Aus großer Macht folgt große Verantwortung – Der Traum, des eigenen Bootes kann schnell zum Albtraum werden!

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Der Traum fast jeden Mannes, ein Speedboot, ein Segelboot oder eine Yacht. Jedoch wer zum ersten Mal ein Boot steuert, stellt schnell fest, dass mit großer Macht auch große Verantwortung folgt. Als Besitzer und Skipper eines Wasserfahrzeuges tragen Sie große Verantwortung für Mensch und Maschine. Anders als beim PKW lassen sich daher manche gefährliche Situationen einfach nicht mehr verhindern. Jedes Jahr ereignen sich auf dem Gebiet der Europäischen Union knapp 50.000 Unfälle im Zusammenhang mit Wassersport – teilweise mit verheerendem Ausgang. Es wundert daher nicht, dass die Wassersporthaftpflicht u. a. in den Niederlanden, Italien, Spanien und der Schweiz eine Pflichtversicherung ist.

Was beinhaltet die Wassersporthaftpflicht?
Als Besitzer und durch das Führen einer Yacht, eines Sportbootes oder eines anderen Wasserverkehrsmittel sind Sie für alle verursachten Schäden in vollständiger Höhe haftbar. Beschädigen oder zerstören Sie beispielsweise ein anderes Boot oder zerstören Sie die Anlegestelle, müssen Sie als Besitzer der Yacht für alle Schäden aufkommen. Wer auf diesen Versicherungsschutz verzichtet, setzt seine Existenz aufs Spiel! Um Ihnen das zu verdeutlichen, folgend nun ein paar reale Schadenszenarien aus der Praxis:

  • Der Schauspieler Götz George war am 30. Juli 1996 im Urlaub beim Schwimmen von einem Motorboot erfasst und am linken Bein schwer verletzt worden. Sein linker Fuß war der Länge nach aufgeschlitzt worden, die Schiffsschraube zertrümmerte das Knie. Er musste sich einer mehrstündigen Knieoperation unterziehen und mehrere Dreharbeiten absagen. Der Schauspieler verklagte den Bootsbesitzer auf 1,1 Millionen Mark Schmerzensgeld und Schadenersatz.
  • Der ehemalige Formel-1-Pilot JJ Lehto verursachte in 2010 einen Bootsunfall. Mit zu hohem Tempo war er in einem Kanal in Raasepori (Süd-Finnland) gegen einen Brückenpfeiler gefahren. Ein Freund, der sich mit im Boot befand, verstarb an den Unfallverletzungen.

Die Wassersporthaftpflichtversicherung beinhaltet grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermö-gensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Wie in jeder Haftpflicht, beinhaltet die Wassersporthaft auch eine Abwehrfunktion unberechtigter Ansprüche. Versicherbarer Personenkreis ist u. a.:

  • Versicherungsnehmer
  • Eigentümer, sofern nicht selbst Versicherungsnehmer
  • der verantwortliche Führer des Wassersportfahrzeugs
  • von ihm beaufsichtigte Personen, die zur Bedienung des Fahrzeugs eingesetzt sind
  • geschleppte Wasserskiläufer oder Schirmdrachenflieger (soweit nicht anderweitig gedeckt)
  • Passagiere (soweit nicht anderweitig gedeckt)

Wie sieht die Prämienermittlung der Haftpflicht-Deckung aus?
Die Prämienermittlung zur Wassersporthaftpflicht gestaltet sich relativ einfach:

  • Das Prämienraster für die Yacht- und Sportboothaft ist nach den Pferdestärken und Kilowatt des Motors ausgerichtet. Risiken ab 500 PS sind meist anfragepflichtig.
  • Beim Segelboot wird je nach Größe der Segelfläche tarifiert. In der Regel müssen Segelboote mit einer Segelfläche von über 200 m² beim Versicherer angefragt werden.

Auch die versicherten Deckungssummen haben natürlich einen Einfluss auf die Höhe des Beitrags zur Yacht Haftpflichtversicherung.

Auf was muss ich achten, was ist nicht versichert in der Wassersporthaftpflicht?
Nicht versicherbare Gefahren und Schäden in der Haftpflichtdeckung sind u. a.:

  • Vorsatz
  • Teilnahme an Rennen und Regatten
  • vertraglich übernommene Haftung
  • Strahlung
  • Krieg
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (wenn vorgeschrieben)
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Schäden mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden am versicherten Fahrzeug selbst
  • gemietete/geliehene Sachen

Wie sehen die Leistungen der Kaskodeckung aus?

  • Im August 2012 kollidierte ein Katamaran in Cuxhaven mit der Verlade-Anlage. Die Wucht des Aufpralls riss den Mast aus seiner Verankerung. Dabei zerriss das Segel, mehrere Antennen und der Kompass wurden zerstört. Der Sachschaden an der 13,5 m-Yacht betrug fast 50.000 €.
  • Thilo G. hat ein Sportmotorboot, welches ganzjährig am Lago Maggiore anliegt. Eines Nachts stiehlt eine Gruppe Jugendlicher das Boot für eine Spritztour. Da Alkohol mit im Spiel ist, fahren sie zu schnell und zu dicht am Ufer. Dabei wird der Rumpf aufgerissen. Das Boot kentert, die Jugendlichen flüchten. Bergung und Reparatur des Boots summieren sich auf 25.000 €.

Wie sie gerade lesen konnten, sind eigene Schäden am Boot oft sehr kostspielig. Die Wassersportkasko bietet Ihnen einen umfangreichen Schutz.

In der Kaskodeckung sind Ihr Fahrzeug, die Maschinenanlage und das Zubehör versichert. Zum Zubehör gehören bewegliche Sachen, die ohne Bestandteil des Fahrzeugs zu sein, dem Betrieb des Fahrzeugs dauerhaft dienen. Hierunter fallen insbesondere: technische Ausrüstung, Segel und Mobiliar.

Die Kaskoversicherung bietet eine „All-Risk-Deckung“ für die versicherten Sachen, bei der es nur wenige Gefahrausschlüsse gibt. Hierzu zählen unter anderem:

  • Vorsatz
  • Teilnahme an Rennen und Regatten
  • Alter und Abnutzung
  • Strahlung
  • Krieg
  • Fäulnis
  • Ungeziefer, Ratten und Mäuse
  • Frost, Eis, Sonneneinwirkung, Regen, Schnee
  • Rost, Oxydation, Korrosion, Kavitation, Osmose
  • Bearbeitung (z. B. Brandschaden bei Farbablösung)

Wirklich wichtig und sollte nicht vergessen werden: Wassersport-Rechtsschutz

Als Halter eines Wasserfahrzeugs können Sie schnell in eine rechtliche Auseinandersetzung geraten. Ein Beispiel wäre, wenn Sie Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüche nach einer Kollision durchsetzen möchten. Für den Fall, dass Ihnen der Führerschein entzogen werden soll, beinhaltet die Rechtsschutzpolice auch einen Verwaltungsrechtsschutz.

Weitere Informationen und Details zum Thema Wassersporthaftpflicht finden Sie hier.