…und immer ne Handbreit Wasser unterm Kiel! Das wichtigste zu Wassersportversicherungen

Wer zum ersten Mal ein Boot steuert, stellt schnell fest: Ein Boot hat keine Bremse. Anders als beim PKW lassen sich daher manche gefährlichen Situationen einfach nicht verhindern. Jedes Jahr ereignen sich auf dem Gebiet der Europäischen Union knapp 50.000 Unfälle in Zusammenhang mit Wassersport teilweise mit verheerendem Ausgang.

So stellt eine Wassersporthaftpflichtversicherung einen wichtigen Schutz für all diejenigen dar, die ihrer Leidenschaft auf den Wellen nachgehen möchten. Welche Haftpflichtgefahren sich aus dem Gebrauch von Motor-/Segelbooten und anderen Wasserfahrzeugen ergeben können, zeigen die nachfolgenden Beispiele:

Beispiel 1 Götz George:

Der Schauspieler wurde im Urlaub beim Schwimmen von einem Motorboot erfasst und am linken Bein schwer verletzt worden. Sein Fuß wurde verletzt und die Schiffsschraube zertrümmerte sein Knie. Er musste sich einer mehrstündigen Knieoperation unterziehen und mehrere Dreharbeiten absagen. George verklagte damals den Bootsbesitzer auf 1,1 Million DM Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Beispiel 2 JJ Lehto:

Der ehemalige  Automobilrennfahrer  JJ Lehto verursachte 2010 in  einem Kanal in Finnland einen schweren Bootsunfall. Mit zu hohem Tempo rammte er einen Brückenpfeiler. Ein Freund, der   sich  mit im Boot  befand, kam dabei ums Leben.

Aber auch Otto Normalverbraucher bleibt nicht verschont…

Beispie 3 Feuer

Herr Müller quartiert sein Boot nach der Sommersaison in der Garage eines Freundes. Durch einen Schaden am Motor fängt das Boot Feuer. Die Garage brennt vollkommen aus.

Ein wenig verwundert es da schon, dass die Wassersporthaftpflicht in Deutschland noch keine Pflichtversicherung ist. In  anderen Staaten ist Schutz  gesetzlich vorgeschrieben. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Nutzung des Boots immer mitzuführen. Ohne darf man die dortigen Gewässer nicht befahren.

Versicherungspflicht herrscht u. a. in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Großbritannien, Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Ungarn und teilweise in Tschechien.

Reicht die Privathaftpflichtversicherung?

Die meisten Versicherer haften auch im Rahmen der Privathaftpflicht für Wassersportschäden, wenn eine gewisse Motorstärke und Segelfläche nicht überschritten werden.

Schutz ist bis zu einer gewissen Bootsgröße also enthalten. Problematisch wird es bei größeren bzw. stärker motorisierten Wasserfahrzeugen oder wenn man sich in Gewässern eines der oben genannten Länder tummeln möchte. Dann führt kein Weg an einer separaten Wassersporthaftpflicht vorbei.

Und der Bootsanhänger?

Ohne Anhänger kommt das Boot nur schwerlich zum See. Daher haben Bootseigner im Normalfall auch einen Bootsanhänger. Bootsanhänger zählen zur Gruppe der Spezialanhänger nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 e  FZV, die nicht zulassungspflichtig sind. Allerdings das sagt § 4 Abs. 2 Nr. 3 FZV benötigen sie ein amtliches Kennzeichen (weil keine Begrenzung auf max. 25 km/h). Man bekommt hier ein grünes Kennzeichen (§ 9 Abs 2.). Versicherungspflicht besteht für Bootsanhänger auch nicht (§ 2  Abs. 1 Nr. 6c). Der Bootsanhänger kann übrigens auch freiwillig mit schwarzem Kennzeichen und Kfz-Versicherung zugelassen werden. Und weil das alles schön kompliziert klingt, haben frischgebackene Bootseigener in aller Regel  sehr viele Fragen zur Zulassung des   Anhängers die sie natürlich lieber Ihnen stellen, statt der Zulassungsstelle…

Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, ist doch dringendst zu raten, für solchen zu sorgen. Die meiste Zeit wird der Anhänger (mit oder ohne Boot darauf) vom Zugfahrzeug abgekuppelt irgendwo ste-hen. Die Feststellbremse kann sich lösen, es kann sich jemand daran verletzen. Es gilt Gefährdungshaf-tung wie bei jedem normalen Anhänger auch – das darf man nicht vergessen! Ohne Versicherung zahlt man den Schaden ggf. aus eigener Tasche. Da ist es höchst angenehm, dass manche Versicherer die Trailerhaftpflicht für nicht zulassungspflichtige Anhänger automatisch und ohne Mehrkosten in die Wassersporthaftpflicht integriert.

Der Schutz für Boot

Wer sich auf boot24.de oder anderen Portalen mal ein wenig umschaut, wird schnell feststellen, dass selbst kleine, gebrauchte Boote überraschend teuer sind. Fünfstellig wird es eigentlich fast immer, wenn man nichts zum Aufblasen haben möchte. Praktischerweise verhält es sich im Bereich der Wassersportversicherungen wie bei den Kfz-Versicherungen. Es werden sowohl Haftpflichtlösungen als auch Kaskoabsicherungen angeboten. Dank der zusätzlichen Kaskoversicherungen können Wasserfahrzeuge gegen all die Gefahren abgesichert werden, die auf den hohen Wellen auf sich lauern – und nicht nur dort! Das heißt im Klartext: Versichert ist das Fahrzeug, die Maschinenanlage sowie das Zubehör. Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil des Fahrzeugs zu sein, dem Betrieb des Fahrzeugs dauerhaft dienen. Hierunter fallen insbesondere technische Ausrüstung, Segel und Mobiliar. Die Kaskoversicherung bietet eine „All Risk-Deckung“ für die versicherten Sachen, bei der es nur wengier Gefahrenaussschlüsse gibt.

Aufgrund des hohen Preisniveaus bei Booten und größerem Gerät, wie auch der hohen Reparaturkosten, kann man keine Empfehlung geben, ab wann sich die Wassersportkasko nicht mehr lohnen würde. Die Preise, die hier aufgerufen werden, stehen normalerweise immer in einem gesunden Verhältnis zum Wert des Boots. Über die Selbstbeteiligung kann man dann natürlich noch an der Preisschraube drehen.

Wichtig zu beachten: Der Wert eines Boots kann sich durch Restaurationsarbeiten schnell drastisch erhöhen. Seien sie bitte sensibilisiert dafür, dass sie sich zeitnah informieren, damit der Versicherer über neue Werte informiert werden kann. Unterversicherung ist auch hier ein großes Thema! Es können übrigens auch persönliche Dinge abgesichert werden, die man mit an Bord nimmt (z. B. Unterhaltungselektronik, Angelausrüstung…).

Das sollte nicht vergessen werden!

Wasser hat bekanntlich zwar keine Balken aber eben auch keinen Notausgang. Gerade große Gewässer sind oft um einiges kälter, als die Luft. Fällt man ins Wasser, kann es zu einem Schockzustand kommen, die Muskeln können zerren oder gar reißen… Machner „Mann über Bord“ gehen so unter wie ein Stein. Dabei ist Ertrinken nicht die einzige Gefahr, die droht. Wird man zu spät gerettet und reanimiert, kann es zu Schädigungen des Hirns kommen, die durch den Sauerstoffmangel verursacht werden. Eine Unfallversicherung für alle, die regelmäßig mit auf dem Boot sind, ist also sehr empfehlenswert.

Ebenso sollte an Rechtsschutz gedacht werden. Nicht jeder ist ein „Kavlier der Seestraße“ und nimmt Rücksicht auf andere. Kommt es dadurch zu Sach- oder Personenschäden sollte man in der Lage sein, sein gutes Recht einzustreiten. Gerade, weil ein Boot in Deutschland keine Haftpflicht haben muss!

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