Bausteine der Invaliditätsabsicherung

EINE Lösung für VIELE Probleme!

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Hinter dem sperrigen Begriff Funktionelle Invaliditätsabsicherung versteckt sich die eierlegende Wollmichsau unter den Versicherungstarifen. Gleich dem tapferen Schneiderlein, schlägt sie gleich mehrere Fliegen bzw. Absicherungsbedürfnisse mit einem Streich. Nie waren die Möglichkeiten, sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten, Unfällen oder Kräfteverfall abzusichern, vielfältiger und leistungsstärker. Um Ihnen die Orientierung zu geben, welche Vorsorgeformen für Sie und Ihre persönliche Situation am geeignetsten sind, möchten wir die verschiedenen Sparten auf der folgenden Seite über Invaliditätsabsicherung etwas durchleuchten.

Invaliditätsabsicherung – Die Mischung machts

Grundsätzlich sollte jede Versicherung einem bestimmten Zweck dienen. Nur selten können bestimmte Problemstellungen mit mehr als nur einem Produkt optimal beseitigt werden. Zumindest vorübergehende Überschneidungen im Versicherungsschutz bleiben dabei allerdings nicht aus und müssen hingenommen werden. Einen perfekten Rundumschutz können Sie nur mit verschiedenen Bausteinen zusammenstellen.

Ein Beispiel hilft eventuell, dies zu verdeutlichen:

Ein 33-jähriger Ingenieur stürzt beim Radfahren unglücklich. Er zieht sich dabei schwere Rücken- und Kopfverletzungen zu. In der Folge bleibt ihm eine Querschnittslähmung und ein dauerhaft beeinträchtigtes Kurzzeitgedächtnis.

  • Er kann so nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, sein Einkommen könnte durch die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt werden.
  • Eine uneingeschränkte Bewegung ohne fremde Hilfe wäre in seinem Haus nur nach verschiedenen Umbauten möglich. Auch Autofahren wäre nur noch mit einem entsprechend umgebauten Fahrzeug denkbar. Beides könnte mit der Kapitalleistung einer Unfallversicherung bezahlt werden.
  • Da er in seinem Zustand regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen ist, fallen Kosten für einen Pflegedienst an. Der Eigenanteil, der nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt ist, kann von einem Pflegetagegeld oder einer Pflegerente übernommen werden.

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Dieser eine Schadensfall würde Leistungen aus mind. drei verschiedenen Vorsorgeverträgen begründen, die jede für sich einem gänzlich unterschiedlichen Zweck dienen.

Bei der Zusammenstellung des für einen selbst idealen Schutzes, sollte man daher versuchen, immer an alle Folgen eines Schadenszenarios zu denken. Nur so kann man umfassend gegensteuern und erleidet nicht doch noch unverhofft Schiffbruch.

In der nachfolgenden Aufführung möchten wir Ihnen die einzelnen Bausteine der Gesamtabsicherung gerne vorstellen, damit Sie für sich entscheiden können, wie wertig die entsprechende Absicherung für Ihre Situation ist.

Das Negativereignis, das für Sie sicherlich am greifbarsten ist, ist ein Unfall. Wir alle kennen mehrere Fälle, in denen Fremde, aber auch uns Nahestehende, verunglückten. Meistens gehen diese Unfälle letztlich gut aus und außer einem Bruch und ein paar Schrammen bleibt nichts zurück.

Aber wir kennen alle auch Fälle, die das Leben eines Menschen auf den Kopf stellen. Beinahe täglich kann man im Radio von Verkehrsunfällen hören – teilweise mit verheerenden Auswirkungen für die Beteiligten. Auch daheim lauern Gefahren: Holz hacken, Heimwerkerarbeiten, ungeeignete Behelfsleitern wie Drehstühle, Unachtsamkeit auf der Treppe… schnell kann etwas passieren – und häufig bleiben Schädigungen dauerhaft für den Rest des Lebens erhalten, z. B. eine Querschnittslähmung.

