Was Pflegeeltern oft vergessen- Wer zahlt eigentlich für die Schäden, die Pflegekinder ihnen zufügen?

Viele wissen, dass die Pflegekinder oft in der Privathaftpflichtversicherung der Pfle­geeltern mitversichert sind. Diese haftet jedoch nur für Schä­den gegenüber Dritten oder bei guten Tarifen für Personen­schäden mitversicherter Personen untereinander. Für Sach­schäden aber nur, wenn diese gerichtlich geltend gemacht werden.

,,Das zahlt doch das Jugendamt“ Diese landläufige Meinung dürften viele vertreten. Jedoch sieht dies in der Praxis ganz anders aus. Sollte das Jugend­amt überhaupt eine Haftpflichtdeckung abgeschlossen ha­ben, weist diese oft Deckungslücken auf oder leistet erst un­ter gewissen Voraussetzungen, wie z. B. erst bei Pflegekin­dern ab 7 Jahren. In manchen Fällen zahlt auch das Jugend­amt selbst den Schaden, oft jedoch ist hier keinerlei Deckung von Seiten der Jugendämter vorhanden.

Was also tun?
Wir haben über geeignete Versicherer eine Top­Lösung für alle Pflegeeltern gefunden. Über eine Binnenversicherung können sowohl Schäden von Pflegekindern gegenüber den Pflegeeltern als auch Schäden von Pflegeeltern gegenüber den Pflegekindern abgesichert werden.

Die Deckung können Sie entweder als separaten Vertrag zu einer bereits bestehenden Privathaftpflicht (unabhängig bei welcher Gesellschaft) oder in Kombination mit der Privathaftpflicht über unseren geeigneten Versicherer beantragen.

Entsprechende Angebote erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Hier finden Sie nochmal unsere Broschüre zur Privathaftpflichtversicherung.