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Urlaub auf vier Rädern – alles klar beim Kfz-Versicherungsschutz im Ausland?

KFZ-Versicherung
KFZ Unfall im Ausland

Mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub starten und ferne Länder erkunden? Bereits in den 1960er Jahren war diese Form eine beliebte Alternative zu den damals noch recht teuren Flugreisen. Heute denkt man anders: Durch die Öffnung der Grenzen und die moderne Technik der Navigationsgeräte, Routenplaner usw. wird das Reisen mit dem Auto noch einfacher und nach 50 Jahren fortschreitender Automobiltechnik natürlich auch immer komfortabler mit einem Hauch Freiheit.

Familie Yilmaz denkt ähnlich. Jedes Jahr im Sommer besucht sie für drei Wochen die Verwandtschaft in Balıkesir in der Türkei. Aufgrund des Abenteuerfaktors wurde beschlossen, dass die Reise in diesem Jahr mit dem Auto erfolgen solle. Die Route ist schnell ermittelt: Von Deutschland geht es südlich, über den Balkan, bis nach geplanten 4 Tagen das Ziel erreicht werden soll. Während sich Frau Yilmaz eher Gedanken über Gepäck, Proviant und Geschenke für die Verwandten macht, überlegt Herr Yilmaz, was versicherungstechnisch zu beachten ist. Im Internet findet er eine Checkliste. Dort stößt er das erste Mal auf die „Grüne Karte“.

Was hat es nun damit auf sich?

Die „Grüne Karte“, offiziell „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, ist Bestand eines überwiegend europäischen Systems und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen. Sie wird gewöhnlich vom Versicherer bei Sendung der Police mitgeschickt. Bevor die „Grüne Karte“ im Jahr 1949 eingeführt wurde, mussten Fahrzeughalter an jeder Grenze eine dem Land entsprechende Kfz-Haftpflichtdeckung nachkaufen. Dies fiel somit weg. Im Jahre 1974 wurde ein erweitertes Kennzeichenabkommen eingeführt (Kfz-Kennzeichen = Versicherungsschutz), welches die „Grüne Karte“ für die Einreise der Länder, die unterzeichnet hatten, unnötig machte. Das Mitführen dieser „Grünen Karte“ kann auch heutzutage in jedem Fall nur nützlich sein, z. B. bei der Schadenabwicklung nach einem Unfall. Hier empfehlen wir Familie Yilmaz das Mitführen einer zusätzlichen Kopie, die im Schadenfall ggf. an den Schadenverursacher/Unfallgeschädigten ausgegeben werden kann sowie den Europaeischer Unfallbericht. Der Aufwand ist nicht erwähnenswert, doch der Nutzen im Schadenfall kann groß sein!

Was kann zusätzlich abgeschlossen werden?

Der Auslandsschadenschutz ist ein Zusatz zur normalen Kfz-Haftpflicht. Er wird von einigen Versicherern oft ohne einen zusätzlichen Beitrag im Rahmen der Haftpflichtpolice angeboten, andere Gesellschaften erheben einen Aufschlag. Er hilft Ihnen, wenn es bei einem Unfall im Ausland zu Regulierungsproblemen kommt. Wenn es im Ausland zu einem Unfall kommt, den der Versicherungsnehmer nicht zu verschulden hat, kommt es nicht selten zu Problemen bei der Schadensregulierung. Werden durch einen Unfall im Ausland entstandene Kosten nicht durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen oder reicht die Deckung nicht aus, bleibt der Geschädigte nicht selten auf einem Kostenberg sitzen. Die Deckungssummen von Kfz-Haftpflichtversicherungen im Ausland sind oftmals deutlich niedriger als in Deutschland. In manchen Ländern besteht für Autos noch nicht einmal eine Versicherungspflicht. (Nicht jedoch in der EU!) Haben Sie einen Auslandsschadenschutz abgeschlossen, so tritt in diesen Fällen der eigene Versicherer ein. Er gleicht dann die Schäden bis zu der vereinbarten Deckungsgrenze ab oder übernimmt die Differenz im Falle einer zu geringen Deckung durch die gegnerische Versicherung. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung lohnt es sich daher, die Angebote im Hinblick auf den Auslandsschadenschutz genau unter die Lupe zu nehmen und einen Tarif zu wählen, der einen Auslandsschadenschutz beitragsfrei beinhaltet.

Gehen wir davon aus, dass Familie Yilmaz zu den Verwandten in die Türkei fliegt und sich vor Ort einen Mietwagen nimmt: Ein wichtiger Punkt der Kfz-Versicherungs sollte auch immer die „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“, landläufig „Mallorca-Police“, sein. Sie greift immer, wenn Sie sich im Ausland einen Leihwagen nehmen. Sie stockt den Schutz des Touristen auf heimischen Standard auf. Sie sollten auf die oftmals niedrigeren Versicherungssummen im Ausland achten, die im Ernstfall nicht ausreichen, um Schadenersatzforderungen zu erfüllen. Auf den Mehrkosten bleiben Sie sonst sitzen. Der Ausdruck kam übrigens irgendwann zustande, weil Mallorca das bevorzugste Urlaubsziel vieler Deutschen war.

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

28. Juni 2017
Schlagworte: "Grüne Karte"., "Mallorca-Police", Versicherungspflicht. Kfz-Versicherungsschutz
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