Glück im Unglück hat, wer eine Unfallversicherung abgeschlossen hat. Denn dann stehen ihm die versicherten Leistun- gen offen – eine private Unfallversicherung schützt 24 Stunden am Tag und bei nahezu jeder Tätigkeit (nicht z. B. als Rennfahrer). „Was nützt einem da das Geld?“, mag man da denken und das stimmt grundsätzlich ja auch. Außer, die Gehfähigkeit könnte über eine Behandlungsmethode wieder hergestellt werden, die seitens seiner Krankenkasse nicht übernommen wird. Bei entsprechener Absicherung wäre dafür Geld vorhanden. Aber auch, wenn dies nicht möglich ist, hilft ihm Geld, sein Lebensumfeld möglichst gut an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Die Änderungen mit einer solchen Behinderung sind enorm! Treppensteigen? Geht nicht mehr. Autofahren? Pedale können keine mehr getreten werden. Arbeiten? Kommt darauf an – als Handwerker wird es schwer und auch viele Bürojobs werden vom Rollstuhl aus schwierig.

Die wesentliche Aufgabe der Unfallversicherung

Die Aufgabe der Unfallversicherung ist ganz klar für Geld zu sorgen. Wofür Sie es benötigen, kommt auf Ihren persönlichen Bedarf und die Art der körperlichen Einschränkung an. Salopp gesagt werden Sie zu gegebener Zeit schon sehen wofür Sie es benötigen.

Die wichtigsten Leistungen der Unfallversicherung sind daher:

• Invaliditätsleistung: Eine einmalige Kapitalleistung, die in der Auszahlungshöhe an den Grad der Invalidität angelehnt ist, den Sie durch einen Unfall erlitten

• Unfallrente: Eine lebenslang monatlich ausgezahlte Rente, die Sie ab einem gewissen Invaliditätsgrad (i. d. Reg. ab 50 %) erhalten

• Kosmetische Operationen: Ein Unfall muss keine dauerhafte Einschränkung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bedeuten. Viel häufiger bleiben aber äußerliche Spuren, die Sie ein Leben lang an das Unglück erinnern können (Narben, Verbrennungen, etc.). Diese Versicherungsleistung steht Ihnen zur Verfügung, um diese Spuren zu beseitigen

Das Fundament

Die Unfallversicherung stellt das Fundament Ihrer Invaliditätsabsicherung dar. Hier muss im Falle eines hohen Inva- liditätsgrades auch eine hohe Summe zur Auszahlung kommen, die Ihnen fürs restliche Leben hilft, die ständigen Anpassungen Ihres Umfelds an Ihre Behinderung zu finanzieren.

Als Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall lediglich für sechs Wochen weiterhin Geld von Ihrem Arbeitgeber. Mit Beginn der siebten Krankheitswoche erhalten Sie dann ein Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung. Dieses beträgt 70 % Ihres letzten Brutto-, maximal aber 90 % Ihres letzten Nettoarbeitsentgelts. Was in der Theorie zunächst nach keiner großen Einschränkung klingt, bedeutet in der Realität aber einen spürbaren Einschnitt.

Beispiele: Ein Arbeitnehmer mit 2.600 Euro brutto erhält netto 1.661,48 Euro. Sein Krankengeld ab der siebten Woche beträgt demnach 1.312,20 Euro monatlich. Ihm fehlen nun bis zur erfolgten Genesung also satte 349,28 Euro im Monat. Das kann in manchen Regionen des Landes die Miete für eine
2,5-Zimmer-Wohnung sein. Unser Beispielarbeitnehmer wird es jedenfalls spüren, dass ihm diese Summe nun nicht mehr zur Verfügung steht. Insbesondere, wenn durch die Erkrankung weitere Kosten verursacht werden (Arzt- und Krankenhausfahrten, Zuzahlungen zu Medikamenten, etc.).

