Zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – Auch in dieser kleinen Sparte sollten Sie auf Qualität achten!

Zwei- oder Mehrfamilienhäuser, Eigentümergemeinschaften, unbebaute Grundstücke… – Objekte, die nicht mehr unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung fallen, gibt es viele. Und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kostet ja auch nicht viel. Unterschiede gibt es auch kaum, da kann man schon den günstigsten Anbieter nehmen.

Oder? Nun ja, zumindest liegen Sie zeimlich falsch, wenn Sie so denken…

Es gibt Deckungskonzepte wo man preiswert von Golf- auf Maybach-Klasse umsteigen kann. Wo liegen die Unterschiede ?

• Forderungsausfallversicherung

Ihr Mieter beschädigt während der Mietzeit z. B. das Echtholzparkett Ihrer vermieteten Wohnung. Es stellt sich heraus, dass er keine private Haftpflichtversicherung hat und für den Schaden auch nicht selbst aufkommen kann. Nachdem festgestellt wurde, dass die Forderung vom Mieter nicht beglichen werden kann und ein rechtskräftiger Titel erwirkt wurde, übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur des Echtholzparketts.

• Neuwertentschädigung über die gesetzliche Haftpflicht hinaus

Schön, wenn die Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt. Wenn man dann aber die Höhe der Schadenzahlung sieht, kann es oft zu traurigen Gesichtern kommen, da nur der Zeitwert ersetzt wird. Auf Wunsch Ihren Wunsch hin bieten unsere  Deckungskonzepte auch die Möglichkeit nach Neuwert abzurechnen.

• Schäden an geliehenen Sachen

Um die Hecken der Gartenanlage zu schneiden, leihen Sie sich die Heckenschere eines Nachbarn. Durch Unachtsamkeit beschädigen Sie jedoch das geliehene Gerät und der Nachbar fordert
deshalb Schadenersatz.

• Versehensklausel

Man hat ein neues Objekt erworben und erfreut sich an dessen Anblick.  An die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht denkt dabei erstmal niemand. Kein Problem denken Sie jetzt, denn es gibt ja die Vorsorgeversicherung. Das ist erstmal richtig. Doch diese gilt in der Regel nur bis zur nächsten Hauptfälligkeit oder einem gewissen Zeitraum. Aber wie sieht es danach aus? Hier besteht dann in der Regel kein Versicherungsschutz mehr. Daher bieten unsere Deckungskonzepte die sogenannte Versehensklausel, in der das o. g. Objekt auch weiterhin über die Vorsorgeversicherung abgedeckt ist, sofern die fehlende Nachmeldung nur auf einem Versehen beruht und diese nach Erkennen sofort nachgeholt wird.

• Bauherrenhaftpflicht

Neu- und Umbaumaßnahmen sind bis zu einer Bausumme von 2 Mio. Euro, Abbrucharbeiten und Eigenleistungen sind ebenfalls prämienfrei mitversichert; zusätzlich auch Ihre Tätigkeiten als Planer und/oder Bauleiter.

Das besondere Plus bei Wohnungseigentümergemeinschaften:

• Kein Ausschluss der Ansprüche von Eigentümern untereinander!

Hans Huber hat ein Problem: Sein Mieter hat in den Sommermonaten das Dachflächenfenster während einer 3-tägigen Abwesenheit offengelassen und wie es das Schicksal will, drang Regen
bei einem Sommergewitter nicht nur in seine, sondern auch in die darunterliegende Wohnung ein. Mit dem Mieter hat er ohnehin schon Probleme und ihm gegenüber auch Mietforderungen. Eine
Privathaftpflicht hat er nicht und auch ansonsten ist nicht viel von ihm zu holen. Nun hat er es mit Ansprüchen vom Eigentümer der darunterliegenden Wohnung, dessen Holzdecke verquollen ist
und vom Hausverwalter, der die Eigentümergemeinschaft (dessen Mitglied er ja ist) vertritt, zur Trocknung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Estrichs, zu tun.

Die üblichen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen schließen Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum in der Regel aus. Hat Herr Hubder eine „gute“ Privathaftpflicht, ist dort die Abvermietung der Wohnung mitverchert. Ausgeschlossen bleibt aber dort in der Regel der Miteigentumsanteil, d. h. sind 4 gleicheWohnungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft, müsste er ¼ des Schadens am Estrich selbst übernehmen.

Wie erwähnt, handelt es sich hierbei nur um einen kleinen Auszug der Leistungserweiterungen.

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.