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Wenn Pflegekinder die Pflegeeltern schädigen, wer zahlt das eigentlich?

Privathaftpflichtversicherung

Viele wissen, dass die Pflegekinder oft in der Privathaftpflichtversicherung der Pflegeeltern mitversichert sind. Diese haftet jedoch nur für Schäden gegenüber Dritten oder bei guten Tarifen für Personenschäden mitversicherter Personen untereinander. Für Sachschäden aber nur, wenn diese gerichtlich geltend gemacht werden. Und nun stellen Sie sich mal vor, was ein Kind mit „unruhiger“ familiärer Vergangenheit, einer Portion Frust und einer Packung Streichhölzer alles im Haus der Pflegeeltern anrichten kann.

„Das zahlt doch das Jugendamt“

Diese landläufige Meinung dürften viele vertreten. Jedoch sieht dies in der Praxis ganz anders aus. Sollte das Jugendamt überhaupt eine Haftpflichtdeckung abgeschlossen haben, weist diese oft Deckungslücken auf oder leistet erst unter gewissen Voraussetzungen, wie z. B. erst bei Pflegekindern ab 7 Jahren. In manchen Fällen zahlt auch das Jugendamt selbst den Schaden, oft jedoch ist hier keinerlei Deckung von Seiten der Jugendämter vorhanden.

Was also tun?

Wir haben gemeinsam mit einigen Versicherern eine Toplösung für alle Pflegeeltern gefunden. Über eine Binnenversicherung können sowohl Schäden von Pflegekindern gegenüber den Pflegeeltern als auch Schäden von Pflegeeltern gegenüber den Pflegekindern abgesichert werden.

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

27. Januar 2019
Schlagworte: Binnenversicherung, Jugendamt, Pflegeeltern, Pflegekinder, PHV
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