• Link zu Facebook
  • Link zu Xing
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Youtube
  • Link zu WhatsApp
info@kloeppel-versicherungsmakler.de 02161/9183030 Terminbuchung
Kloeppel Versicherungsmakler GmbH
  • Unternehmen
    • Über uns
    • Ansprechpartner
    • Bewertungen
    • Presse
    • Versicherungsmakler Mönchengladbach
  • Kontakt
    • Kontakt aufnehmen
    • Termin vereinbaren
    • Änderung mitteilen
    • Schaden melden
  • Privat
    • Haftpflichtversicherung
      • Privathaftpflicht
      • Diensthaftpflicht
      • Tierhalterpflicht
      • Hundehalterhaftpflicht
      • Pferdehalterhaftpflicht
      • Jagdhaftpflicht
      • Haus- und Grundbesitzhaftspflicht
      • Bauherrenhaftpflicht
      • Umweltschaden
      • Öltankhaftpflicht
      • Wassersporthaftpflicht- und Kaskoversicherung
    • Hausratversicherung
      • Hausrat
      • Glas
      • Elementardeckung
      • Hochwertiger Hausrat und Kunst
      • Ferien-/Wochenendhäuser
    • Gebäudeversicherung
      • Wohngebäude
      • Glas
      • Elementardeckung
      • Ferien-/Wochenendhäuser
      • Fotovoltaik- und Solaranlagen
      • Bauleistung
    • Rechtsschutzversicherung
      • Privater Rechtsschutz
      • Verkehrsrechtsschutz
      • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
      • Vermietung
    • Kfz-Versicherung
      • Private Fahrzeuge
      • Oldtimer und Youngtimer
      • Exoten- und Luftfahrzeuge
    • Ratgeber
      • Warum ist ein Versicherungsmakler so wertvoll
      • Was die Versicherungsbranche alles leistet
      • Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen
      • Fördermöglichkeiten für Privatpersonen
      • Beitragserhöhung
      • Berufsausbildung
      • Heirat
      • Trennung
      • Hausbau
      • Ehrenamt
      • Beamte
      • Vollmachten
  • Gewerblich
    • Haftpflichtversicherung
      • Betriebshaftpflichtversicherung
      • Betriebshaftpflicht für den Bau
      • Betriebs- und Produkthaftpflicht
      • KFZ-Handel- und Handwerk
      • Veranstalterhaftpflicht
        • Schutz für Veranstalter
      • Vereinshaftpflichtversicherung
      • Vermögensschadenhaftpflicht
      • D&O Versicherung
      • Rückrufkosten
    • Sachversicherungen
      • Inhaltsversicherung
      • Inhaltsversicherung Büro und Praxen
      • Betriebsunterbrechung
      • Betriebsschließungsversicherung
      • Glasversicherung
      • MultiRisk Policen
      • Betriebsgebäude
    • Cyber-Versicherung
      • Absicherung von Cyber-Risiken
    • Transportversicherung
      • Transport
      • Frachtführerhaftpflicht
      • Verkehrshaftung
      • Werkverkehr
      • Messe und Ausstellung
    • Technische Versicherungen
      • Elektronikversicherung
      • Maschinenversicherung
      • Bauleistungsversicherung
      • Fotovoltaikanlagenversicherung
      • Montageversicherung
    • Warenkredit und Bürgschaft
      • Warenkreditversicherung
      • Bürgschaftsversicherung
      • Vertrauensschadenversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
      • Rechtsschutz für Gewerbe
      • Rechtsschutz für Ärzte und Heilwesen
      • Rechtsschutz für Vereine
      • Rechtsschutz für Landwirte
      • Strafrechtsschutz
      • Verkehrsrechtsschutz
    • Kfz-Versicherung
      • Betriebliche Kfz-Versicherung
      • Kfz Handel- und Handwerk
    • Ratgeber
      • Gewerbetreibende
      • Existenzgründer
      • Berufsstarter
      • Berufsstarter als Arzt
      • Ärzte in Erstniederlassung
      • Nutztierhaltung
      • Wechsel der Gesellschaftsform
      • Versicherungsbeiträge steuerlich absetzten
      • Warum ist ein Versicherungsmakler so wertvoll
  • Vorsorge
    • Private Altersvorsorge
      • Altersvorsorge
      • Rentenversicherung
        • Selbst ist die Frau
      • Lebensversicherung
      • Riesterrente
      • Basisrente
      • Kindervorsorge
        • Kinderabsicherung
      • Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
    • Betriebliche Altersvorsorge
      • Betriebliche Altersvorsorge
      • Unterstützungskasse
      • Vermögenswirksame Leistungen
      • Minijobrente
      • Betriebsrentenstärkungsgesetz
      • Arbeitnehmerinformation
      • Von der Steuer absetzen
      • Neue Mitarbeiter
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Berufsunfähigkeit
      • Sicherheit für Schüler und Studenten
      • Dienstunfähigkeit
    • Dread Disease
      • Schwere Krankheiten
      • Keymen-Absicherung
    • Risikolebensversicherung
      • Risikoleben
      • Bezugsrechte im Todesfall
    • Sterbegeldversicherung
      • Sterbegeld
    • Unfallversicherung
      • Unfallversicherung
      • Gruppenunfall
      • Invaliditätsabsicherung
    • Krankenversicherung
      • Private Krankenversicherung
        • Die Private Krankenversicherung im Alter
        • Sozial- oder Privatversicherung?
      • Betriebliche Krankenversicherung
      • Beihilfe
      • Heilfürsorge
      • Krankenzusatzversicherung
        • Krankenzusatz Stationär
        • Krankenzusatz Zahn
        • Krankenzusatz Ambulant
      • Das Kostenerstattungsprinzip
      • Krankentagegeld
    • Pflegeversicherung
      • Pflegezusatzversicherung
      • Kinder haften für ihre Eltern
      • Die Realkosten in der Pflegeversicherung
      • Pflegerentenversicherung
        • Pflegerente mit laufenden Beitragszahlungen
        • Pflegerente mit Einmalbetrag
      • Seniorenversorgung
    • Reiseversicherung
      • Reiseversicherung
      • Auslandsreisekranken
  • Blog
  • Karriere
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Sommerzeit ist Feierzeit! Wer ein Fest organisieren möchte, hat viel zu beachten. Was leider beim Planen für Feiern und Partys oft völlig außer Acht gelassen wird, ist die Frage nach einer Versicherungslösung bzw. der Haftung des Veranstalters gegenüber den Gästen. Wenn überhaupt daran gedacht wird, halten viele den Schutz über die Privathaftpflichtversicherung für ausreichend. Doch ist dem wirklich so? Ab wann wird eine eigentlich als Privatfeier ausgelegte Veranstaltung öffentlich?