Die wesentliche Aufgabe des Krankentagegelds

Die Aufgabe des Krankentagegeldes liegt einzig und alleine darin, die Differenz zwischen Krankengeld (Krankenkas- se) und vorherigem Nettoeinkommen aufzufüllen. Mehr können Sie daher auch gar nicht absichern. Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt hier bei gleicher Diagnose maximal für 78 Wochen. In unserem obigen Beispiel würde sich der Fehlbetrag zum gewohnten Einkommen auf 6.287,04 Euro ansammeln.

Der Fugenkitt

Das Krankentagegeld darf als Fugenkitt im Bauplan Ihrer Invaliditätsabsicherung gesehen werden. Grundsätzlich würde es schon auch irgendwie ohne gehen. 20 % weniger Einkommen im Monat sind schon ein ordentlicher Abstrich. Sieht man die angenehme Preislage für diese Absicherung sollte man zugreifen, so lange es der Gesundheitszustand zulässt. Je jünger, desto niedriger ist der Beitrag.

Wie voranstehend beim Krankentagegeld schon angemerkt wurde, zahlt die Krankenkasse nur für maximal 78 Wochen ein Krankengeld, wenn Sie gesundheitsbedingt Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen können. Ist absehbar, dass Sie aufgrund Ihres Krankheitsbildes nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, können die Zahlungen auch bereits vorher eingestellt werden. Hier soll schließlich nur ein vorübergehender Einkommensverlust aufgefangen werden und kein dauerhafter. Nach der Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente 2001 steht in einem solchen Fall für Arbeitnehmer nur noch die Erwerbsminderungsrente zur Verfügung – wenn Sie diese denn dann bekommen. Die Prüfung, ob Sie Anspruch haben, ist recht einfach:

Können Sie mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten? Dann bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente. Können Sie nur zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten? Dann bekommen Sie die halbe Rente. Können Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten? Dann bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente.

Das Prinzip des Einfachen wird auch bei der Definition von Arbeit weitergeführt. Das „Arbeiten“, von dem hier die Rede ist, hat nämlich erst mal gar nichts mit Ihrem Beruf zu tun. Viel mehr ist hier Arbeit in der allgemeingültigsten Form ge- dacht. Ein Chirurg mit durch Nervenleiden zitternden Händen kann theoretisch ja noch als Produktionshelfer arbeiten. Sie können sich daher sicher vorstellen wie schwierig es ist, hier überhaupt eine Leistung zu erhalten.

Auch hinsichtlich der Absicherungshöhe kann man hier von einer einfachen Lösung sprechen. In der Spitze sind es gerade einmal 38 % des letzten Bruttoeinkommens. Bei unserem Beispielarbeitnehmer mit seinen 2.600 Euro wären das nur noch 988 Euro. Geht man bei Erlass des Rentenbescheids davon aus, dass er doch noch mehr als drei Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann, sind es gar nur noch 494 Euro. Selbst bei voller Erwerbsminderungsrente darf man sich fragen, wer davon leben kann. Realistisch betrachtet sind Sie in diesem Bereich auf sich allein gestellt. Daher tut private Vorsorge not!

Die wesentliche Aufgabe der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Möglichkeit, Ihr bisheriges Einkommen abzusichern, wenn Sie Ihren Beruf so wie Sie ihn derzeit ausüben, aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Auch, wenn dies nur vorübergehend der Fall ist (mind. voraussichtlich 6 Monate), leistet ein solcher Vertrag.

Der Mörtel

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Mörtel, der alles zusammenhält. Können Sie nicht mehr arbeiten, verdienen Sie kein Geld mehr, können Sie sich die anderen Bausteine der Individualitätsabsicherung nicht mehr leisten. Auch andere Dinge, wie Kreditraten oder Luxusausgaben (z. B. mal ins Kino gehen), können so zur Hürde werden.

