Grundfähigkeitenversicherung – Unsinn oder interessantes Vorsorgeprodukt?

grundfähigkeitsversicherung

Einkommensabsicherung bedeutet für die meisten von uns BU-Versicherung. Doch was, wenn ein Beruf nicht versichert werden kann; oder die Person zu jung ist oder es der gesundheitliche Zustand nicht zulässt?

Im Hinblick auf die magere Unterstützung von staatlicher Seite im Worst Case, sollte die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch private Vorsorge eine hohe Priorität im Leben eines jeden Arbeitenden darstellen. Nicht zu Unrecht denkt man in diesem Zusammenhang unweigerlich an die Berufsunfähigkeitsversicherung. Soweit ein guter Ansatz. Allerdings lässt sich eine solche Absicherungsmöglichkeit nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen für jeden abschließen. Denken Sie an risikoreiche Berufe oder – ganz banal – an Kinder. Was ist, wenn Sie bereits Vorerkrankungen aufweisen? Dann ist es tatsächlich sehr schwierig, guten Schutz zum guten Preis zu bekommen. Im schlimmsten Falle werden Sie komplett von der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen. Doch auch für diese Fälle bietet der deutsche Versicherungsmarkt selbstverständlich Lösungen.

Die Lösung: Grundfähigkeitenversicherung

Das Prinzip, welches sich dahinter verbirgt, ist rasch erklärt: Verlieren Sie elementare Fähigkeiten, die es ihnen nicht mehr ermöglichen, problemlos durch den Alltag zu gelangen – wie z. B. Greifen, Laufen, Sehen usw., doch auch die geistige Leistungsfähigkeit – tritt der Leistungsfall ein und Sie erhalten eine Rente. Diese Grundfähigkeiten sind über einen Fähigkeitenkatalog definiert und werden von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gewichtet. Doch auch für die eingangs erwähnten Kinder, die aufgrund ihres Alters eben (noch) keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, stellt die Grundfähigkeitsversicherung eine Übergangslösung dar.

Oftmals fehlt es gerade bei bestimmten Berufsgruppen an der Vorstellungskraft, überhaupt einmal berufsunfähig werden zu können. Nehmen wir als Beispiel einen der bedeutensten Wissenschaftler unserer Gegenwart, Stephen Hawking. Hawkings letzte wissenschaftliche Arbeit stellte er wenige Tage vor seinem Ableben 2018 fertig. Zu diesem Zeitpunkt saß er bereits 50 Jahre im Rollstuhl – ohne die Fähigkeit zu sprechen, zu laufen. An diesem Beispiel wird deutlich, dass der Verlust von bestimmten Grundfähigkeiten nicht zwangsweise zu einer Berufsunfähigkeit führen muss.

Doch Sie müssen keine Astrophysiker sein. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Sie sind Fliesenleger oder arbeiten in einem anderen körperlich sehr anstrengenden Handwerksberuf und können die monatliche finanzielle Belastung, die für Ihren umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz anfallen würde, nicht aufbringen. Freilich bietet hier die Grundfähigkeitenversicherung keine eins zu eins Alternative – allerdings guten Basisschutz. Und der ist allemal besser als gar keiner, oder?

Die Pros und Kontras

Der erste Punkt für eine Grundfähigkeitenabsicherung liegt auf der Hand: Sie kommt vor allem für diejenigen infrage, für die (noch) keine BU abschließbar ist oder deren Grundfähigkeiten (siehe oben) bereits gefährdet sind. Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung können die monatlichen Beitragskosten zumal um ein Vielfaches niedriger ausfallen. Auch die einfache Beweisbarkeit und Eindeutigkeit der eingeschränkten Grundfähigkeit muss an dieser Stelle erwähnt sein. Darüber hinaus erhalten Sie die Leistungszahlung auch, wenn Sie Ihren Beruf noch ausüben können– da es eben keine BU ist – und auch die in der Berufsunfähigkeitsversicherung geltende Regelung, dass der Grad der Beeinträchtigung mindestens zu 50 Prozent vorliegen muss, entfällt.

Doch kein Sommer ohne Mücken, wie W. Busch schon richtig erkannte: Oftmals findet in der Grundfähigkeitenabsicherung die Psyche und deren Erkrankungen keine Berücksichtigung. Zwar haben einige Versicherer psychische Fähigkeiten, wie beispielsweise Konzentration oder Orientierung, in ihren Leistungskatalog aufgenommen; hier muss dann allerdings ein Gericht anhand eines psychischen Gutachtens urteilen bzw. der Versicherungsnehmer überhaupt unter gerichtlich bestellter Betreuung stehen. Schwere Depressionen beispielsweise sind hingegen nur in wenigen Tarifen versicherbar. Auch der komplette Wegfall der einzelnen Fähigkeit ist Voraussetzung für die Leistungszahlung.

Die Quintessenz

  • Die Grundfähigkeitenabsicherung sollte nicht die erste Wahl bei der privaten Vorsorge sein, kann aber vereinzelt durchaus sinnvoll sein.
  • Sie bietet im Verhältnis zur BU zwar eher Basisschutz, kostet dafür aber auch um einiges weniger.
  • Verliert der Versicherte eine oder mehrere solcher Fähigkeiten für eine gewisse Zeit (oft sechs oder zwölf Monate), zahlt die Grundfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente.
  • Jeder Versicherer regelt im Leistungskatalog die Definition und Voraussetzung der Grundfähigkeiten individuell.

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