Was ein Pedelec zum e-Bike macht – Wir bringen Licht ins Dunkle!
Keine andere Jahreszeit lädt mehr dazu ein, das komplette Freizeitgeschehen nach draußen zu verlegen wie der Sommer. Denken Sie an Grillabende mit Freunden im Garten, ausgelassene Biergartenbesuche, Baden im See, Spaziergänge am Flussufer bei romantischen Sonnenuntergang oder ausgedehnte Radtouren, bei denen Sie die Schönheit Ihrer Umgebung entdecken können. Die Liste ist endlos. Besonders sommerliche Fahrradausflüge sind bei allen Generationen beliebt. Von der Familie mit Kindern über dem sportlichen Mittzwanziger bis hin zu Senioren. Aus guten Gründen: Radfahren ist gesundheitsfördernd, umweltschonend, kostengünstig und macht Spaß! Genauso wie die Geschwindigkeit oder die Gegend wählt auch bei den Fahrrädern jeder nach eigenen Vorlieben aus. Die Familie wählt für ihre Tour Fahrräder mit Anhänger für Kind und Kegel. Die Sportskanone bevorzugt das schnittige Cross-Bike und Senioren steigen immer lieber auf Fährräder mit Hilfsmotor um. Besonders in den letzten Jahren schießen Fahrräder mit Zusatzmotor (nicht nur bei älteren Generationen) wie Pilze aus dem Boden und etablieren sich als feste Größe im Straßenbild. Der Terminus „E-Bike“ hat sich zwar seit dem Aufkommen dieses Trends bei den meisten Menschen durchgesetzt, doch E-Bike ist nicht gleich E-Bike. Grundsätzlich unterscheiden wir mehrere Arten:
- Das PEDELEC ist rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt. Für ein Pedelec besteht weder Kennzeichen-, noch Führerschein-, noch Haftpflicht. Es besitzt lediglich eine Trethilfe mit nicht mehr als 250 Watt. Diese wird nur dann aktiviert, wenn die Pedale betätigt werden, endet jedoch bei max. 25 km/h. Im Gegensatz zum
- S-PEDELEC, dessen Trethilfe bei 45 km/h deaktiviert wird. S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder, benötigen eine Betriebserlaubnis und sind Kennzeichen-, Versicherungs- und Führerscheinpflichtig (Klasse M).
- Das eigentliche E-BIKE besitzt einen tretunabhängigen Antrieb mit einer Leistung bis 500 Watt. Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten. Auch hier handelt es sich um ein versicherungs-, führerschein- und kennzeichenpflichtiges Kleinkraftrad.
Ein Punkt, den viele beim Kauf nicht bedenken, ist die Frage nach dem Versicherungsschutz. Um böse Überraschungen zu vermeiden, geben wir Ihnen hier einen kurzen Überblick:
Thema Versicherung
Beachtenswertes bevor es losgeht…
Pedelecs sind in der Regel nach den meisten neueren Bedingungswerken in der Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt, da Sie einem Fahrrad gleichgestellt werden. Bitte vergewissern Sie sich dennoch bei dem jeweiligen Versicherer, dass tatsächlich Versicherungsschutz besteht.
Für S-Pedelecs sowie E-Bikes besteht kein Schutz im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Doch beachten Sie bitte auch hier: Nicht jeder Versicherer, der Schutz für klassische Kleinkrafträder wie Mokicks, Motorroller usw. gewährt, versichert auch S-Pedelecs oder E-Bikes.
Und wer ersetzt mir…?
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die an Sie gerichtete Schadenersatzansprüche Dritter abwehrt, ist bei der Hausratversicherung der reine Sachwert versichert, d. h. das Rad ist in jedem Falle gegen
- Feuer
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Sturm und Hagel
abgedeckt. Bei dem Risiko „Diebstahl“ würde das bedeuten: Sollte das Rad aus einem geschlossenen Gebäude, z. B. aus dem Fahrradkeller oder der Garage entwendet werden, ist dies grundsätzlich abgesichert. Der Diebstahl außerhalb, z. B. am Fahrradständer in der Stadt, vor dem Bahnhof usw. ist nur dann abgedeckt, wenn der Vertrag um die Fahrraddiebstahlversicherung erweitert wurde und das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert wurde. Bitte beachten Sie: Nicht in allen Fällen wird ein Rahmenschloss akzeptiert. Diese Fahrrad-Klausel lässt sich jedoch nahezu problemlos in jeden Hausratversicherungsvertrag miteinschließen.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, Fahrrad/Pedelec gegen die Gefahren, die die aktive Nutzung mit sich bringt, zu versichern. Als Beispiele wären hier neben Schäden durch Stürze oder Unfälle auch Schäden durch die Entladung des Akkus, welche – selbstverständlich ausschließlich bei Pedelecs auftreten können zu nennen. Dies ist ein wichtiger Punkt, der unbedingt berücksichtigt werden sollte, denn die Selbstentladung ist ein Merkmal jeder Batterie und jedes Akkumulators. Nutzt man den Akku über einen längeren Zeitraum nicht (bspw. im Winter), kann durch die Selbstentladung der Akku tiefentladen werden. Dies führt ja nach Art des Akkus von Schädigungen bis hin zur kompletten Zerstörung und kann teuer werden.
Wie bereits erwähnt, sind S-Pedelecs und E-Bikes versicherungspflichtig. Neben der Haftpflicht bieten die meisten Versicherer auch die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung mit abzuschließen.
Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.