„Kirchweih is‘ bei uns im Dorf, ich geh‘ in’s Bierzelt nei…“ – Veranstaltungen jeder Art umfassend absichern!

Sie haben’s doch sicher auch schon gemerkt: Es wird wärmer, es bleibt länger hell und die Plakate am Straßenrand nehmen zu. Es ist wieder „Veranstaltungszeit“.

In den warmen Monaten häufen sich Veranstaltungen unterschiedlichster Art und Größe. Traditionsfeste, Kirchweihen, Holi-Events, Beach Soccer Turniere, Konzerte und Festivals… – und alle,
alle sollten versichert werden.

Haftpflicht

Die Veranstalterhaftpflicht ist das absolute Minimum an Schutz, denn als öffentliche Veranstaltungen fallen sie normalerweise nicht in den Schutz einer Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung. Hier bieten zwar manche Anbieter die Möglichkeit, zumindest regelmäßig stattfindende Veranstaltungen mit aufnehmen zu lassen, der Regelfall ist dies aber nicht. Unabhängig von der Art der Veranstaltung sind immer die unterschiedlichsten Aufgaben verteilt – Ausschank, Einlass, Garderobe, Werbung, Catering… Überall kann etwas passieren. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die seine Helfer oder er selbst verursachen.

Vor allem bei den Mietsachschäden sollte hier genauer hingeschaut werden. Bei vielen Tarifen am Markt sind z. B. Schäden an gemieteten Immobilien gar nicht versichert oder nur dann, wenn es zu einem Brand kommt. Auch gemietete oder geliehene bewegliche Sachen sind oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bzw. ist dieser auf Arbeitsmaschinen o. ä. beschränkt.

Vorsicht bei Zusatzrisiken! Nicht alles, was bei einer Veranstaltung so geboten oder betrieben wird, ist automatisch auch im Versicherungsschutz der Veranstalterhaftpflicht enthalten. Klassische Beispiele für Zusatzrisiken sind z. B. Tribünen, Hüpfburgen, gemietete Festzelte, ein Feuerwerk oder auch ein Umzug. Hier sind darauf angewiesen von unseren Kunden eine möglichst genaue Schilderung des Events zu erhalten.

Sachversicherung

Für fast jede Veranstaltung müssen Dinge von Dritten angemietet oder geliehen werden: Festzelt, Bühne, Lichttechnik, PA, Heizpilze, Biertischgarnituren,… Die Miete für solche Dinge mag teilweise schon recht hoch ausfallen – der tatsächliche Wert beträgt oft noch ein Vielfaches mehr davon! Als Mieter der Dinge haben Sie eine besondere Sorgfaltspflicht übernommen. Treten durch Ihre Schuld Schäden ein, wird Schadensersatz für die Reparatur oder Ersatz fällig.

Wie wir oben bereits feststellten, ist es oft nicht möglich, alle denkbaren Schäden über die Veranstalterhaftpflicht abzudecken. Vor allem gemietete Technik stellt hier eine enorme Gefahr dar.
Auch auf kleinen Bühnen kommt schnell Material von fünf- oder sechsstelligem Wert zum Einsatz. Mindestens hier empfiehlt es sich, über eine gesonderte Elektronikversicherung vorsorge zu treffen.

Ausfallversicherung

Es gibt eine Reihe von Gründen, aus denen eine Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen werden muss. Ein Künstler kann erkranken oder umkommen – meist ist es aber das Wetter, das einem das schöne Event verhagelt. Starkregen, Sturm, Gewitter,… – selbst, wenn es sich um eine Indoor-Veranstaltung handelt, hat schlechtes Wetter direkten Einfluss darauf, wie viele Besucher kommen. Kommen zu wenige oder muss mitten drin abgebrochen werden, zahlt der Veranstalter meist drauf. Seine Vorlaufkosten erstattet ihm niemand.

Daher wurden auch hier Versicherungslösungen erdacht, die geeigneten Versicherungsschutz bieten.

Als Beispiel möchten wir hier die Wetterrisikoversicherung nennen.

Rechtsschutz

Auch auf rechtliche Auseinandersetzungen muss man sich als Veranstalter heute gefasst machen. Behörden, Anwohner, Urheberrecht, aus dem Ruder laufende Situationen,… Gründe, die den Weg zum Anwalt unumgänglich machen, gibt es mehr als genug. Egal ob in der Planungs- und Vorbereitungsphase, während der Veranstaltung oder als Nachbeben im Nachgang: Mit einer  Veranstalter-Rechtsschutz-Versicherung sind Sie immer gut gewappnet!

Gruppenunfall

Keine Veranstaltung ohne eine Gruppe helfender Hände, die überall mit anpacken und Aufgaben übernehmen. Oft genug arbeiten Helfer ehrenamtlich bzw. als kostenlosen Freundschaftsdienst. Es ist gut, wenn man Leute hat, auf die man sich bei sowas verlassen kann – umso schlimmer, wenn dann ein Unglück geschieht und ein Helfer bleibenden Schaden nimmt. Mit einer Gruppenunfallversicherung können Sie dafür sorgen, dass zumindest die finanziellen Folgen eines eventbedingten Unfalls aufgefangen werden.

Mehr als nur eine Haftpflichtversicherung…

Wir versuchten aufzuzeigen, dass eine Veranstaltung aus Versicherungssicht deutlich mehr ist, als nur eine Haftpflichtversicherung. Gerade im weiten Feld der Veranstaltungen sehen wir das große Problem, dass manche Absicherung primär deshalb nicht angefragt wird, weil Veranstalter nicht wissen, dass es hier überhaupt Schutz gibt.