Au-pairs in Deutschland – Welche Versicherungen sollten von Gastfamilien bedacht werden?

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Zahlreiche junge Menschen rund um den Globus nehmen sich nach der Schule oder dem Studium eine Auszeit, bevor sie ins Berufsleben eintreten. Eine Zeitlang als Au-pair bei einer Gastfamilie zu leben, scheint hier eine gute Lösung zu sein.

Wer sich im Gegenzug entscheidet, einen jungen Menschen aus dem Ausland für eine bestimmte Zeit bei sich in der Familie aufzunehmen, erklärt sich bereit, ihm neben den Sprachkenntnissen auch die kulturellen Vorzüge unseres Landes zu vermitteln. Diese Aufgabe geht durchaus mit einer Menge Verantwortung einher. Damit verbunden ist auch der Abschluss einer Au-pair-Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland.

 „Au pair“ kommt aus dem Französischen und bedeutet „auf Gegenseitigkeit“

 

Krankenversicherung

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt diese vor. Vom Umfang her soll sich die Au-pair Krankenversicherung an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Neben ambulanter und stationärer Behandlung deckt sie auch den Rücktransport bei schwerer Erkrankung mit ab. Behandlungen können grundsätzlich bei jedem zugelassenen Arzt oder Zahnarzt erfolgen. Eine Einschränkung bei der Wahl gibt es nicht, sofern diese nach Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte abrechnen. Je nach gewähltem Versicherungstarif liegt die Erstattung der Kosten zwischen dem 1,8 fachen und dem 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung. Zur Orientierung: Ohne schriftliche Begründung können Ärzte bei gesetzlich Versicherten bis zum 2,3 fachen Satz abrechnen (Regelhöchstsatz). Die Absicherung für den Aupair sollte daher ebenfalls mindestens diesen Erstattungssatz berücksichtigen, damit möglichst keine Restkosten entstehen.

 

Unfallversicherung

Auch sie zählt zu den vorgeschriebenen Versicherungen. Die Leistungen eines solche Vertrags beinhalten Kapitalzahlungen bei unfallbedingt eingetretener Invalidität oder Tod. Vorschriften hinsichtlich der Absicherungshöhen gibt es allerdings nicht.

 

Haftpflichtversicherung

Hier stehen Schäden im Fokus, die der/die Au-pair als Erfüllungsgehilfe der Gastfamilie im Rahmen seiner Tätigkeit verursacht, aber auch solche, die der Gastfamilie zugefügt werden. Die Au-pair lösungen zur Haftpflichtversicherung sind in der Regel als „Lückenschluss“ für eine evtl. bereits bestehende Absicherung gedacht. Der/die Au-pair kann ja bereits eine eigene Haftpflichtversicherung im Heimatland abgeschlossen haben, ebenso kann es abhängig von Anbieter und Tarif möglich sein, dass der/die Au-pair im Rahmen der Privathaftpflicht der Gastfamilie mitversichert ist. Für viele Ausschlüsse im bestehenden Schutz tritt dann der Au-pair-Tarif ein. Wir weisen vorsichtshalber darauf hin, dass bei diesen Tarifen Schäden an beweglichen Gegenständen der Gastfamilie (z. B. Bildern, Mobiliar, Haushaltsgeräten) ausgeschlossen sind. Schäden, die an Wohnräumen verursacht werden, sind aber bei vielen Anbietern bereits eingeschlossen. Perfekter Rundum-Schutz ist damit zwar nicht verfügbar Schutz vor großen, existenzbedrohenden Schadensereignissen ist hingegen problemlos erhältlich.

 

Stichwort Abschiebekosten

Die meisten Ausländerbehörden verlangen zur Erteilung eines Visums eine unterschriebene Verpflichtungserklärung von den Gasteltern, dass diese für die Kosten einer Abschiebung aufkommen. Zu einer solchen kann es dann kommen, wenn der/die Au-pair straffällig wird (z. B. Drogenhandel, Tippgeberfunktion für organisierte Einbrecherbanden). Eine Abschiebekostenversicherung kommt für solche Fälle ggf. nach Abzug einer Selbstbeteiligung bis zur vereinbarten Höchstentschädigungssumme auf. Je nach Heimatland können die Kosten bis zu mehreren tausend Euro betragen. Ein Großteil der Anbieter hängen diese formal an eine Haftpflichtversicherung an.

Es sind auch Fälle bekannt, in denen Au-Pairs am Ende des geplanten Aufenthalts, also dann, wenn auch das Visum abläuft, das Land nicht verlässt und in die Illegalität abtauchen. Auch hier können Gasteltern theoretisch für die Abschiebekosten zur Kasse gebeten werden, wenn die Personen erst nach Jahren wieder aufgegriffen werden. Da der Versicherungsschutz der Abschiebekostenversicherung spätestens mit dem Visum ausläuft, gibt es keine Möglichkeit, sich gegen diese Fälle abzusichern, die ganz sicher eine absolute Ausnahme darstellen. Einschlägige Internetforen, in denen sich ehemalige Gasteltern von Au-pairs austauschen, führen nahezu keine „Abtauchberichte“, weshalb man unsere Ansicht nach mit diesem theoretischen Restrisiko gut leben kann.

Alle geforderten bzw. empfohlenen Bausteine (KV, UV, Haftpflicht) können problemlos und recht preiswert über spezielle Versicherungslösungen abgedeckt werden.

 

Und sonst noch..?

Erfahrungsgemäß dürfen Au-Pairs während Ihres Aufenthalts auch mindestens eines der Familienfahrzeuge für Fahrten nutzen. Daher sollte auch unbedingt daran gedacht werden, den zusätzlichen Fahrer bei dem Kfz-Versicherer des betroffenen Fahrzeugs anzuzeigen!

Natürlich gibt es auch den Fall, dass sich junge Menschen aus Deutschland dazu entschließen, eine bestimmte Zeit als Au-pair im Ausland zu verbringen. Abhängig vom Alter und dem evtl. damit verbundenen Familienversicherungsschutz (Krankenversicherung, Haftpflicht usw.) sollte hier der Auslandskrankenschutz für die Dauer des Aufenthaltes nicht vergessen werden. Wie Sie sehen konnten, sind zwar einige Dinge zu bedenken, doch letztlich ist das alles keine Hexerei und recht schnell und unkompliziert zu erledigen.

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