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Arbeitskraftabsicherung für Azubis – Wozu brauche ich eine Arbeitskraftabsicherung?

Azubi-Info, Vorsorge

Natürlich mag man sich nicht vorstellen schwer krank oder gar berufsunfähig zu sein, leider passiert dies schneller und häufiger als erwartet. Vor allem Auszubildende machen sich die wenigsten Gedanken über das Thema Arbeitskraftabsicherung. Was kann denn schon passieren? Ist es denn überhaupt sinnvoll seine Arbeitskraft abzusichern? Ja, durchaus! Tritt im schlimmsten Fall eine Berufsunfähigkeit ein, haben Azubis keinerlei Ansprüche gegen den gesetzlichen Versorgungsträger. Plötzlich und unerwartet steht die Diagnose Multiple Sklerose fest! Was nun? Seinen Ausbildungsberuf kann man aufgrund dieser Nervenkrankheit nicht mehr ausüben. Kontrollverluste erschweren die tägliche Arbeit. An eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat man bisher noch nicht gedacht. Man steht ohne Einkommen da und hat keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn Ansprüche auf Rente wegen geminderter Erwerbsfähigkeit hat man erst, wenn man 5 Jahre Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung war und davon 3 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt hat.

Gibt es einen Ausweg, um dieses Problem zu umgehen?

Ja, man kann sich zusätzlich privat absichern! Hier sprechen wir von einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die so etwas wie die Vollkasko für die eigene Arbeitskraft ist! Berufsunfähig ist, wer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich 6 Monaten ununterbrochen seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Eine 100%ige Leistung vom Versicherer erhält man, wenn der bisherige Beruf nicht mehr zu 50% ausgeübt werden kann. Die Höhe und die Leistung kann individuell mit dem Versicherer vereinbart werden. Je jünger die versicherte Person ist, desto niedriger ist das Risiko und somit auch der Beitrag. Man sichert sich außerdem seinen Gesundheitszustand ab! In den meisten Fällen bieten Versicherer für Jungeinsteiger Starter BU-Tarife an, die zu Beginn mit einem besonders verringerten Anfangsbeitrag überzeugen. Diese können mit einer Altersvorsorge gekoppelt werden.

Tritt im schlimmsten Fall eine Berufsunfähigkeit ein, bedeutet dies, dass der BU-Versicherer die Altersvorsorgebeiträge weiter bezahlt. Die Rentenhöhe sollte so hoch vereinbart werden, dass sie zum leben ausreicht. Ist man lebenslänglich berufsunfähig muss diese auch lebenslang ausreichen. Ich könnte mich mit meinem Azubigehalt nicht auf Dauer über Wasser halten. Desweiteren gibt es eine maximale Rentenzahlung in Höhe von 1.000,- € für Azubis. Eine Erhöhungsoption wäre bei Heirat, Hausbau oder bei Nachwuchs möglich. Der Eintritt der Rentenzahlung kann ebenfalls individuell mit dem Versicherer abgesprochen werden. Üblich ist das Endalter mit 67 Jahren, aber auch eine lebenslange Rentenzahlung ist möglich. In diesem Fall bieten viele Versicherer solche Starter BU-Tarife an. Als mögliche Alternative gäbe es auch eine einjährige kalkulierte BU. Die Tarife haben unterschiedliche Bezeichnungen, die sich unter anderem „Einsteiger-BU“ oder „SBU Start“ nennen. Leider bleiben die Beiträge nicht immer so niedrig. Sie werden im Laufe der Zeit teurer.

Hier sehen Sie eine Aufstellung der durchschnittlichen Kosten sämtlicher Tarife für einen 16-jährigen Kfz-Mechatroniker und eine 16-jährigen Kauffrau für Versicherungen und Finanzen. Die BU Rentenhöhe beträgt 1.000,- €:

Beispielaufstellung der Kosten

Alternativen

Ist einem die BU zu teuer oder man ist schon so erkrankt, dass man keine mehr bekommt, gibt es verschiedene Alternativen:

Unabhängig von der Königsdisziplin – der Berufsunfähigkeitsversicherung – gibt es eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU), Grundfähigkeitstarife oder Dread Disease-Produkte (Absicherung gegen schwere Krankheiten). Aus Preisgründen könnte die EU interessant sein. Bei Vorerkrankung muss man schauen, ob man durch die Annahmeprüfung einer Dread Disease oder Grundfähigkeiten-Versicherung kommt.

Aufgrund dieses wichtigen Themas, sollte man sich die Zeit nehmen, sich mit der Arbeitskraftabsicherung gründlich zu befassen.

Redet doch mal mit Eurem Chef darüber!

24. Mai 2016
Schlagworte: Arbeitskraftabsicherung, Ausbildung, Azubis, Berufsunfähigkeitsversicherung
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