„Und i will Skifoan…“ – Doch wie ist der Ski denn überhaupt versichert?
Pulverschnee, Sonnenschein und frisch präparierte Pisten. Da geht wohl jedem Skifahrer das Herz auf. Sicherlich sind auch unter Ihnen viele begeisterte Wintersportler, die es diese Saison wieder auf die Berge treibt.
Nach ein paar Stunden Auspowern hat man sich eine Stärkung verdient, die Ski werden abgeschnallt und es geht in die Hütte. Doch haben Sie sich eigentlich schon einmal darüber Gedanken gemacht, was passiert, wenn der Ski in genau einer solchen unbeachteten Situation gestohlen wird? Oder wer für den Schaden aufkommt, wenn der Ski bei einer rasanten Abfahrt tatsächlich einmal brechen sollte?
Eine normale Hausratversicherung wird in den meisten Fällen wohl keine Hilfe sein. Denn lässt man seine Wintersportausrüstung unbeaufsichtigt vor der Hütte stehen und werden die Ski daraufhin entwendet, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl, der nicht mitversichert ist.
Einige Versicherer haben diese Problematik erkannt und bieten spezielle Skiversicherungen an, mit denen man seine Ausrüstung gegen Diebstahl und Beschädigung versichern kann. Oftmals sind diese Produkte sehr umfangreich und beinhalten neben dem Versicherungsschutz für die Ausrüstung auch eine Leistung für eine Mietausrüstung, eine Rechtsschutzversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung. So umfangreich diese Pakete auch sind, so viele Einschränkungen gibt es aber auch zu beachten. Oftmals sind die Leistungen aus den Skiversicherungen mit einer Staffelung der Neuwertentschädigung, einem Ausschluss für einfachen Diebstahl oder Bruchschäden versehen. Zudem ist eine solche Spezialversicherung im Verhältnis zum Wert der Ausrüstung doch recht teuer. Gerade, wenn die Ausrüstung schon etwas älter und damit nicht mehr so wertvoll ist, sollte man abwägen, ob die Kosten nicht letztendlich den (Wiederbeschaffungs-)Wert übersteigen.
Wer zahlt, wenn der Ski entwendet wird?
Eine Lösung können hier unsere Hausrat-Deckungskonzepte sein, die von manchen Versicherern angeboten werden. Bei diesen Versicherern ist beispielweise der Versicherungsschutz für eine polizeilich angezeigte Straftat mitversichert. Wird Ihnen also vor der Hütte oder an der Gondel der Ski entwendet und wird dies bei der Polizei angezeigt, wird der Versicherer für den Diebstahl aufkommen. Ist die Ausrüstung mehr wert als die Grenze der Versicherer , ist dies über die beitragspflichtigen Zusatzpakete realisierbar.
Besucht man öfter das gleiche Skigebiet, bietet es sich oftmals auch an, die Ausrüstung während des gesamten Winters in einem Skidepot unterzustellen. Es ist ja schließlich praktisch, wenn man nicht jedes Mal alles mitnehmen muss und die Ski direkt an der Piste gelagert werden können. Normalerweise besteht über die Außenversicherung nur für einen vorübergehenden Zeitraum, der sich meist auf maximal drei Monate beschränkt, Versicherungsschutz. Wenn man jedoch bedenkt, dass eine Skisaison meist länger als drei Monate dauert, ist dies leider zu kurz. Auch hier gibt es Versicherer die weltweiten schutz länger als 3 Monate anbieten.
Weil im Skiurlaub nicht nur Herzen brechen können….
Auch gegen den Skibruch bieten unsere Deckungskonzepte Versicherungsschutz. Über das beitragspflichtige Zusatzpaket einiger Versicherer und gegen Prämienzuschlag sind im Versicherungsschutz die unbenannten Gefahren mitversichert, die bei bestimmten Versicherern auch den Skibruch beinhalten. Vorteil ist, dass es keine Entschädigungsgrenze gibt, sondern im Schadenfall bis zu Versicherungssumme geleistet wird. Einzig eine kleine Selbstbeteiligung ist von Ihnen zu leisten.
Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.