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Glück und Glas – wie leicht bricht das…

Glasversicherung

Im letzten Jahr gab es insgesamt 40.000 versicherte Glasschäden mit einer durchschnittlichen Schadenhöhe von ca. 361,00 € (dies berichtete der GDV in einer Statistik). Viele denken sich bestimmt, wo kommen diese hohen Zahlen her? Es kann ja sowieso nichts passieren. Oh doch! Oftmals ist ein Schadenfall schneller passiert als gedacht. Ob durch eine kleine Unachtsamkeit beim Fußballspielen, mit den Kindern im Garten oder auch beim Sturzflug durch die eigene Glastür können hohe Kosten entstehen. Besteht keine Glasversicherung, so stehen Sie nun vor zerbrochenen Scherben mit leeren Händen.

Die Hausrat- und auch die Wohngebäudeversicherung übernehmen nur Schäden, die aufgrund von Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel, Leitungswasser oder Brand entstanden sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Schaden selbst getragen werden. Es lohnt sich durchaus eine Glasversicherung abzuschließen, vor allem dann, wenn man eine hohe Anzahl bzw. auch großflächige Gebäudeverglasungen (z. B. Fenster, Türen, Wintergärten…) und Mobiliarverglasungen (z. B. Schränke, Vitrinen…) besitzt. Die Glasversicherung wird als eine Allgefahren-Versicherung bezeichnet, weil sie jede Ursache des Glasbruchs versichert (außer Vorsatz).

Grundsätzlich wird ein Glasbruchschaden wie folgt definiert:

„Das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.“

Auch in einer Mietwohnung ist es wichtig, eine Glasbruchversicherung zu haben. Beschädigt man beispielsweise die Duschkabine oder den Badspiegel seines Vermieters, wird oft angenommen, dass die PHV für diesen Schaden aufkommt. Schließlich leistet diese, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. In diesem Fall trifft das aber nicht zu! Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind zwar die Mietsachschäden oftmals mitversichert, jedoch gilt dort immer ein Ausschluss für Glasschäden, sofern man sich anderweitig absichern kann (=Glasbruchversicherung).

Ein weiteres Highlight stellt die Mitversicherung von Glaskeramikkochflächen dar. Diese sind zwar im Rahmen der Glasbruchversicherung meist mitversichert, im Schadensfall ist es jedoch häufig so, dass diese nur inkl. der Elektronik ausgetauscht werden können.

Im Vergleich zu dem potenziellen Schadensfall ist die Glasbruchversicherung verhältnismäßig günstig. So kann man eine gute Absicherung für ein Einfamilienhaus bereits für weniger als 50 € Jahresprämie erlangen.

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

12. März 2018
Schlagworte: Glasbruch, Glaskeramikkochflächen, Glasversicherng, Induktion
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