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Der Unterschiede zwischen „groß“ und „klein“ – oder weshalb Schutzbrief nicht gleich Schutzbrief ist

Private Kfz-Versicherung

Der gute alte Kfz-Schutzbrief!  Mancher lässt ihn kategorisch weg, andere sehen ihn als unbedingtes Muss an.
Hier prallen Weltanschauungen aufeinander und hier wollen wir auch gar nicht bekehren wir wollen lediglich darauf hinweisen, dass es den „alten, großen“ Schutzbrief immer noch gibt. Nicht nur den „kleinen“, den Sie als preiswertes Anhängsel der Kfz-Haftpflicht abschließen können. Darauf und dass sich die Leistungsinhalte gewaltig unterscheiden.

Der Unterschied zwischen „groß“ und „klein“ ist also nicht nur ein Thema für die Sesamstraße, sondern auch für uns.

Braucht man überhaupt einen Schutzbrief?

Befassen wir uns kurz mit der Frage, ob man einen Schutzbrief überhaupt benötigt. Beschränkt auf den Bereich „Probleme mit dem Wagen“ kann die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oft ausreichend sein (z.B. Pannenhilfe, Abschleppen zur nächsten Werkstatt, Wildschadenbeihilfe usw.).Wer einen neueren Wagen fährt, dem gewährt der Hersteller zumindest für einige Zeit eine Mobilitätsgarantie. Auch diese beinhaltet u. a. Pannenhilfe und Abschleppen. Für eine gewisse Zeit wird aber auch ein Ersatzwagen gestellt (u.a.).

Wenn klar ist, welchen Umfang an Schutz sie bereits genießen, fällt es leichter, eine Empfehlung zu treffen, ob es einen Kfz-Schutzbrief bedarf – und wenn ja, in welcher Ausführung.

Der „Kleine für’n Zehner“

Der „Anhängselschutzbrief“ zur Haftpficht ist heute wohl die üblichste Form der Absicherung. Wie beim Schutzbrief üblich, greifen viele Leistungen erst dann, wenn man sich mindestens 50km vom Wohnort befindet und es zur Panne oder zum Unfall kommt. Schon vor der Haustür sind hier Pannen- und Unfallhilfe sowie das Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs versichert. Hier greifen in der Regel immer bescheidene Obergrenzen, die im Regelfall aber immer noch gerade so ausreichend sein dürften, damit einem keine Kosten entstehen.
Wie bereits erwähnt, greifen die meisten Leistungspunkte erst, wenn man sich mindestens 50 km vom Wohnsitz entfernt befindet. Also dort, wo eine Panne oder ein Unfall sehr viele zusätzliche Probleme verursachen. Wie komm ich jetzt heim? Wo soll ich schlafen, bis das Auto repariert ist? Wie kommt mein Auto aus dem Ausland wieder zurück nach Hause? Bereits mit dem winzigen Jahresbeitrag des kleinen Schutzbriefs sind viele dieser Probleme gelöst.

Das Wichtigste für Sie: Bereits der  leistet in vielen Bereichen, in denen ein Automobilclub schwächelt. Die zehn Euro im Jahr sind also wohl immer gut investiert.

Und wofür „den Großen“?

Der „große Schutzbrief“ ist deutlich umfangreicher. Wenn der „Kleine“ unter dem Motto „Unterwegs mit dem Auto“ stünde, wäre beim „großen“ Schutzbrief „Auf Reisen“ die Umschreibung. In der Folge versucht diese Produktfamilie auch viele Probleme zu lösen, die eher im Urlaub ein solches werden können.

Krankenrücktransport, Rückholung von Kindern, Hilfe bei Insolvenz des Reiseveranstalters, Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten, auch um so etwas kümmert sich der Schutzbrief! Als Reisender hat man so eine zentrale Anlaufstelle für die größten Probleme. Wer dies einmal genießen durfte, weiß um den Wohlfühlfaktor und das befreiende Gefühl des „Mir wird geholfen!“

Aber auch bei Betrachtung der reinen „Fahrzeug-Leistung“ fällt auf, dass die Erstattungsgrenzen deutlich steigen und es weitere Leistungen gibt – so wird z. B. für eine gewisse Zeit auch ein Mietwagen gestellt. Das erleichtert es, den gewohnten Alltag nach einem (selbstverschuldeten) Unfall oder einer Panne fortzuführen oder einen neuen Gebrauchtwagen zu finden, wenn man das Altfahrzeug nicht mehr retten kann.

Und wer?

Grundsätzlich schadet ein Schutzbrief niemandem. Den kleinen spüren Sie finanziell wohl nicht einmal. Für Sie , die viel unterwegs sind – das können Fernpendler sein oder Autourlauber – sollten sie soch aber evtl. doch den „guten alten Schutzbrief“ einmal vorstellen lassen.

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

9. September 2018
Schlagworte: "kleine Schutzbrief", große Schutzbrief", Kfz-Haftpflicht, Kfz-Schutzbrief!
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