Was, wenn Ihnen etwas zustößt?
Der Gesetzgeber schätzt das Ehrenamt. Daher hat er es unter den Schutzmantel der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Stößt Ihnen bei der Ausübung Ihres Ehrenamts etwas zu, besteht im Regelfall also eine Grundabsicherung über einen der verschiedenen Träger dieser Sozialversicherung (z. B. die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bei Sportvereinen). Hierüber wären dann alle nötigen Behandlungskosten gedeckt, ebenso die Kosten für z. B. häusliche Krankenpflege, Rehabilitationsmaßnahmen oder eine Haushaltshilfe.
Kommt es durch ein Unglück im Ehrenamt allerdings zu einer dauerhaften Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, deckt sich der eigentliche Schwachpunkt dieser Absicherung auf. Für eine Rentenleistung bedarf es im Regelfall einer mind. 20 %igen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Auch Kosten eines behindertengerechten Umbaus Ihrer Wohnung oder Ihres Autos werden nicht übernommen.
Der Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung stellt nur eine Basisabsicherung dar, die nicht wirklich auf Ihre persönlichen Lebensumstände achtet. Ganz anders sieht dies im Bereich der privaten Unfallversicherung aus. Hier wird über die Gliedertaxe und die gewählte Versicherungssumme ganz klar definiert, welche Geldleistung bei welchem Grad an körperlicher oder geistiger Invalidität zur Auszahlung kommt.
Über eine Gruppenunfallversicherung hat ein Verein die Möglichkeit, den Versicherungsschutz seiner Mitglieder abzurunden. Hier sollte auf eine Absicherungshöhe geachtet werden, die dem einzelnen Mitglied bei einer mittelschweren Individuatlität auch wirklich hilft.
Sie legen Ihre Schaffenskraft in den Zweck des Vereins, dies sollte auch auf diese Weise Wertschätzung erfahren.
Natürlich greift auch eine Einzelunfallversicherung, die Sie für sich selbst abschließen können bei Unfallschädigungen, die Ihnen im Ehrenamt zustoßen. Da Sie nur hier selbst Einfluss auf die Absicherungshöhen und den Versicherungsschutz nehmen können, empfiehlt sich diese Abischerung auch parallel zum evtl. vorhandenen Gruppenunfallschutz, da Sie nur hier eine 24-Stunden-Deckung bei allen Tätigkeiten des täglichen Lebens sicherstellen können.
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