Urlaubstrend Wohnmobil – was gibt es zu beachten?

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Über 2.000 Jahre vor der seriellen Fertigung des Wohnwagens ließen sich bereits Königin Kleopatra und ihr Geliebter Marcus Antonius von 20 Ochsen in einem wohnlich ausgestatteten Wagen an ihre Urlaubsziele am Mittelmeer ziehen.

Bis zur Bis zur Serienfertigung der Wohnwagen sollten allerdings noch einige Jahre verstreichen. Ende des 19. Jahrhunderts wurden in Großbritannien sogenannte „Reisewagen“ angefertigt, welche allerdings – noch von Pferden gezogen – lediglich der wohlhabenden Oberschicht vorbehalten waren :

In Deutschland war es der Handeslvertreter Arist Dethleffs, der 1931 den ersten Wohnwagen fertigte. Er nannte ihn „Wohnauto“. Dieses „Wohnauto“ hatte mehr von einer Pferdetransportbox als von den großzügig mit Kühlschrank, Bett und sanitär Anlagen ausgestatteten mobilen Unterkünften, die wir heute kennen. Bis nach dem Zweiten Weltkrieg war seine Firma die einzige dieser Art auf dem deutschen Markt. In den 1950er Jahren erkannten dann immer mehr Unternehmen den Trend, und so zugen u.a. Hymer und Frankia nach. Die wirtschaftliche Hochkonjunktur in den 1960er Jahren und der daraus resultierende neu erlangte Wohlstand sorgten für Fernweh bei den Deutschen. Da jedoch das Buchen von Flugreisen wesentlich aufwendiger und kostspieliger war als heute, musste eine mobile Alternative her. Das Reisen mit dem Wohnwagen boomte seitdem. in den 1970er Jahren ergänzte das mittlerweile enorm gewachsene Unternehmen Dethleffs die Branche um eine flexiblere Alternative : Dem Wohnmobil. Denn während der Wohnwagen überwiegend als Ferienhaus auf Campingplätzen genutzt wurde, rückte mit dem Wohnmobil das Reisen wieder in den Mittelpunkt.

Aus der Idee Dethleffs ist längst eine milliarden schwere Industrie geworden. Mittlerweile sind in Deutschland über 600.000 Wohnwagen und – mobile zugelassen. Tendenz steigend!

Spezielle Wohnwagenversicherungen –  Hausratversicherung für den Wohnwagen

Solange der Wohnwagen nur als „Gartenhäuschen“ genutzt wird oder fest auf einem Campingplatz abgestellt wird, muss dieser nicht zugelassen werden. In diesem Fall bedarf es auch keiner Haftpflicht- oder Kaskoversicherung. dann stellt sich nur die Frage, wie man ihn dorthin bekommt und diesen gegen andere auftretende Risiken versichert. Wer haftet beispielsweise, wenn es zu Schäden an den Elektroinstallationen durch Blitzschlag kommt? Wie versichert man das Mobilheim gegen Vandalismusschäden oder wer kommt für entwendetes Hab und Gut auf? Zumindest hierfür bietet der Versicherungsmarkt gute Lösungen.

Will man hingegen Kleopatra nachmachen und mit dem Wohnwagen in die Ferne aufbrechen bzw. diesen für den Straßenverkehr zulassen, ist eine Haftpflicht-/Kaskoversicherung Vorschrift.

Versicherung Wohnmobil – Kfz- Versicherung

Im Gegensatz zu nicht zugelassenen Wohnwagen odercMobilheimen ist zu beachten, dass zugelassene Reisefahrzeuge oder Wohnmobile – wie jedes andere im Straßenverkehr zugelassene Kfz – in jedem Falle auch haftpflichtversichert werden müssen. Dadurch sind Schäden, die durch einen Unfall Dritten zugefügt werden – auch Personenschäden- gedeckt. Optional besteht die Möglichkeit, für das Wohnmobil auch eine Kaskodeckung abzuschließen. Sie deckt potenzielle Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Diese Aufgaben übernimmt jeder Kfz-Versicherer.

Inhalt des Wohnmobils – Hausratversicherung

Wie bereits erwähnt, ist in feststehenden Mobilheimen sowohl der Inhalt als auch der Wohnwagen an sich über spezielle Wohnwagenversicherungen absicherbar. Hier besteht der wesentliche Unterschied zu Wohnmobilen. Wie ist der Inhalt von Wohnmobilen also versicherbar? Hier muss man zunächst zwischen mit dem Fahrzeug fest verbundenen und den losen Teilen unterscheiden.

Die fest verbundenen Teile sind als ganz normale Fahrzeugteile über die Kaskoversicherung absicherbar. Hier kommt wie bei der Haftpflichtversicherung grundsätzlich jeder Versicherer in Frage. Allerdings kann es Einschränkungen in den jeweiligen Annahmerichtlinien geben, die aus Neuwert und Alter resultieren.

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