Gleich vorweg: Vollwertige Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finden sich weder in der Erwerbsunfähigkeits- noch in der Grundfähigkeitsversicherung. Bei beiden Absicherungsformen steht zwar ebenfalls der Gesundheitszustand eines Menschen und eine abgesicherte monatliche Rente im Mittelpunkt, die Voraussetzungen für eine Leistung sind allerdings ungleich schwieriger.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) verhält sich zur BU so, wie der Geräteschuppen zum Einfamilienhaus. Ähnlich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird hier nur Ihre Arbeitsfähigkeit im Allgemeinen geprüft. Ihr Berufsbild spielt keine Rolle für die Zahlung der versicherten Rente.

Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) geht noch einen Schritt weiter. Hier wird eine Leistung erst dann fällig, wenn ein Kunde bestimmte Fähigkeiten verliert, die er im täglichen Leben benötigt. Der Katalog der versicherten Fähigkeiten ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Fähigkeiten wie Sprechen oder Sehen zählen beispielsweise immer dazu, damit Sie eine ungefähre Vorstellung vom Gegenstand dieses Schutzes bekommen. Die GFV kann man sich als das Ein-Mann-Zelt der Invaliditätsabsicherung vorstellen. Bei Regen immer noch besser, als draußen im Freien zu schlafen.

Abwärtskompatibel prüfen

Nicht immer lässt es der Gesundheitszustand eines Kunden zu, dass er eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversiche- rung erhalten kann. Auch gibt es einzelne Berufsfelder, die über ein solches Gefahrpotential verfügen, dass es für Versicherungsunternehmen unkalkulierbar wäre, diesen BU-Schutz zu gewähren. In solchen Fällen lohnt es, die Versicherbarkeit abwärts zu prüfen. Evtl. klappt es bei gegebenen Umständen ja mit der EU – und selbst die GFV ist immer noch besser, als im Fall der Fälle auf Gott und die Wohlfahrt vertrauen zu müssen. Auch eigenverantwortliche Vorsorge braucht von Zeit zu Zeit einen Kompromiss.

Vorsorge für schwere Krankheiten – wie siehts damit aus?

Verträge, mit denen man für den Eintritt einer schweren Krankheit vorsorgen kann, sind noch verhältnismäßig jung am Markt. In angelsächsischen Ländern sind diese bereits seit den 1980er Jahren erhältlich. Wie der Name schon vermuten lässt, wird die versicherte Leistung dann fällig, wenn eine versicherte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Auch hier unterscheiden sich die Kataloge von Versicherer zu Versicherer sehr.

Anders als in den anderen Vorsorgeformen, die wir hier vorstellten, können Sie hier keine laufende Rente absichern. Die Leistung eines solchen Vertrags besteht in einer einmaligen Kapitalzahlung. Diese Produktart sollte vor allem dann ergänzend gewählt werden, wenn Sie konkrete Probleme lösen möchten, falls Sie krank werden. Ein klassisches Bei- spiel wäre die Immobilienfinanzierung, die Sie nach einem Herzinfarkt ablösen können, womit Ihrer Familie schlagartig eine große Sorge weniger hat.

Auch Sonderlösungen lassen sich auf Basis dieser Versicherungsform stricken. Für sehr gefährdete Handwerksberufe wie beispielsweise Dachdecker wird ein relativ hoher Beitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgerufen, um das Risiko solide auszufinanzieren.

Ist etwa einem selbstständigen Dachdecker diese Prämie zu teuer, kann z. B. mit einer Kombination aus Schwere-Krankheiten-Vorsorge und Unfallversicherung eine alternative Absicherung geschaffen werden. So steht genügend Geld zur Verfügung, um die Firma bis zu einem Verkauf weiter führen zu lassen.

Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter. Natürlich sind etwa 90 % aller Pflegefälle im Land älter als 65 – dennoch kann es jeden treffen. Wie so oft bei den Bausteinen der Invaliditätsabsicherung gilt auch hier: je jünger Sie bei Abschluss sind, desto preiswerter ist der Schutz.

