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Rundum bestens abgesichert – Die Bausteine der Handel-/Handwerkversicherung für Kfz-Betriebe

Haftpflichtversicherung

In jeder Stadt, in beinahe jedem noch so kleinen Ort sind sie zu finden: Kfz-Betriebe. Der Alltag eines Kfz-Betriebs ist geprägt von Fahrzeugen, Reparaturen, Probefahrten oder Überführungen. Zur Absicherung von allgemeinen Risiken, die in einem Gewerbebetrieb entstehen können sowie für die spezifischen Risiken in dieser Branche, benötigen Kfz- Betriebe einen umfassenden Versicherungsschutz.

Kfz-Betriebe? Hier liegt der Unterschied:

Welche unterschiedlichen Ausrichtungen die Handels- und Handwerksbetriebe haben und in welchen Punkten sie sich unterscheiden, verdeutlicht folgende Definition:

Kfz-Handelsbetriebe sind Betriebe, die für eigene oder fremde Rechnung neue oder gebrauchte Fahrzeuge gewerbsmäßig an- und verkaufen.

Kfz-Handwerksbetriebe (Werkstätten) sind Unternehmen, in denen Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an fremden Fahrzeugen und deren Teilen gegen Entgelt ausgeführt werden.

Kfz-Handels- und Handwerksbetriebe sind „gemischte“ Betriebe, die sowohl Fahrzeuge gewerbsmund Handwerksbetriebe gewerbsmäßig an- und verkaufen als auch Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an fremden Fahrzeugen und deren Teilen gegen Entgelt ausführen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Wie für jeden Gewerbebetrieb ist auch für den Kfz-Betrieb ist die Betriebshaftpflichtversicherung die wohl wichtigste Absicherung. Sie bietet Absicherung und Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegen Sie, die dieser als Inhaber des Kfz-Betriebs oder seine Mitarbeiter schuldhaft verursacht haben. Erfasst sind also Fälle, in denen Personen durch eine betriebliche Tätigkeit verletzt werden oder Sachen zu Schaden kommen. Dabei ist es nebensächlich, ob die Tätigkeiten auf dem Firmengelände oder außerhalb davon stattfinden. Selbstverständlich sind auch Schäden durch Unterlassen, wenn z. B. die notwendige Verkehrssicherheit nicht gewährleistet wird, z. B. Glatteisunfall, gedeckt.

Zur Verdeutlichung einige Beispiele hierzu:

1. Die Kfz-Werkstatt von Dieter B. erhält den Auftrag, die Hinterachse eines Kundenfahrzeugs auszuwechseln. Versehentlich werden beim Anbringen der Räder die Muttern nicht richtig angezogen, worauf der Kunde während der Fahrt ein Rad verliert und einen Unfall verursacht. Dabei wird er selbst und ein Passant verletzt.

2. Auf dem Betriebsgelände der Firma Schnell wird im Winter der Weg zum Haupttor nicht ausreichend gestreut. Ein Kunde rutscht infolgedessen aus und zieht sich eine Fraktur des Wadenbeines zu.

3. Einem Kunden wird von einem Mitarbeiter der Werkstatt „Joe’s Garage“ von hinten auf die Schulter getippt, da dieser aufgrund des hohen Werkstattlärms nicht auf dessen Ansprache reagiert. Dabei hinterlassen die öligen Finger Abdrücke auf dem hellen Mantel des Kunden, die auch eine Reinigung nicht entfernen kann.

Man kann sich nicht gegen alles versichern. In der BHV können u. a. diese Ausschlüsse greifen:

Obhutsschäden: Darunter versteht man Schäden an fremden Sachen, die sich aufgrund der versicherten Tätigkeit in Ihrer Obhut befinden.

Benzinklausel: In der Benzinklausel ist der Besitz, das Halten und der Gebrauch sämtlicher Kraftfahrzeuge […] vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Tätigkeitsschäden: Kommt es während der Ausübung der Tätigkeit versehentlich zu einem Schaden an fremden Eigentum, übernimmt die Versicherung keine Reparatur- oder Schadenersatzkosten.

Die Zusatzhaftpflicht

Genau deshalb gibt es die Zusatzhaftpflicht, die genau für diese Schadenfälle aufkommt. Alles, was als Tätigkeits- oder Bearbeitungsschaden am Kfz angesehen werden darf, wird ausschließlich über diesen Baustein gedeckt. Da z. B. eine Kfz-Werkstatt in erster Linie Fahrzeuge bearbeitet (auch repariert), bestünde für die Kernhandlung faktisch kein Versicherungsschutz! Manche Versicherer bieten daher – zum Schutz des Kunden – die Betriebshaftpflicht gar nicht mehr ohne die Zusatzhaftpflicht an.

Auch hier wieder zur Verdeutlichung einige Beispiele dazu:

1. Der Werkstattmeister Dieter B. unternimmt mit einem Kundenfahrzeug eine Probefahrt. Um einem Unfall zu verhindern, muss er plötzlich einem Hindernis ausweichen und fährt gegen einen Bordstein. Dadurch wird ein Reifen zerstört. Weitere Schäden entstehen nicht.

2. Infolge eines fehlerhaften Ölwechsels wird der Motor eines Kundenfahrzeugs schwer beschädigt.

Die „Handel/Handwerk (Kfz-Haftpflicht/-Kasko)

Zur Kfz-Versicherung für Handel und Handwerk gehören die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Kaskoversicherung. Dieser Baustein rundet das Haftungskonzept in der Kfz-Branche abschließend ab. Hierbei handelt es sich um eine Kfz-Versicherung für Kunden- bzw. Handelsfahrzeuge ohne konkrete Zuordnung für ein bestimmtes Einzelwagnis. Darunter fallen auch Schäden beim Gebrauch eines Kundenfahrzeugs (z. B. Probefahrt) oder auch Obhutsschäden (z. B. Diebstahl von Nebelscheinwerfern vom Kundenfahrzeug. Der Umfang ist entsprechend einer normalen Kfz-Versicherung.

Rotes Kennzeichen: Das Rote Kennzeichen stellt eine Ausnahme in der Kfz-Handel-/Handwerk dar. Es deckt nur das Fahrzeug, an welchem es aktuell montiert ist. Dieses Fahrzeug muss auch, laut behördlicher Vorschrift, im Fahrtenbuch vermerkt werden. Die Nutzungsmöglichkeiten des Roten Kennzeichens wurden kürzlich massiv verschärft. Es darf nur noch von Mitarbeitern des Kfz-Betriebs in Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeit geführt werden. Ein Verleihen am Wochenende um mal eben ein Fahrzeug, welches nicht zugelassen ist, zu bewegen, ist damit nicht mehr möglich. Es besteht kein Versicherungsschutz. Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar.

Beispiel: Ein Kunde interessiert sich für einen Gebrauchtwagen des Händlers Bernd S. Vor dem Kauf möchte er in jedem Falle eine Probefahrt unternehmen. Da der Wagen noch nicht zugelassen ist, muss sich Bernd S. um den nötigen Versicherungsschutz kümmern, da er ansonsten gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen würde. Er montiert sein rotes Kennzeichen und kann so kurzfristig für den nötigen Versicherungsschutz sorgen.

Platzversicherung: Für Kfz-Handelsbetriebe! Alle Fahrzeuge, die zum Verkauf stehen, können hierüber versichert werden. Wie bei einer Kfz-Versicherung stehen hier wahlweise die Teil- oder die Vollkaskodeckung zur Verfügung. Die meisten Anbieter bieten auch verschiedene Selbstbeteiligungsstufen an.

Anders als eine „normale“ Kompositversicherung findet bei der Handel-/Handwerk (sowohl Grundschutz wie auch alle ergänzenden Bausteine) nur eine quartalsweise Berechnung der Prämie statt, um immer möglichst aktuelle Werte abgesichert zu haben und eine risikogerechte Prämie aufzurufen. Sie erhalten alle drei Monate einen Risikofragebogen, den Sie ausfüllen müssen. Dies übrigens auch, wenn Sie „nur“ ein rotes Händlerkennzeichen haben, weil dies nun einmal eine Komponente der Handel-/Handwerk ist.

Die Handel-/Handwerk-Deckung ist übrigens nicht nur für Werkstätten und Handelsbetriebe interessant, sondern für alle Betriebe, in denen mit Kundenfahrzeugen gearbeitet wird, so z. B. Aufbereitungsbetriebe, Lackierereien, Werbeagenturen (Fahrzeugbeschriftung) etc.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind außerdem zu empfehlen?

Hakenlastversicherung: Ist der Kfz-Betrieb auch als gewerbliches Abschleppunternehmen oder als Unternehmen mit sogenannten Straßendienstverträgen tätig und werden dabei gegen Entgelt für Dritte innerhalb Deutschlands Bergungs- und Abschleppaufträge von Kraftfahrzeugen durchgeführt, so haftet der Kfz-Betrieb aus diesen Aufträgen. Schäden, die beim Verladen oder beim Transport am zu transportierenden Fahrzeug entstehen, können über eine Hakenlastversicherung abgesichert werden.

Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur die Kosten, die dem Versicherungsnehmer durch Anwalt und Gericht entstehen. Sie bietet Ihrem Kunden auch Zugriff auf einen Inkassoservice, der ihm die Mühe abnimmt, offenen Rechnungen hinterher laufen zu müssen. Auch rechtliche Beratung per Telefon oder Internet wird inzwischen von vielen Rechtsschutzversicherern angeboten – teilweise mit Prüfservice für Verträge aller Art.

Das auch Gebäude- und Inhaltsversicherung nötig sind, müssen wir ja nicht extra erwähnen …

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

19. Februar 2018
Schlagworte: Benzinklausel, Betriebshaftpflichtversicherung, Hakenlastversicherung, KFZ Handel und Handwerk, Obhutsschäden, Platzversicherung, Tätigkeitsschäden, Zusatzhaftpflicht
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