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Von Starkregen, Überschwemmungen und (un-)möglichem Versicherungsschutz

Elementardeckung

Gefühlt hat man mindestens eines dieser Spektakel irgendwo in Deutschland: Die Pegel von Bächen und Flüssen steigen durch Starkregen besonders rasch an oder finden sogar den Weg über die Ufer auf die Straßen. Ein charakteristisches Phänomen für die Frühjahrshochwasser, die ihre Ursache meist in starken Regenfällen oder der Schneeschmelze haben. Selbst kleine Bäche können sich dann in reißende Ströme verwandeln und Anwohner gefährden. Wir haben uns dies zum Anlass genommen, das Thema „Überschwemmung“ etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Grundsätzlich (bei nahezu allen Versicherern) wird die Überschwemmung im Rahmen einer Elementarschadenversicherung nachfolgend definiert:

„Überschwemmung ist eine Überflutung von Grund und Boden, auf dem das versicherte Gebäude steht.“

Als Ursachen werden (meist) genannt:

  • Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
  • Witterungsniederschläge
  • Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ausuferung oder Witterungsniederschlägen

Nach der Auffassung des OLG Karlsruhe setzt bei einer solchen Formulierung eine Überschwemmung voraus, dass erhebliche Wassermengen, erhebliche Teile des versicherten Grundstücks so unter Wasser setzen, dass diese nicht mehr erdgebunden sind. Eine gezielte Ansammlung/Anstauung von Wassermassen auf bestimmten Flächen (wie z. B. Flachdächern, Terrassen oder Balkonen) reiche nicht aus und führe auf mangelnde Entwässerung zurück. Das führt in der Schadenpraxis natürlich regelmäßig zu Verstimmungen…

Bei einigen unserer Wohngebäudekonzepte ist es weitergehend geregelt und wie folgt definiert:

„…die unmittelbare Einwirkung von erheblichen Mengen von Wasser auf versicherte Sachen.“

Auch für Grundwasserschäden ist weitergehender Versicherungsschutz gegeben. So ist in unseren Konzepten nicht nur der Austritt von Grundwasser an die Oberfläche mitversichert, sondern auch der Anstieg ohne Austritt an die Oberfläche!

Dieser Grundwasseranstieg ist insbesondere bei langanhaltenden, starken Regenfällen möglich. Hierdurch erhöht sich dann der Grundwasserspiegel generell, ohne dass ein Austritt an die Oberfläche erfolgt. Die Keller sind gegen dieses dann „drückende“ Wasser baulich nicht durch eine sogenannte „weiße Wanne“ geschützt und das Wasser drückt dann durch die Bodenplatte oder Kellerwände ins Haus.

Auch wenn es so manchem Staatenlenker nicht so recht schmecken mag: Das Klima ändert sich und damit die Witterung, der wir ausgesetzt sind. Unser Rat an Sie kann daher nur der sein, sich über die wichtigkeit der Elementarschadendeckung und ggf. eine noch darüber hinausgehende Absicherung bewusst zu sein.

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

17. März 2019
Schlagworte: Elementarversicherung, Starkregen, Überschwemmungen, Wohngebäudeversicherung
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