Die Gesetzliche Pflegeversicherung leistet in der höchsten Stufe 1.550 Euro. Dem stehen monatliche Kosten für einen Pflegeheimplatz gegenüber, die sich im Landesdurchschnitt auf 3.360 Euro belaufen. Der Eigenanteil läge damit bei 1.810 Euro. Um unseren Beispielarbeitnehmer wieder zu bemühen: Dieser könnte die Lücke selbst mit dem Einkommen nicht auffüllen, das er im aktiven Berufsleben erhielt. Das hat er als Pflegefall natürlich gar nicht mehr – und als Rentner auch nicht…

Die wesentliche Aufgabe der Pflegevorsorge

Weshalb brauchen Sie überhaupt eine private Pflegeergänzung? Aus einem ganz einfachen Grund: Weil die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um damit einen Heimplatz bezahlen zu können.

In Pflegestufe I mag eine Pflege daheim durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst noch vorstell- bar sein, spätestens ab Pflegestufe II ist dies dauerhaft nur noch schwerlich vorstellbar. Es scheitert meist schon an den baulichen Gegebenheiten. Stellen Sie sich einfach mal vor wie jemand versucht, Sie mit einem Badelift in Ihre Badewanne zu rangieren. Im Regelfall ist der Platz dafür einfach nicht vorhanden. Auch der zeitliche Aufwand, der in diesen höheren Pflegestufen nötig ist, um dem Patienten ein würdiges Dasein zu ermöglichen, kann kaum von einem Angehörigen aufgebracht werden.

Können die Heimkosten nicht aus Ihren Einkünften und Ihrem Vermögen aufgebracht werden, wird das Sozialamt im nächsten Schritt auf Ihre Kinder zugehen und diese zur Kasse bitten. Eine Unterhaltspflicht besteht unter Umständen nämlich auch in dieser Richtung.

Das Badezimmer

Die private Pflegevorsorge kann als Badezimmer des Baukastens gesehen werden. Man kommt nicht drum herum, früher oder später mal hinein zu müssen. Nur mit einem Wasserhahn und einem Loch im Boden ist es dann eben nicht getan. Professionelle Pflege ist teuer – sehr teuer sogar. Die Leistung des Sozialsystems nimmt Sie und sehr wahrscheinlich auch Ihre Angehörigen mit in die Pflicht. Wie sonst soll man die Lücke füllen? Ob Sie sich für ein Pflegetage- geld oder eine Pflegerente entscheiden, spielt zunächst keine Rolle – wichtig ist nur, dass Sie dieses Problem so bald wie möglich angehen. Nehmen Sie das „Volksproblem Pflege“ nicht auf die leichte Schulter!

Und am Ende sind wir alle tot. Daran kann man nichts ändern, das ist unausweichlich und deshalb sollte man das Thema nicht totschweigen. Ganz im Gegenteil – man sollte sich auf das Unumgängliche bestmöglich vorbereiten. Haben Sie Familie, sind sie moralisch geradezu verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihr Tod zumindest finanziell keine Katastrophe nach sich zieht.

Die wesentliche Aufgabe der Risikolebensversicherung

Sie sichern damit Ihre Hinterbliebenen ab. Eine zweckgebundene Todesfallabsicherung z. B. im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung macht nahezu jeder. Die (ggf. zusätzliche) Absicherung der Familie wird nur zu oft außer Acht gelassen. Man muss das sehr nüchtern betrachten. Nur weil eine Person wegfällt, sinken die fixen Belastungen eines Familienhaushalts nicht wesentlich. Da diese Belastungen im Regelfall auf dem Gesamteinkommen der Familie aufbauen, reißt der Wegfall eine enorme Lücke in die weiteren Planungen. Die althergebrachte Situation „Mann verdient Geld, Frau sorgt für Heim und Kinder“ existiert heute wohl nur noch in seltenen Ausnahmefällen.

