Wenn Ski Heil leider nicht geholfen hat – Bergungskosten in der Unfallversicherung
Winterzeit ist Unfallzeit. Man geht winterlichen Freizeitaktivitäten nach, der Straßenverkehr wird durch Schnee und Glätte beeinträchtigt und auch als Fußgänger hat man so ein Kreuz zu tragen. Gerade jetzt macht es Sinn, sich mit Ihren Kunden über den Unfallversicherungsschutz zu unterhalten.
In diesem Zusammenhang kann man ruhig auch an einen Bereich dieses wertvollen Schutzes denken, den man sonst evtl. nicht gar so sehr auf dem Radar hat: Die Bergungskosten.
Als Schadenbeispiel – ein Skifahrer stürzt in eine Bergschlucht, und muss von der Bergwacht gesucht und per Hubschrauber abtransportiert werden. Enorme Kosten entstehen. Gut, dass es die Bergungskosten gibt.
Bergungskosten sind in Wirklichkeit viel mehr und viel wertvoller, als man evtl. denken mag. Denn der Leistungspunkt Bergungskosten beinhaltet nicht nur die Kosten für z. B. Bergwachten oder Rettungsdienste, sondern beispielsweise auch die Kosten für den Transport ins Krankenhaus, einen notwendigen Krankenhauswechsel oder Suchkosten.
Beispiel 1: Suchkosten
Beim Fahrradfahren durch den Wald übersieht Herr G. eine hervorstehende Wurzel und überschlägt sich mit seinem Fahrrad. Durch den Sturz zieht sich Herr G. einen Beinbruch zu, sodass er nicht mehr laufen oder gar Fahrrad fahren kann. Glücklicherweise hat er im Wald Handyempfang und kann den Rettungsdienst rufen. Da Herr Gruber den genauen Aufenthaltsort jedoch leider nicht genau benennen kann, muss eine Suchaktion eingeleitet werden, um ihn zu finden. Da das Waldstück nicht mit Autos passierbar ist, muss ein Helikopter aufsteigen, um den Verletzen aus der Luft zu finden. Die erheblichen Kosten für den Einsatz des Helikopters und der Suchtruppen werden vollständig von der Unfallversicherung übernommen.
Beispiel 2: Kosten für den Transport ins Krankenhaus und einen Krankenhauswechsel
Frau E. stürzt beim Fensterputzen von der Leiter und klagt über starke Rückenschmerzen. Da ihr Mann keinen Fehler machen möchte, der zu einer dauerhaften Schädigung führen könnte, ruft er den Krankenwagen, der seine Gattin zum nächsten Krankenhaus bringt. Hier wird zunächst die Erstbehandlung durchgeführt, die Ärzte merken nach den ersten Untersuchungen aber, dass die Patientin in ein anderes Krankenhaus verlegt werden muss, das auf Rückenverletzungen spezialisiert ist. Die Unfallversicherung kommt sowohl für den ersten Transport vom Unfallort zum Krankenhaus, als auch für den Weitertransport in die Spezialklinik auf.
Beispiel 3: Überführungskosten des Toten zum letzten ständigen Wohnsitz
Während des Sommerurlaubes in Spanien wird Herr B. von einem Pkw erfasst. Durch den enormen Aufprall wurden lebenswichtige Organe verletzt, sodass Herr B. noch am Unfallort verstirbt. Über die Unfallversicherung rechnet die Ehefrau die Überführungskosten von Spanien an den Wohnort sowie die zusätzlich entstandenen Heimreisekosten für sich selbst und die gemeinsamen Kinder ab.
Wie Sie sehen, gibt es genügend gute Gründe, um die Bergungskosten der Unfallversicherung als wichtigen Leistungspunkt ansehen zu dürfen. Vor allem wenn Sie aktive und/oder reisebegeistert sind, sollten Sie diesen Punkt nicht vernachlässigen.
Bei weitern Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.