Partys, Feste, Veranstaltungen – welche Jahreszeit bietet sich hierfür wohl besser an als der Sommer? Durch die hohe Reichweite sozialer Netzwerke wie Instagram oder Facebook boomen bei jungen Leuten vor allem Privatpartys (Stichwort „Facebookparty“). Auch bei Feierlichkeiten wie Abi-Feiern, Hochzeiten, „runden“ Geburtstagen und zahlreichen anderen Privatveranstaltungen wie Grill- und Gartenfesten, Film-Events in der Schrebergartensiedlung oder Beachpartys am nächsten Baggersee können durchaus mehrere hundert Personen zum Feiern zusammen kommen. Den Dreißigsten mit einem Bekannten feiern und gemeinsam eine Lagerhalle anmieten? Wirklich nichts mehr Außergewöhnliches. Doch genau hier liegt der Knackpunkt: Kommen viele Menschen zusammen, ist auch das Schadenrisiko erhöht. Reicht in diesen Fällen eine normale Privathaftpflichtversicherung für den Initiator noch aus? Oder muss sich dieser bereits um eine Haftpflichtversicherung für Veranstalter kümmern?

Privat oder öffentlich? Wo liegt der Unterschied?

Bereits § 1 (Geltungsbereich) der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) kann diese Fragen beantworten. Demnach wird der Initiator dann zum Veranstalter, wenn die Feier oder Veranstaltung von mehr als 200 Gästen besucht werden könnte. Ist dies der Fall bzw. kann bei den Planungen davon ausgegangen werden, sind gesetzliche Auflagen einzuhalten und die Veranstaltung ist als öffentlich anzusehen. Zu diesen Auflagen zählen u. a.

  • Rettungswege/Notausgänge
  • Zugangskontrollen
  • Mindestabstände zum angrenzenden Grundstück
  • technische Ausstattung (Rauchabführung, Feuerlöschanlagen…)
  • Toiletten usw.

Leider ist das Kapitel jedoch mit dieser Aussage nicht geschlossen.

Denn selbst Veranstaltungen mit einer überschaubaren Anzahl an Gästen machen den privaten Gastgeber unter gewissen Umständen zum Veranstalter und damit zum voll haftenden Betreiber mit der gesetzlichen Pflicht, seine Gäste (oder auch andere Mitwirkende) unbeschadet die Veranstaltung erleben zu lassen. Hierzu zählt beispielsweise die Eröffnung einer Gefahrenquelle (wie Feuer) oder dann, wenn die Versammlung/Veranstaltung auch hier öffentlichen Charakter bekommt. Letzteres liegt vor, wenn

  • der Austragungsort jedem zugängig ist (z. B. Konzertveranstaltungen in Diskotheken oder Pubs, Lesungen in Gemeindehäusern)
  • wenn Eintrittsgeld verlangt wird bzw. Eintrittskarten verkauft werden
  • wenn die Teilnehmer keine Merkmale der Verbundenheit aufweisen

Beispiele hierfür: Jemand besucht die Sonnenwendfeier der örtlichen Feuerwehr. Ein anderer kauft sich eine Eintrittskarte zum Wohnzimmerkonzert einer lokalen Coverband.