Eher ein Gästezimmer

Um im Bildthema zu bleiben, wäre die Todesfallabsicherung wohl eher so etwas wie ein Gästezimmer. Sie selbst haben nichts davon, aber für andere ist es eine angenehmere Unterkunft, als der kalte Betonboden in der Waschküche. Die Gäste wären in diesem Fall allerdings Ihre engsten Angehörigen. Mehr muss man dazu wohl nicht sagen, oder?

Funktionelle Invaliditätsabsicherung – Tausendsassa und ideale Ergänzung für alle unter 60

Wir haben nun bereits eine ganze Menge über die verschiedensten Bausteine der persönlichen Invaliditätsabsicherung erzählt. Für den perfekten Rundumschutz ist eine Vielzahl von Verträgen nötig. Sicherlich werden Sie nicht jedem Baustein der Absicherung gleiche Priorität einräumen, auch wenn klar ist, dass Ihr Risiko nur durch z. B. ein junges Alter nicht geringer ist.

Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung (FI) stellt hier eine Lösung dar, gleich mehrere Fliegen mit einer Klatsche schlagen zu können. Damit ergänzt sie die must haves im Schutz hervorragend. Als eine verbesserte Unfallrente kommt sie nicht nur bei bleibender Invalidität zur Auszahlung. Auch beim Verlust von Grundfähigkeiten, der Diagnose einer schweren Krankheit, der Schädigung eines Organs oder dem Eintritt des Pflegefalls, wird die versicherte Rente fällig.

Was ein wenig nach eierlegender Wollmichsau klingt, ist eher mit einem Hausmeister zu vergleichen. Der kann auch viele Probleme ganz gut lösen, ein professioneller Handwerker hat seinen Bereich aber natürlich ganz anders im Griff. Für die Pflegeabsicherung, die in der Regel eher die Altersgruppe im Ruhestand interessiert, stellt die Funktionelle Invaliditätsabsicherung eine gute Übergangslösung dar. Auch für viele Sonderfälle stellt sie eine gute Absicherung dar (Kinder, Kunden mit bestimmten Vorerkrankungen, bestimmte Berufsgruppen, etc.)

Die wesentliche Aufgabe der Funktionellen Invaliditätsabsicherung

Abrunden der unverzichtbaren Absicherungsbausteine. Mit der Funktionellen Invaliditätsabsicherung können Sie Bereiche, die Sie derzeit vernachlässigen (müssen), zumindest etwas mit berücksichtigen.

Das Wohnzimmer

Das Wohnzimmer ist sicherlich nicht das nötigste Zimmer eines Hauses. Letztlich sitzt man da nur auf dem Sofa und schaut fern. Braucht man nicht, aber es ist schon ein echtes Plus an Lebensqualität. Ähnlich ist diese Sparte im Bau- kasten Ihrer Absicherung zu werten. Gefühlt gibt es wichtigere Bausteine, dieser passt aber sehr gut dazu und macht die Sache rund.

Fragen und Antworten zur Invaliditätsabsicherung

Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung ist für jede natürliche Person zu empfehlen.

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall, Organschädigung, eine schwere Erkrankung, verlust von Grundfähigkeiten oder Eintritt des Pflegefalls.

Abgesichert weden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente. Diese kann je nach Tarif für einen bestimmten Zeitraum oder auch lebenslang vereinbart werden. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.

Diese Schadensereignisse sind regelmäßig nicht berücksichtigt:

  • Berufsunfähigkeit
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund vorübergehender, einfacher Erkrankung (z. B. grippaler Infekt)
  • Unfälle aufgrund Geistes- und Bewusstseinsstörungen (auch z. B. Trunkenheit)
  • Unfälle beim Ausüben einer Straftat
  • Krieg
  • Radioaktivität

Je nach gewähltem Tarif kann es bei den nicht berücksichtigbaren Schadenursachen Abweichungen geben. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe, Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar. Auch bei den versicherten Schadenereignissen können weitere bestimmte Leistungsvoraussetzungen bestehen.

Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.

Die Rentenhöhe ist grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass die wirtschaftlichen Folgen eine Schadeneintritts ausreichend aufgefangen werden können.

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Auch vorübergehende Fälle von Berufsunfähigkeit können bei voraussichtlich mind. sechsmonatigem Anhalten so abgesichert werden.

Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam. So sind Sie im Krankenhaus Privatpatient. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl. Die bestmögliche Behandlung bedeutet baldmöglichste Genesung.

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Dieser Schutz endet nicht mit einem bestimmten Lebensalter, was besonders fürs große Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter wichtig ist. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder einspringen.

Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Sturz von der Leiter
Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Unfälle zählen zu den versicherten Schadenursachen der FI. Für den Rest seines Lebens erhält er aus seinem Funktionelle Invaliditätsabsicherung-Vertrag seither eine monatliche Rente, von der er größtenteils lebt.

Übles Geburtstagsgeschenk
Ein Kind tobt an der Feier anlässlich seines 10. Geburtstags mit seinen Gästen im Garten. Offenbar wird die Anstrengung zu viel und es fällt ohnmächtig um. Im Krankenhaus stellt man eine Schädigung des Herzens fest. Diese zog sich das Kind möglicherweise bei einer schwereren Erkältung zu. Die Schädigung lässt übermäßige Anstrengung dauerhaft nicht zu, was das Kind erheblich einschränkt. Aus dem Berufswunsch, Panzerfahrer bei der Bundeswehr zu werden, wird so wohl nichts. Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung, die von den Eltern abgeschlossen wurde, leistet lebenslang die vereinbarte Rente – auch Organschäden fallen unter den Schutz der Invaliditätsabsicherung. Das gleich zumindest den Einkommensunterschied zu einem normalen Beruf etwas aus.

Diabetesfolge
Als Folge einer erworbenen Diabetes erkrankt ein Mann an einer diabetischen Retinopathie, die letztlich zu seiner Erblindung führt. Seine Funktionelle Invaliditätsabsicherung hatte er in jungen Jahren vor der Diagnose der Diabetes abgeschlossen. Durch den Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten wird die Rentenzahlung ausgelöst. Zumindest muss er sich nun keine finanziellen Sorgen machen.

Pflegebedürftig
Mit 48 Jahren hielt sich ein junger Krankenpfleger eigentlich noch zu jung für private Pflegeergänzung. Wie in den meisten Fällen überraschte Ihn die Hirnblutung ohne Vorwarnung. Die direkten Folgen sind anhaltende Verwirrtheit, Verlust der Sprechfähigkeit und der Rollstuhl. Für seine Familie bricht eine Welt zusammen. Häusliche Pflege ist baubedingt kaum darstellbar. Die Kosten eines Pflegeheimplatzes können aus dem laufenden Einkommen der Frau nicht mit bestritten werden. Der Invaliditätsabsicherung-Vertrag löst auch in einem solchen Fall das Problem. Auch im Pflegefall wird die versicherte Rente fällig.

Schwarzer Hautkrebs
Eine junge Frau frönt wie viele Ihrer Generation gern und ausgiebig den Freuden des Solariums. Ein gebräunter Teint gilt als schön. Die Folgen sieht man in der Statistik: keine andere Form des Krebses schlägt mit so vielen Neuerkrankungen zu Buche, wie Hautkrebs. Auch bei der jungen Dame wird eine auffällige Pigmentierung entdeckt, die sich als Melanom 2. Grades herausstellt. Bedingt durch die Behandlung fällt sie für ihren beruflichen Alltag vorübergehend aus. Ihr Funktionelle Invaliditätsabsicherung-Vertrag leistet aufgrund der Krebserkrankung die versicherte Rente.

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