Jeder kennt sie – die Einbauküche/Anbauküche. Doch wie wird sie richtig abgesichert oder muss sie überhaupt versichert werden?

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Nicht selten sind in den Mietwohnungen schon Einbauküchen oder Anbauküchen mit eingebaut. Doch was ist, wenn ich diese als Mieter beschädige? Wer muss für den Schaden aufkommen? Und worin liegt der Unterschied zwischen einer Einbauküche und einer Anbauküche? All diese Fragen werden im nachfolgenden Artikel geklärt.

Zu Beginn sollte erst einmal geklärt werden, was der Unterschied zwischen einer Einbauküche und einer Anbauküche ist.

Eine Küche wird als Einbauküche bezeichnet, wenn sie individuell/handwerklich/raumspezifisch von einem Schreiner – oder ähnlichen Handwerker – gefertigt wurde. Auch wichtig ist, dass der Ausbau oder eine Trennung nicht ohne hohen Wertverlust möglich ist! Diese ist im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung mitversichert.

Eine gemietete Anbauküche hingegeben gehört nicht zur Gebäudeversicherung, sondern zur Hausratversicherung, da sie serienmäßig hergestellt wurde und i.d.R. ohne Wertminderung in einen anderen Raum eingebaut werden kann.

Wie kann ich gemietete Küchen versichern?
Die Einbauküche ist ein fester Gebäudebestandteil, weshalb sie zur Wohngebäudeversicherung des Vermieters gehört. Doch was ist, wenn ich – wie oben genannt – die Küche beschädige?
In diesem Fall kommt meine private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, sofern sogenannte Mietsachschäden mitversichert sind.

Die Anbauküche muss der Mieter hingegen selbst über seine eigene Hausratversicherung absichern. Hier würde bei Schäden die private Haftpflichtversicherung nicht leisten, da die Mietsachschäden nicht bei Beschädigungen von Hausratgegenständen greifen. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb manche Vermieter neben der PHV auch eine Hausratversicherung vom Mieter verlangen.

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