Welche Vollmachten wofür gelten

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

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Das Recht zur Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen. Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar. Vollmachten, wie Patientenverfügungen, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmachten, dienen dazu, dass die eigenen Wünsche garantiert umgesetzt werden. 

Vollmachten – Ihr Recht zur Selbstbestimmung

Durch Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit im Alter, kann jeder in die Situation geraten, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht regelt, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Ihnen ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht bestmöglich gewahrt bleiben.

Die Bestellung eines Betreuers wird von einem für Sie zuständigen Amtsgericht festgelegt. Dieser bestellte Betreuer darf ausschließlich im gerichtlich festgelegten Umfang handeln. Auch die Wünsche des Betroffenen müssen hierbei beachtet werden, wenn diese bekannt sind. Es empfiehlt sich daher frühzeitig darüber nachzudenken, wem man im Fall der Fälle die Vollmachten erteilen möchte. Auch, welche Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen man ablehnt, sollte man bedenken.

Rechtsverbindlich kann man seine Wünsche und Vorstellungen in entsprechenden Verfügungen dokumentieren. Wir möchten Ihnen hier im Folgenden gerne aufzeigen, für welchen Bereich welche Form der Vollmachten nötig sind.

Am Ende dieser Broschüre finden Sie auch entsprechende Muster für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Inhaltlich wurden diese an die Empfehlungen des Bundesjustizministeriums angelehnt. Unsere Empfehlung ist es, nichts dem Zufall zu überlassen und Ihren Angehörigen in allen drei Bereichen Verfügungen an die Hand zu geben.

Auch für Ihre Angehörigen ist es hilfreich, von Ihren persönlichen Vorstellungen zu wissen. Sprechen Sie daher bitte auch mit diesen, dass Vollmachten bestehen und wo diese zu finden sind, wenn sie benötigt werden.

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person Vollmacht zur Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen, die Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Der Bevollmächtigte kann dann für Sie handeln, ohne dass es weiterer Veranlassungen, wie etwa einer gesonderten Genehmigung, bedarf. Eine amtliche Beglaubigung und der Eintrag bei der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) machen die Vorsorgevollmacht auffindbarer und sorgen für eine unzweifelhafte Klarstellung, dass tatsächlich Sie selbst die Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben haben.

Das Gericht wird nur dann eingeschaltet, wenn es für die Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist (z. B. Insichgeschäfte Beispiel: Kauf eines Grundstücks vom Vollmachtgeber vom Bevollmächtigten o. ä.). Die Vollmacht ermöglicht dem Bevollmächtigten ein hohes Maß an eigenverantwortlichem Handeln und rechtskräftige Willenserklärungen für Sie abgeben.

Typische Einsatzgebiete der Vorsorgevollmacht sind Bankgeschäfte, Wohnangelegenheiten (z.B. Mietvertrag kündigen) und auch Versicherungsgeschäfte.

Für Immobiliengeschäfte sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich; dies gilt aus praktischen Gründen auch für die Aufnahme von Verbraucherdarlehen.
Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/ Depotvollmacht zurückgreifen. Die Konto-/Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse un- terzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden.

Die Patientenverfügung

Die moderne Medizin bietet trotz allen Fortschritts auch heute nicht für jedes Krankheitsbild auch eine Heilung. In solchen Fällen ist das Ziel der Behandlung bzw. Therapie oft nur Schmerzlinderung oder ein am Leben erhalten. Wohl jeder hat bestimmte Szenarien im Kopf, bei denen er gewisse Behandlungsmethoden ablehnen würde. Egal, ob Sie keine Operation am Gehirn wünschen, lebensverlängernde Maßnahmen kategorisch ablehnen oder aber allen medizinisch möglichen Maßnahmen ausdrücklich zustimmen, die Ihr Leben verlängern: Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihre persönlichen Wünsche. Ihre Motivation für eine bestimmte Entscheidung ist hierbei nicht von Belang und muss nicht mit vermerkt werden.

Gerade in diesem sensiblen Bereich helfen Sie Ihren Angehörigen ganz gewaltig. Zwiegespalten zwischen der Angst vor dem Verlust des geliebten Menschen auf der einen Seite, und dem Wunsch, dass eben dieser Mensch endlich keine Schmerzen mehr haben muss, fühlt sich wohl jede Entscheidung falsch an, die man für einen Schwerkranken trifft. Ein Leitfaden, wie eine Patientenverfügung, den Sie selbst verfasst haben, erleichtert es jedem Beteiligten, sich richtig zu entscheiden.

Die Betreuungsverfügung

Vor allem im Alter wird mit zunehmendem geistigen Kräfteverfall auch Betreuung ein Thema. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon heute festlegen, wen das Gericht zu Ihrem Betreuer bestimmen soll. Ebenso können Sie festlegen, wer auf keinen Fall dazu bestimmt werden soll. Auch inhaltlich können Sie hier Auflagen machen, welche Gewohnheiten zu respektieren sind oder ob Sie im Pflegefall eine Betreuung daheim oder in einer Pflegeeinrichtung wünschen. Eine Aufteilung der Betreuung in verschiedene Bereiche (z. B. Gesundheit, Finanzen, etc.) ist ebenfalls denkbar.

Sie alleine entscheiden, in wessen Händen Ihre Geschicke liegen sollen, wenn es Ihnen nicht mehr gut genug geht, selbst über diese zu bestimmen. Mit einer Betreuungsverfügung sorgen Sie für klare Verhältnisse.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Die nachfolgenden Formulare wurden an die Vorlagen des Bundesministeriums angelehnt. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch. Lassen Sie sich generell Zeit beim Ausfüllen und denken Sie gut über Ihre Entscheidungen nach. Es empfiehlt sich immer, die engsten Angehörigen mit in die Entscheidungen einzubeziehen.

Vorsorgevollmacht Muster, Vollmachten

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Patientenverfügung Muster, Vollmachten

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Betreuungsvollmacht Muster

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