Urlaub auf vier Rädern – Kfz-Versicherungsschutz im Ausland

Mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub starten und ferne Länder erkunden? Bereits in den 1960er Jahren war diese Form eine beliebte Alternative zu den damals noch recht teuren Flugreisen. Heute denkt man anders: Durch die Öffnung der Grenzen und die moderne Technik der Navigationsgeräte, Routenplaner usw. wird das Reisen mit dem Auto noch einfacher und nach 50 Jahren fortschreitender Automobiltechnik natürlich auch immer komfortabler mit einem Hauch Freiheit.

Familie Yilmaz denkt ähnlich. Jedes Jahr im Sommer besucht sie für drei Wochen die Verwandtschaft in Balikesir in der Türkei. Aufgrund des Abenteuerfaktors wurde beschlossen, dass die Reise in diesem Jahr mit dem Auto erfolgen solle. Die Route ist schnell ermittelt: Von Deutschland geht es südlich, über den Balkan, bis nach geplanten 4 Tagen das Ziel erreicht werden soll. Während sich Frau Yilmaz eher Gedanken über Gepäck, Proviant und Geschenke für die Verwandten macht, überlegt Herr Yilmaz, was versicherungstechnisch zu beachten ist. Im Internet findet er eine Checkliste. Dort stößt er das erste Mal auf die „Grüne Karte“.

Was hat es nun damit auf sich?

Die „Grüne Karte“, offiziell „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, ist Bestand eines überwiegend europäischen Systems und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen. Sie wird gewöhnlich vom Versicherer bei Sendung der Police mitgeschickt. Bevor die „Grüne Karte“ im Jahr 1949 eingeführt wurde, mussten Fahrzeughalter an jeder Grenze eine dem Land entsprechende Kfz-Haftpflichtdeckung nachkaufen. Dies fiel somit weg. Im Jahre 1974 wurde ein erweitertes Kennzeichenabkommen eingeführt (Kfz-Kennzeichen = Versicherungsschutz), welches die „Grüne Karte“ für die Einreise der Länder, die unterzeichnet hatten, unnötig machte. Das Mitführen dieser „Grünen Karte“ kann auch heutzutage in jedem Fall nur nützlich sein, z. B. bei der Schadenabwicklung nach einem Unfall. Hier empfehlen wir Familie Yilmaz das Mitführen einer zusätzlichen Kopie, die im Schadenfall ggf. an den Schadenverursacher/Unfallgeschädigten ausgegeben werden kann sowie den Europäischen Unfallbericht. Der Aufwand ist nicht erwähnenswert, doch der Nutzen im Schadenfall kann groß sein!

Was kann zusätzlich abgeschlossen werden?

Der Auslandsschadenschutz ist ein Zusatz zur normalen Kfz-Haftpflicht. Er wird von einigen Versicherern oft ohne einen zusätzlichen Beitrag im Rahmen der Haftpflichtpolice angeboten, andere Gesellschaften erheben einen Aufschlag. Er hilft Ihnen, wenn es bei einem Unfall im Ausland zu Regulierungsproblemen kommt. Wenn es im Ausland zu einem Unfall kommt, den der Versicherungsnehmer nicht zu verschulden hat, kommt es nicht selten zu Problemen bei der Schadensregulierung. Werden durch einen Unfall im Ausland entstandene Kosten nicht durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen oder reicht die Deckung nicht aus, bleibt der Geschädigte nicht selten auf einem Kostenberg sitzen. Die Deckungssummen von Kfz-Haftpflichtversicherungen im Ausland sind oftmals deutlich niedriger als in Deutschland. In manchen Ländern besteht für Autos noch nicht einmal eine Versicherungspflicht. (Nicht jedoch in der EU!) Haben Sie einen Auslandsschadenschutz abgeschlossen, so tritt in diesen Fällen der eigene Versicherer ein. Er gleicht dann die Schäden bis zu der vereinbarten Deckungsgrenze ab oder übernimmt die Differenz im Falle einer zu geringen Deckung durch die gegnerische Versicherung. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung lohnt es sich daher, die Angebote im Hinblick auf den Auslandsschadenschutz genau unter die Lupe zu nehmen.

Gehen wir davon aus, dass Familie Yilmaz zu den Verwandten in die Türkei fliegt und sich vor Ort einen Mietwagen nimmt: Ein wichtiger Punkt der Kfz-Versicherung sollte auch immer die „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“, landläufig „Mallorca Police“, sein. Sie greift immer, wenn sich ein Versicherungsnehmer im Ausland einen Leihwagen nimmt. Sie stockt den Schutz des Touristen auf heimischen Standard auf.

Was ist jedoch, wenn Sie in einem Land Urlaub machen, welches in den AHB nicht aufgeführt sind. Beispiel USA: Hier gelten nur die Versicherungssummen, die der Mietwagen im Ausland hat. In den USA ist die Mindestdeckung bei Mietwagen lediglich 50.000 US-Dollar. Das kann Ihnen im Schadenfall das (finanzielle) Genick brechen.

Andere Länder, andere Sitten

Wir empfehlen Ihnen die nützliche und kostenlose APP „Mit dem Auto ins Ausland“. Die App ist ein toller Reisebegleiter für die Fahrten auf Europas Straßen, zur Verfügung gestellt vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Ob Infos zu Fährverbindungen oder ausländischen Kennzeichenverbindungen. Was ist im Pannenfall zu beachten? Welche Empfehlungen gibt es zum Mieten eines Autos? Hier finden Sie Wissenswertes rund um den Euro-Trip mit dem Auto.

Verkehrsregeln im Ausland können einen immer wieder überraschen – die Strafen, die für Verstöße verhängt werden können, meist auch. Da es im Straßenverkehr nicht immer nur „schwarz und weiß“ gibt, ist es natürlich sinnvoll, wenn Sie sich auch im Ausland rechtlich vertreten lassen können. Das ist nicht nur mit Blick  auf eventuelle Verkehrsordnungswidrigkeiten interessant, sondern auch für eventuelle zivilrechtliche Ansprüche, wenn man im Ausland selbst Unfallopfer wurde. Entsprechende Absicherung ist bereits über einen einfachen Fahrzeug-Rechtsschutz arstellbar. Natürlich empfiehlt sich eine umfangreiche Absicherung für alle Bereiche des Lebens.

Auch auf eine Auslandskrankenversicherung sollte nicht verzichtet werden. Auch hier bescheren die Kosten, die bei nötiger Behandlung im Ausland anfallen, oft unangenehme Überraschungen. Die eigene Krankenversicherung ist auf Abrechnungssätze in Deutschland ausgelegt, die im Ausland nicht gelten. Zwar trägt Ihre Krankenversicherung die entsprechenden Kosten, die in Deutschland angefallen wären – bleibt aber noch etwas von der Rechnung über, ist dies Ihr Problem. Das kann man schnell, einfach und preiswert vermeiden.

Ausgestattet mit dem nötigen Versicherungsschutz lässt es sich doch gleich viel unbeschwerter reisen.

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.