Sturmschäden am Hausrat – wie passt denn das zusammen?

Sturmschaden Versicherung, Hausrat

Sturm und Versicherung – das kann schon ein leidiges Thema sein! Wird dann noch Hausrat beschädigt, treten die Versicherer gern noch einen Schritt weiter nach hinten. Doch es gibt gute Lösungen!

Sturmschäden zählen zwar – neben Leitungswasserschäden – zu den häufigsten Schadenursachen in Deutschland, doch nicht jede wetterbedingte Luftbewegung wird versicherungstechnisch als Sturm definiert. Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird, wie allgemein bekannt, bei einem Sturm mindestens Windstärke 8 (= Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h) vorausgesetzt. Umgehen könnte man dies mit sogenannten All-Risk-Tarifen bzw. über den Baustein „unbenannte Gefahren“.

Was jedoch, wenn Hausrat, welcher sich außerhalb des Gebäudes befindet, durch Sturm zerstört oder beschädigt wird? Was ist mit den hochwertigen Gartenmöbeln oder dem teuren Grill, der nach dem Sturm völlig verbeult ist? Hierbei gibt es mehrere Punkte zu beachten:

Versicherungsort Gemäß aktuellen VHB gehören zum Versicherungsort die Loggien, Balkone sowie unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen.
Außenversicherung Würde an sich Sinn ergeben, wenn es darum ginge, den Hausrat außerhalb von Gebäuden abzusichern. Im Rahmen der Außenversicherung (insbesondere für Sturmschäden) besteht jedoch grundsätzlich folgende Einschränkung: „Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.“
Ausschlüsse Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen gegen eine versicherte Gefahr am Versicherungsort. Dies würde somit auch bedeuten, auf dem Balkon oder auch auf der Terrasse bestünde Versicherungsschutz gegen Sturmschäden. Leider ist dies so nicht korrekt, denn im Rahmen der Sturmgefahr gilt folgender Ausschluss: „Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.“

Man merkt, dass die Versicherer eine Reihe von Vorkehrungen getroffen haben, um nicht für Sturmschäden außerhalb von Gebäuden aufkommen zu müssen. Doch es gibt natürlich auch Anbieter, die für ebensolche Schäden im Rahmen der besonderen Bedingung Deckung gewähren. Kommen Sie hierzu bitte einfach auf uns zu.

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.