Wo die Kassen mit den Zähnen knirschen

Immer wieder ein Thema: ,,Was bekomme ich denn von meiner Krankenkasse, wenn mir ein Zahn fehlt?“ … und es ist gar nicht so leicht zu beantworten. Sie bekommen einen befundbezogenen Festkostenzuschuss. Das bedeutet, der Zahnarzt stellt einen Befund gemäß Katalog, und in dem Katalog ist auf den Cent genau festgelegt in welcher Höhe die Kasse erstattet. Hierauf kann es nun noch einen Bonus geben von 20% oder 30%. 20% bekommt der Patient, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet und in den letzten 5 Jahren wenigstens einmal im Kalenderjahr zur Untersuchung beim Zahnarzt war. Wer eine lückenlose Vorsorge über die letzten 10 Jahre vorweisen kann wird mit 30% Bonus belohnt. Darüber hinaus gibt es noch eine Härtefallregelung, die zu einem verdoppelten Festkostenzuschuss führt. Diese tritt in Kraft, wenn für den Patienten eine unzumutbare Belastung vorliegt.

Anbei ein kleiner Auszug aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen (Stand 2016):

Wo die Kassen mit den Zähnen knirschen

GKV-Patient
Die Versorgung eines fehlenden Schneidezahnes mit gesunden Nachbarzähnen mit andersartigem Zahnersatz verursacht Kosten von 2231,05 €. Nach Abzug des befundbezogenen Festzuschusses (Posten 2 .1 in Verbindung mit Posten 2. 7 des FestzuschussKatalogs) von 446,7 4 € bleiben für den Patienten ein Eigenanteil von 1784,31 €.

PKV-Patient
Nehmen wir hingegen an, der Patient hätte eine private Krankenversicherung mit 80%igem Zahnersatz gehabt. So hätte er – sofern keine weiteren Begrenzungen wie Preisleistungskatalog oder Staffeln vorlägen – 80% Erstattung der  Gesamtkosten bekommen. Sein Eigenanteil betrüge damit nur noch 446,21 €.

GKV-Patient mit Ergänzungsschutz
Wir bleiben bei 80% Zahnersatz. Die Tarifbedingungen sagen, dass zusammen mit der GKV-Vorleistungdie Erstattung 80% ergibt. Somit ergibt sich eine Erstattung durch den Zusatzversicherer von 1338, 10 €, sodass die Eigenbeteiligung  auch hier bei 446,21 € liegt.

Weitere Informationen finden Sie unter unserer Rubrik der Krankenzusatzversicherung auf unserer Homepage.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfü­gung.