Rechtsschutz für Manager – ein wichtiger Schutz für Entscheidungsträger

Leiter von Unternehmen, die als juristische Person geführt werden haben einen besonderen Bedarf. Das Haftungsrisiko entsteht aus der hohen Entscheidungsbefugnis und den weitreichenden Handlungsspielräumen, die mit diesen Positionen einhergehen. So kann eine falsche Entscheidung oft weitreichende Folgen haben.

Wer gehört alles zu dieser Zielgruppe:

  • Unternehmensleiter juristischer Personen (z.B. GmbH Geschäftsführer oder Vorstände einer AG)
  • Aufsichtsrats-, Beirats oder Verwaltungsratsmitglieder
  • Prokuristen

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Anders als bei normalen Angestellten werden Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber nicht vor Arbeitsgerichten, sondern vor Zivilgerichten geführt. Das hat zur Folge, dass diese Rechtsbereiche vom normalen Berufs-Rechtsschutz, den wir aus den Privatkunden-Produkten kennen nicht mehr umfasst wird. Darüber hinaus richtet sich der Streitwert nicht – wie bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten üblich – nach dem dreifachen Monatsgehalt, sondern nach den Bezügen, den Versorgungsansprüchen und nach einer möglichen Abfindung, die im Falle einer Kündigung zu zahlen wäre. Ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt die Kosten eines solchen Streits gerichtlich und außergerichtlich.

Praxisbeispiel: Eine GmbH, die elektronische Bauteile für die Automobilindustrie herstellt, wird vom größten Kunden – einer großen Automobil AG – übernommen und direkt eingegliedert.
Dem Geschäftsführer des ehemaligen Zulieferers wird ein Aufhebungsangebot vorgelegt, das dieser nicht annehmen möchte und die Angelegenheit endet vor Gericht. Der Streitwert beläuft sich auf 400.000,00 € was zu Verfahrenskosten in erster Instanz von 29.000€ führt.
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz übernimmt diese Kosten.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

„Aus großer Kraft folgt große Verantwortung“ heißt es in einem allgemein bekannten Superhelden-Film. Und da ist auch viel Wahres dran, denn ein Unternehmensleiter ist in der Regel für viele andere Menschen mitverantwortlich. Wenn Unachtsamkeit nun zu einem Schaden führt, sieht man sich nicht selten einer strafrechtlichen Verfolgung gegenübergestellt. Man haftet für die Sicherheit seiner Mitarbeiter, für die Sicherheit seiner Produkte, für die steuerliche Korrektheit des Betriebes und für umweltrechtliche Vergehen. Und in letzten beiden Punkten langt oftmals schon ein anonymer Hinweis, um strafrechtliche Ermittlungen auszulösen. Um sich gegen Vergehen dieser Art zu wehren, benötigt man den Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz, der Vorsatzstraftaten grundlegend erstmal in seinen Versicherungsschutz integriert hat. Bei einer späteren Verurteilung aufgrund einer Vorsatzstraftat wird dann allerdings Regress genommen.

Praxisbeispiel 1: Der angestellte Außendienstmitarbeiter einer mittelständischen Finanzvertriebs-GmbH macht täglich Überstunden, um seine Quartalszahlen zu erreichen. Weil ein großes Geschäft winkt setzt er sich ins Auto und nimmt eine 500 km weite Fahrt in Kauf.
Da er abends wieder zu Hause sein möchte, tritt er nach erfolgreichem Termin die Heimreise an. Als er mittlerweile 11 Stunden unterwegs war und davon 9 im Auto saß, ereilt ihn ein Sekundenschlaf, der zu einem folgenschweren Unfall führt.
Die Berufsgenossenschaft erhebt nun Anklage gegen den Geschäftsführer, da dieser über die Tatsache Bescheid gewusst habe und somit gegen seine Aufsichtspflicht verstoßen hätte.

Praxisbeispiel 2: Ein Ehepaar betreibt gemeinsam eine Gebäudereinigungsfirma, die als GmbH firmiert. Nach einem großen Streit mit anschließender Scheidung entschließt sich die Frau, eine eigene Firma zu eröffnen, während der Mann die bestehende Reinigungsfirma weiter betreibt. Nach wenigen Monaten stehen Steuerprüfer vor der Tür des Mannes, da sie einen anonymen Hinweis bekommen haben. Da der Geschäftsführer nicht sofort alle Unterlagen beibringen kann, wird er wegen Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt.
Beide oben genannten Fälle werden über den Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz abgedeckt.

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Sollte eine Fehlentscheidung eines Entscheidungsträgers zu einem finanziellen Verlust der eigenen Firma führen, so ist er ihr zur Erstattung des entstandenen Schadens verpflichtet. Um diese Ansprüche abzuwehren, kann ein Vermögensschadens-Rechtsschutz mit eingeschlossen werden, der dann Sinn macht, wenn keine D&O besteht.

Praxisbeispiel: Eine große Bauträger-GmbH bekommt vom Freistaat Bayern den Auftrag, ein 20 km langes Stück Autobahn zu erneuern. Die Firma gibt ein verbindliches Angebot ab und beginnt mit den Arbeiten. Leider wurde bei der Kalkulation des Angebotes nicht berücksichtigt, dass 2 km der Strecke über eine 200 m hohe Talbrücke führen. Da dieses Stück nur mit Sondergerät sanierbar war, entsteht der Firma ein Schaden in Höhe von 120.000 €. Auf diese erhebt die GmbH Anspruch beim Geschäftsführer. In zweiter Instanz wird sich auf einen Vergleich geeinigt. Die Gerichtskosten betrugen 23.000 €