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Für kleine Patienten Teil 1 – Kindernachversicherung, Pflege und Krankenhaus

Krankenversicherung, Pflegeversicherung

Jeder, der selbst Kinder hat weiß, wie sehr man danach strebt, dass ihnen niemals etwas Schlechtes widerfährt und es ihnen an nichts fehlt.

Leider kann man das Schicksal nicht beeinflus­sen und so kann ein jeder gesundheitliche Rückschläge erleiden, die einen dann auch für  das weitere Leben einschränken. Besonders schlimm ist es dann, wenn die be­troffene Person noch das ganze Leben vor sich und noch lange damit zu kämpfen hat.

In diesem Artikel möchten wir die Krankenzusatzabsicherung für Kinder mal genauer unter die Lupe nehmen und Ihnen aufzeigen, wann man was genau zu beachten hat.

Was die Absicherung der Eltern mit dem Kind zu tun hat!!

Definition „Versicherung“

Jeder kennt das Beispiel des „brennenden Hauses“, das wir oftmals verwenden, um aufzuzeigen, dass be­reits eingetretene Schäden nicht mehr zu versi­chern seien. Auch die wirtschaftliche Definition sagt aus, dass ein Risiko im Einzelfall ungewiss sein muss. Jetzt ist die Schwierigkeit, der wir uns bei der Kinderabsicherung gegenüber sehen aber, dass das „brennende Haus“ oftmals nicht sofort als brennend identifiziert werden kann.  Das hat zur Folge, dass wir uns frühzeitig Gedanken machen müssen. Und genau das mag auf viele jetzt etwas befremdlich wirken. Denn dies fängt bereits in der Familienplanung an, sprich am besten schon vor der Schwangerschaft. Zur Veranschauli­chung ein Beispiel:

Ein junges Paar entschließt sich, die Zukunft zu dritt anstatt zu zweit zu bestreiten und steigt in die Fami­lienplanung ein. Beide sind angestellt und gesetzlich krankenversichert. Sie hat eine Zusatzversicherung für 80% Zahnersatz, ihr Partner hält nichts von Zusatztarifen und kommt ohne aus. Der Schwangerschaftsverlauf ist soweit gut, die ersten Ultraschallbilder vielversprechend. Der Geburtstermin rückt immer näher. Kurz vor der Geburt aber der Schock: Das Kind kommt nämlich nicht gesund zur Welt. Eine schwere Lungenkrankheit sorgt für eine Unterversorgung des Hirns mit Sauerstoff und hat schwere Hirnschäden zur Folge. Das Kind wird direkt in eine Pflegestufe eingestuft und wird sein Leben lang mit den Folgen der Krankheiten zu kämpfen haben. Die Eltern stehen nun ­ neben den seelischen ­ vor ungeheuren finanziellen Belastungen.

Fälle wie dieser sind leider keine Seltenheit in deutschen Krankenhäusern. Die seelische Belas­tung können wir keinem nehmen, aber finanziell hätte man hier frühzeitig vorsorgen können. Eine Kindernachversicherung kommt im obigen Fall nicht in Frage, denn der Versicherungs­schutz der hierüber beantragt wird, darf nicht höher oder umfassender sein, als der der Mutter. Trotzdem sollte man sich genau dieses Instrument zu Nutze machen.

Und genau das ist der Grund, warum man sich am besten bereits vor der Schwangerschaft damit beschäftigen sollte. Denn hätte zum Zeitpunkt der Geburt für nur einen Elternteil eine stationäre Zusatzversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung bestanden, hätte das Kind darüber oh­ne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten nachversichert werden können.

Machen Sie sich daher bitte unbedingt über die wichtigsten Absicherungsformen wie Pflege und stationäre Zusatzversicherung bereits vor der Geburt Gedanken, um sich noch rechtzeitig richtig zu versichern und sich somit das Recht auf eine Kinder­nachversicherung zu sichern.

§ 198 VVG Kindernachversicherung

Warum Pflege schon in jungen Jahren Sinn macht!

In unserem Beispiel wurde ein Kind als Pflegefall gebo­ren. Das ist kein Einzelfall und auch die weiteren Jahre stellen eine erhöhte Gefahr für Kinder dar, pflegebedürf­tig zu werden.

Pflegefälle 2013

Aus oben stehender Grafik wird ersichtlich, dass der Anteil an pflegebedürftigen Kindern kei­neswegs klein ist. 2013 gab es in der Gruppe der unter 15 jährigen 73.848 Patienten, die einer Pflegestufe nach SGB V zugeordnet waren. Zum  Vergleich lag der Anteil der 60 ­ – 65 Jahre al­ten Personen bei 95.262 und somit nur rund 30% höher als bei den Kindern. Mögliche und häufige Gründe sind Geburtsfehler, schwere Krankheiten im Säuglingsalter aber auch Unfälle im Alltag. Und eine Absicherung dieses Risikos ist keinesfalls unbezahlbar. Eine hochwertige Tagegeld-Absicherung kostet ca. 10 – 15 €  für ein neugeborenes Kind. Sind die Voraussetzungen für die Kindernachversicherung erfüllt, kann dies ohne Wartezeiten und Risikoprüfung erfolgen.

Welche Vorteile eine stationäre Zusatzversicherung für Kinder bietet!

Zugegeben, die Vorteile einer stationären Zusatzversicherung für Kinder sind weitestgehend analog mit denen für erwachsene Patienten. Dennoch sind wir alle meist sensibler wenn es um die Gesundheit des Kindes geht. Wer möchte sein Kind in guten Händen wissen, wenn doch mal eine Operation oder ein ande­rer schwieriger Eingriff nötig ist. Da so manch einem Kreiskrankenhaus ein schlechter Ruf vorauseilt, wollen Eltern ihre Kinder meist in spezialisierten Kinderkliniken behandeln lassen. Über einen stationären Zusatztarif werden die Mehrkosten hierfür, sowie die privatärztliche Liquidie­rung der Behandlung übernommen. Da man sein Kind nur ungern alleine lässt, bieten viele Tarife sog. Rooming­in Leistungen, die die Unterbringung eines Elternteils im Krankenzimmer des Kindes ermöglichen. Der Beitrag für ein Neugeborenes liegt hier um die 5,00 €.

Demnächst in Teil 2: Zahnzusatz, Kieferorthopädie, Vorsorge und alternative Medizin für Kinder.

Weitere Informationen zum Thema Absicherung für Kinder finden Sie auf unserer Homepage.

Bei Fragen stehen wir Ihnen als zuständiger Spezialist für Kinderabsicherungen gerne zur Verfü­gung.

11. März 2016
Schlagworte: Kindernachversicherung, Krankenzusatzversicherung, Pflegefälle, Pflegeversicherung
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