen für Unternehmen:

Für jeden Hersteller ist es wichtig, darüber informiert zu sein, inwieweit er für Fehler seiner Produkte haftbar gemacht werden kann. Im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ist geregelt, wann und wer für Folgeschäden an Personen oder Sachen einstehen muss, die ein fehlerhaftes Produkt verursacht hat. Für Schäden am mangelhaften Produkt selbst ist das ProdHaftG aber ausdrücklich nicht zuständig, […]

betriebsgebäudeversicherung

Gewerbeversicherungen sind wichtig, um das Unternehmen ausreichend schützen zu können. Die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Gewerbetreibende für sein Betriebsgebäude abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind so bereits abgedeckt. Dennoch bietet diese Dreifachdeckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie im Schadensfall […]

Statistisch gesehen wird jeder Arzt etwa alle sieben Jahre mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert. Derzeit geht man von mindestens 40.000 Behandlungsfehlern pro Jahr in Deutschland aus, die der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung gemeldet werden. Parallel dazu steigt auch der Schadenbedarf, da die Anzahl der Großschäden inzwischen ungefähr die Hälfte aller Schadenaufwendungen darstellt. Und hiervon sind nicht […]

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist erst mal prinzipiell gemäß § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Regelung ist vielen bestens bekannt. Doch wie sieht es mit der Haftung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, den Arbeitskollegen oder Dritten (z. B. Kunden) aus? Ist da nicht irgendwas mit maximal 3 Monatsgehältern? Wir möchten Ihnen im Folgenden […]