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Seniorenunfallversicherung – Veränderungen in der Unfallversicherung für den 3. Lebensabschnitt

Senioren, Unfallversicherung

Rentner haben keine Zeit, aber viele Interessen. So oder so ähnlich könnte man die Menschen beschreiben, die sich in Ihrem Lebensabend befinden aber dennoch das Leben voll genießen wollen. Denn auch Senioren werden weiterhin Skifahren, in den Urlaub fahren oder ganz allgemein ihren Hobbies nachgehen.

Aktuell gibt es ca. 17 Millionen Menschen in Deutschland die 65 Jahre oder älter sind. Die Tendenz ist steigend. Wir möchten Sie im Folgenden speziell auf die Auswirkungen in der Unfallversicherung hinweisen.

Gibt es überhaupt etwas Besonderes zu beachten oder gar spezielle Tarife?

Gesetzliche Unfallversicherung
Rentner sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr abgesichert. Das bedeutet ein Großteil der Personen, die für eine Seniorenunfallversicherung in Frage kommen, haben keinen gesetzlichen Unfallschutz mehr.

Warum Unfallschutz für Senioren?
Gerade Senioren sind besonderen Unfallrisiken ausgesetzt, da im Alter zum Beispiel die Reaktions- und Koordinationsfähigkeit nachlässt. Darüber hinaus verläuft auch die Heilung von Verletzungen langsamer als noch in jungen Jahren. So könnte schon ein einfacher Knochenbruch zu weitreichenden Folgen führen. Der Versicherungsschutz sollte daher ähnlich hoch gewählt werden, wie bei einer üblichen Unfallversicherung. Beachten sollte man jedoch, dass einem Senior, der bereits Rentner ist, im Invaliditätsfall kein Gehalt fehlt, da die monatliche Altersrente ja weiter bezahlt wird. Wichtig für Senioren sind auch etwaige Service- oder Assistance-Leistungen, damit man nach einem Unfall den Alltag zu Hause bewältigen kann. Gerade für Alleinstehende sind diese Zusatzleistungen sinnvoll. Außerdem greift in der Seniorenunfallversicherung auch oft ein erweiterter Unfallbegriff. So ist dann zum Beispiel auch ein Oberschenkelhalsbruch im Rahmen der Unfallversicherung mitversichert.

Was passiert mit der „normalen“ Unfallversicherung im Alter?

Bei der Unfallversicherung nach dem Erwachsenentarif gibt es aktuell 3 mögliche Veränderungen mit Erreichen eines bestimmten Alters (je nach Versicherer unterschiedlich):

  1. Es reduziert sich der Leistungsumfang, durch Wegfall von Progressionen, Mehrleistungen und Unfallrenten bei unverändertem Beitrag
  2. Der Leistungsumfang bleibt erhalten, jedoch wird der Beitrag oft stark angehoben
  3. Der Beitrag steigt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz bei gleichbleibender Leistung

Viele Erwachsenentarife enden auch sobald man ein gewisses Alter erreicht. Daher sollte man unbedingt prüfen, ab wann ein Wechsel vom Erwachsenentarif in einen speziellen Seniorentarif machbar und vor allem sinnvoll ist.

Seniorentarife
Auch die Versicherer haben die Zeichen der Zeit erkannt und so bieten immer mehr Versicherer auch spezielle Seniorentarife an. Diese können erst ab einem bestimmten Alter abgeschlossen werden und enthalten oft folgende umfangreiche Hilfeleistungen:

  • Menüservice
  • Unterstützung bei Arzt- und Behördengängen
  • Besorgung der Einkäufe
  • Haushaltsservice (z. B. Wohnungsreinigung, Wäsche waschen)
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe bei Beantragung von Pflegeleistungen
  • Fahrdienste
  • Betreuung von Kindern und Haustieren
  • Reha-Management

Diese Leistungen variieren jedoch in Höhe, Dauer und Umfang von Tarif zu Tarif. Wichtig ist auch, dass man neben einer eventuellen Unfallrente auch eine Kapitalabfindung im Schadensfall bekommt. Denn gerade zum Umbau der Wohnung oder des Hauses benötigt man das Geld auf einmal und nicht als Rentenzahlung.

Zu beachten ist jedoch auch bei den Seniorentarifen das Höchsteintrittsalter. Doch auch hier bieten immer mehr Versicherer Tarife ohne Höchstaufnahmealter.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular.

28. Juni 2016
Schlagworte: Seniorenunfallversicherung, Unfallversicherung
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