Wiederanlage – Was macht man mit dem Geld?

Die Zeiten ändern sich. Das war schon immer so – und das wird auch immer so bleiben. Wer in diesem Jahr 60 wird, wurde 1958 geboren. Hat er oder sie mit 36 Jahren über seinen/ihren Ruhestand nachgedacht und eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, dann war das im Jahr 1994. Der Garantiezins lag noch bei unvorstellbaren vier Prozent und die Branche schaffte eine durchschnittliche Gesamtverzinsung jenseits der sieben Prozent. Mit 100.000 D-Mark Garantiesumme war der Vertrag kein kleiner und die Prognose was wirklich einmal herauskommen sollte… Hach, ein Traum! Da ließ man sich bereitwillig auf die Vorstellung ein, dass man mit 60 in den verdienten Vorruhestand abtauchen wird…

Nur 24 Jahre später sieht die Welt ganz anders aus. Die Branche schafft im Durchschnitt keine drei Prozent mehr in den klassisch kapitalbildenden Tarifen, der Garantiezins stammt zu erheblichem Teil aus der Zinszusatzreserve und mit 60 hört kein Normalbürger mehr auf zu arbeiten. Mit Blick auf die Renteninformation sind die meisten schon froh, wenn es zum 65. in der Summe zum Leben reicht.

Nun kommen aber bereits zum 60. vielleicht 65.000 Euro an. Tja, was macht man jetzt?
Stellen wir erst einmal fest, dass die Summe nicht angegangen werden sollte, da sie ja für den Ruhestand gedacht war, der aber noch nicht eingetreten ist. Man sollte also versuchen, mehr daraus zu machen.

Und wohin jetzt damit?

Auf dem Girokonto lassen? → Da gibt es keine Zinsen mehr.
Tageslgeldkonto? → Bei der Summe und der langen „Liegezeit“ kommen wir auch nur knapp über 0,5 Prozent, wenn die Bank nicht unbedingt auf Malta sein sollte.
Festgeld? → Ähnliches Bild. Da kann man schon an zwei Prozent herankommen, wenn man keine Problem mit einer lettischen Bank hat. Im Inland meist leider nur unter 0,7 Prozent jährlich.
Bausparvertrag? → Ach, kommen Sie! Wirklich?
Investmentfonds! → Vielleicht, aber die können eben schwanken oder auch einbrechen. Ungünstig, wenn man zu einem festen Zeitpunkt mit einer bestimmten Summe rechnet.

Vielleicht können wir das Problem ja lösen!

Tatsächlich scheinen Lösungen im Versicherungsmantel die einzigen zu sein, die den Spagat zwischen Sicherheit und Ertrag meistern können – zumindest wenn wir den Fall haben, dass das Geld noch ein paar Jahre liegen soll. Zu „Parkkonten“ und ähnlichem kann man durchaus sehr unterschiedliche Standpunkte beziehen, weshalb wir auf diese auch nicht weiter eingehen möchten.

Werden die angenommenen 65.000 Euro als Einmalbeitrag in eine klassisch-kapitalbildende Rentenversicherung eingezahlt, werden es dort bei renomierten Anbietern fünf Jahre später 66.688 Euro bei einer angenommenen jährlichen Wertentwicklung von nur 1,5 Prozent per annum. Nimmt man nun vorsichtige vier Prozent an, werden aus der Einzahlung schon 75.621 Euro (die Branche schafft bei klassischen Tarifen ja aktuell im Durchschnitt bereits 2,7 Prozent). Bei „richtigen“ Fondspolicen können die Erträge noch höher sein.

Warum nicht weiter auch monatlich sparen?

Ein Aspekt der Wiederanlage, weil das Arbeitsleben nun eben doch länger dauert, wird erstaunlich oft nicht beachtet: Man kann auch weiterhin monatlich sparen. An der eigentlichen Situation „Ich arbeite und spare für meinen Ruhestand“ hat sich ja im Grunde noch nichts geändert. Der Altvertrag kann natürlich nicht mehr weiter bespart werden – müsste ein neuer her. Ein solcher scheitert aber evtl. an der nötigen Laufzeit bzw. der Mindestrente. Auch hier können wir passende Lösungen für Sie finden. Sprechen Sie uns hier am besten direkt an – evtl. kann eine Kombination mit dem Wiederanlagebetrag als Sonderzahlung gebildet werden?

Aber dann werden ja Steuern fällig…

Das stimmt. Die meisten Verträge, bei denen sich derzeit eine Wiederanlage empfiehlt, werden wohl bis 2004 abgeschlossen worden sein. Die Auszahlung erfolgt also noch steuerfrei. Daran ändert die Wiederanlage aber nichts, denn die Summe, die an Sie ausgezahlt wurde, bleibt steuerlich unangetastet. Die Erträge, die Sie daraus erzielen hingegen, die müssen natürlich versteuert werden. Da Sie wohl nur in den allerseltensten Fällen „Anschlusslaufzeiten“ von mehr als zwölf Jahren vereinbaren können (man will das Geld ja schon mal für den Ruhestand nutzen…), wird die steuerliche Begünstigung durch das Halbeinkünfteverfahren nicht greifen. Aus rein steuerlicher Sicht ist es dann also egal, ob das Geld auf einem Tagesgeldkonto liegt oder in einer Rentenversicherung – Erträge sind steuerpflichtig. Daher kann man aber auch uneingeschränkt sagen: Na, hoffentlich wird es ordentlich viel Steuer! Denn dann ist auch der Ertrag groß und Sie profitieren unterm Strich davon. Nur darauf kommt es an.

Auch irgendwie Altersvorsorge, oder?

Jetzt ist es natürlich aber auch so, dass man sich im Alter nicht nur Gedanken darüber machen muss, womit man seine Miete, Brötchen oder Heizstoffe bezahlen muss. Durch die stetig steigende Lebenserwartung wird der Pflegefall im letzten Lebensabschnitt immer wahrscheinlicher. Und spätestens dann hat man ein Familienproblem. Sie wissen das alles: Unterhalt auch von Kindern, Rückabwicklung von Schenkungen usw.

Nur sehr wenige Menschen haben „Nach mir die Sintflut!“ zum Lebensmotto erklärt und sind daher durchaus daran interessiert, dass ihre Familien nicht finanziell gemolken werden, wenn sie selbst auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Kosten für Pflege sind bereits heute erschreckend hoch und müssen fast zwangsweise noch weiter steigen, damit es attraktiv wird, einen Pflegeberuf zu ergreifen. Weshalb also nicht einen Teil des Geldes hernehmen und die finanzielle Gefahr späterer Pflege minimieren?

Mit einer Pflegerente kein Problem. Wählen wir hier beispielhaft mal einen mittelkarätigen Schutz, der erst ab Pflegegrad 3 leistet. Die Renten sollen nur ergänzend sein, da laufende Rente und Geldvermögen mit verzehrt werden können (Pflegegrad 3: 500 Euro, Pflegegrade 4 und 5: 750 Euro). Durch die Überschüsse steigt die Rente dann in den hohen Pflegegraden dann auf fast 1.000 Euro an. Das kann ausreichen – entschärft die Situation für die Familie in jedem Fall schon einmal gewaltig. Was das kostet? Knapp über 29.500 Euro waren das in unserer Beispielrechnung. Ja, das ist eine Menge Geld. ABER! Verstirbt die versicherte Person bevor der Pflegefall eintritt, wird das Geld z. B. an den überlebenden Ehegatten ausgezahlt. Man geht also kein wirkliches Risiko ein.

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.