Diese Risiken lassen sich über eine Privathaftpflichtlösung nicht abdecken.

Was zählt aber dann in den Augen des Gesetzgebers als rein private Veranstaltung? Nun, für eine Privatveranstaltung relevant ist die Frage, ob alle Mitwirkenden tatsächlich in gegenseitigem Kontakt/innerlicher Verbundenheit zueinander stehen (z. B. bei Familienfeierlichkeiten wie Hochzeiten oder Geburtstage). Dies sieht der Gesetzgeber ab einer gewissen Teilnehmerzahl jedoch nicht mehr als nachvollziebar an. Achtung: Werden jedoch zum geladenen Kreis der in gegenseitigem Kontakt stehenden Personen Außenstehende eingeladen (z. B. Ehepartner, Kinder, aber auch Abordnungen von Vereinen bei denen der Gastgeber Mitglied ist), kann die Veranstaltung trotz des offensichtlich privaten Anscheins – sollte es zu einem Schadenfall kommen – als öffentlich angesehen werden. Hier ist der individuelle Fall zu betrachten.

Und dies gilt übrigens nicht nur für Privatpersonen; auch bei gewerblichen Feierlichkeiten, wie beispielsweise der Einweihungsfeier des neuen Bürogebäudes, gilt selbiges. Feiert die Belegschaft untereinander, besteht im Schadenfall über die Betriebshaftpflichtversicherung Deckung. Bringen Angestellte Ehepartner oder Bekannte mit, bestünde rein theoretisch gesehen kein Schutz.

Wie Sie selbst unschwer erkennen können, hängt es immer vom konkreten Charakter der Veranstaltung ab. Kommen Sie daher gerne bei Fragen auf uns zu, wir unterstützen Sie hier gerne.

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Search Search

Neueste Beiträge

  • „Wir gehören zu den Besten der Besten!“ 24. Oktober 2025
  • 🏆 Nominiert für den OMGV Makler Award 2025 – dank unserer Kundinnen & Kunden! 5. Oktober 2025
  • 🏆 Ausgezeichnet: Top-Berater für Vorsorge 2025 – dank unserer Kundinnen & Kunden! 5. Oktober 2025
  • 🎓 Drei Jahre Engagement, Entwicklung und Erfolg – Wir gratulieren Anna zur bestandenen Abschlussprüfung! 🎉 18. Juni 2025
  • Auszeichnung zum Top-Berater für die Betriebliche Altersvorsorge 2024 13. Juni 2024

Schlagwörter

12 Gründe 2018 Altersvorsorge Anbauküche Ausbildung Außenversicherung Baufinanzierung Bauherrenhaftpflicht Bauleistungsversicherung Beamte Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung betriebliche Altersvorsorge Bewertungen deliktunfähig Diensthaftpflichtversicherung Dienstunfähigkeit Dienstunfähigkeitsversicherung E-Bike Einbauküche Elementarversicherung Gebäudeversicherung Glasversicherung Halbwaisenrente Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Hausratversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung KFZ-Versicherung Kinder Kinderunfallversicherung Krankenzusatzversicherung Neuwertentschädigung pedelec Personenschaden Privathaftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Sturmschäden topberater TOP Berater topberater2021 Unfallversicherung Vermögenswirksame Leistungen Vollkasko WhoFinance Wohngebäudeversicherung

Mit dem Laden des Inhalts akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Elfsight, LLC.

Weitere Informationen
Inhalt von Elfsight, LLC entsperren Inhalt von Elfsight, LLC immer entsperren

Kontakt

Klöppel Versicherungsmakler GmbH
Hindenburgstraße 27
41352 Korschenbroich

Telefon: 02161/9183030
Telefax: Wir leben in 😉
Mail: info@kloeppel-versicherungsmakler.de

Bürozeiten:
Mo. – Do. 08:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:00 – 14:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Unternehmen

Hast Du den Durchblick über Deine Finanzen verloren? Hast Du kein Vertrauen mehr in die Leistung deines bisherigen Beraters? Als familiengeführtes Unternehmen möchten wir dem entgegenwirken. Neutral, anbieterunabhängig und auf Augenhöhe mit dir. Seit der Gründung im Jahr 1976 haben wir uns zu einem erfolgreichen Familienunternehmen im Finanz- und Versicherungsbereich entwickelt. Unsere Leidenschaft, Aufrichtigkeit und Individualität hat sich bis heute bewährt.

Wir ❤️ gute Beratung.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren
Copyright © 2025 Klöppel Versicherungsmakler GmbH. Alle Rechte vorbehalten
  • Link zu Facebook
  • Link zu Xing
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Youtube
  • Link zu WhatsApp
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Erstinformation
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen