Herbstwind weht bestimmt! – und draußen umso stärker…
Sturm und Versicherungen – das ist ja schon so eine Sache! Sturmschäden zählen zwar, neben Leitungswasserschäden, zu den häufigsten Schadenursachen in Deutschland, doch nicht jede wetterbedingte Luftbewegung wird versicherungstechnisch als Sturm definiert.
Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird, wie allgemein bekannt, bei einem Sturm mindestens Windstärke 8 (= Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde) vorausgesetzt.
Umgehen kann man dies mit sogenannten „All-Risk-Tarifen“ (Allgefharendeckungen) bzw. über den Baustein „unbenannte Gefahren“.
Was ist jedoch, wenn Hausrat, welcher sich außerhalb des Gebäudes befindet, durch den Sturm zerstört oder beschädigt wird? Was ist mit den hochwertigen Gartenmöbeln? Oder dem teuren Grill, der nach dem Sturm völlig verbeult ist? Hierbei gibt es mehrere Punkte (Versicherungsort, Außenversicherung, Gebäudenotwendigkeit, Ausschlüsse bei der Sturmgefahr) zu beachten:
Versicherungsort
Gemäß aktuellen VHB gehören zum Versicherungsort die Loggien, Balkone sowie unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen.
Außenversicherung
Würde an sich Sinn ergeben, wenn es darum ginge, den Hausrat außerhalb von Gebäuden abzusichern. Jedoch besteht grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung insbesondere für Sturmschäden folgende Einschränkung: „Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.“
Ausschlüsse Sturm/Hagel
Im Normalfall sagt man: Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, gegen eine versicherte Gefahr am Versicherungsort. Dies würde somit bedeuten, auf dem Balkon oder auch auf der Terrasse bestünde Versicherungsschutz gegen Sturmschäden. Leider ist dies auch nicht korrekt, denn im Rahmen der Sturmgefahr gilt folgender Ausschluss: „Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.“
Geht aber auch anders!
Man merkt, dass der Versicherer eine Reihe an Vorkehrungen getroffen hat, um nicht für Sturmschäden außerhalb von Gebäuden aufkommen zu müssen, doch es gibt natürlich auch einige Anbieter, die für solche Schäden im Rahmen der besonderen Bedingungen Deckung gewähren.
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