Rechtsschutz und Bau – Geht da wieder was?
Nicht selten kommt es vor, dass im Rahmen eines Bauvorhabens Ärger vorprogrammiert ist. Seien es Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten oder dem Bauunternehmen. Seien es kleinere Fehler in der Umsetzung oder grobe Planungsfehler. Die Gründe und die Ursachen sind breit gefächert und im seltensten Falle ist der Bauherr tatsächlich mit dem gelieferten Ergebnis zufrieden. Oft geht es dabei um sehr viel Geld, was nicht selten ein Gerichtsverfahren zur Folge hat.
Aufgrund der sich häufenden Schadenfälle haben sich alle Versicherer aus dem Bereich Bauherren-Rechtsschutz ausgeklinkt. Das führte zur weitverbreiteten Ansicht, dass Bauvorhaben am Haus grundsätzlich nicht rechtsschutzversichert werden können – das stimmt so aber nicht!
Bauvorhaben ist nicht gleich Bauvorhaben
Hierzu einige Beispiele zur Verdeutlichung:
Beispiel 1.
Familie Groth erfüllt sich ihren Traum und erwirbt kostengünstig ein knapp 35 Jahre altes Haus im Ländlichen. Obwohl, die in die Jahre gekommenen Fenster und Türen gegen neue austauschen zu lassen. Als Herr Groth am Abend von der Arbeit auf die Baustelle kommt, muss er feststellen, dass anstelle der bestellten weißen Fenster Fenster in Holzoptik eingebaut wurden. Der Tischler argumentierte damit, dass er eben diese geliefert bekam und weigert sich, einen Austausch vorzunehmen.
Beispiel 2.
Da auch das alte Dach bereits Schäden aufweist, entschließt sich Herr Groth für eine komplette Erneuerung mit glasierten Betondachsteinen. Er beauftragt eine Handwerksfirma damit, doch trotz mehrfacher Nachbesserungsarbeiten ist das Dach immer noch undicht.
Beispiel 3.
Um die Energieeffizienz zu verbessern, beauftragt Familie Groth einen Installationsbetrieb damit, die alten Gussheizkörper auszutauschen. Nach zwei Monaten bemerken die Groths beim Neuverlegen des Badezimmerbodens großflächige feuchte Stellen unter den Fliesen. Ein gerufener Fachmann lokalisiert den Schaden an einem der ausgetauschten Heizkörper. Bei näherem Betrachten wird klar, dass beim Austausch falsche Rohre verwendet wurden.
In allen Fällen wendet sich Herr Groth an seinen Privatrechtsschutzversicherer und erhält jeweils eine Deckungszusage. Begründung: Sowohl die Fenster als auch das Dach und die Heizkörper haben nichts mit der Errichtung des Gebäudes, sondern lediglich mit der Instandhaltung zu tun und sind somit versichert.
Auch der langgeplante Traum von einem eigenen Wintergarten endet für Familie Groth als Alptraum. Ein gravierender Planungsfehler des Fachbetriebs endet damit, dass die Baufluchtlinie des Wintergartens sowie der Mindest-Grenzabstand zum Nachbargrundstück um einige Zentimeter überschritten werden. Einige Zeit später hören die Groths vom Anwalt der zuständigen Kommune…
Auf die Nachfrage bei seinem Rechtsschutzversicherer erhält Herr Groth eine Absage: „[…] Wintergärten sind Anbauten im Sinne des Baurechts […] also bauanzeigepflichtig […] grundsätzlich im Privaterechtsschutz nicht versicherbar .“
Hier wäre guter Rat im Vorfeld nicht teuer gewesen.
Eine interessante Alternative zur Rechtsschutzdeckung wäre, wenn finanzielle Probleme und Pfusch am Bau im Rechtsweg gar nicht erst erstritten werden müssten. Eine Baugewährleistungs- und Baufertigstellungsversicherung bietet hier interessante Vorteile. Dieser Schutz kann natürlich auch Hand in Hand mit einer Rechtsschutzdeckung gehen.
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