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Sicher durch die Bauphase – Welche Policen brauchen Bauherren?

Bauherrenhaftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung

Mieten oder kaufen? Kaum eine Entscheidung ist weitreichender als die, ob man das langersehnte Eigenheim kaufen oder doch Mieter einer Wohnung bleiben soll. Während gerade in vielen Ballungszentren die Preise für Wohnungen potenzielle Mieter eher verschrecken, liegen die Vorteile der eigenen vier Wände klar auf der Hand: Keine Sorgen vor Mieterhöhungen, hohe Wohnqualität, Inflationsschutz und ein stabiler Wert der Immobilie. Fast klar, dass sich immer mehr Menschen vor allem Familien den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Neben einer gesicherten Finanzierung setzt dieses Vorhaben auch ausreichenden Versicherungsschutz voraus. Um den Bauherren vor bösen Überraschungen und finanziellen Mehrbelastungen zu schützen, möchten wir nachfolgend einige Lösungsmöglichkeiten vorstellen:

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf einer Baustelle lauern die unterschiedlichsten Gefahren. Für die Sicherheit ist der Bauherr allein verantwortlich. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn er eine Firma mit der Bauausführung beauftragt hat. Kommen auf der Baustelle Dritte zu Schaden, kann der Bauherr nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden.

Beispiel 1: Spielende Kinder verschaffen sich Zutritt zur Baustelle und stürzen in eine Grube

Beispiel 2: Ein Gerüst stürzt um und beschädigt ein Nachbarhaus

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an den Bauherren stellen. Sind Ansprüche rechtlich unbegründet, wehrt die Versicherung auch diese ab zur Not vor Gericht. Hierfür anfallende Kosten werden ebenfalls übernommen. Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Hier ist die maximal versicherte Bausumme zu beachten.

Genügt die hier vorgesehene Summe für die Baustelle nicht, wird gesonderter Schutz benötigt. Dies kann auch für die Eigenleistungen der Fall sein.

Bauleistungsversicherung

Ein Gebäude kann erst mit der Bezugsfertigstellung über eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden. Doch auch schon vor der Fertigstellung häufen sich nach und nach hohe Werte an, die weitestgehend schutzlos der Witterung ausgesetzt und für jedermann leicht zugänglich sind. Schäden dieser Art sind in der Regel das Problem des Bauherrn und treiben die Kosten hoch.

Beispiel 1: Während der Arbeiten am Dach kommt es zu einem schweren Unwetter. Durch den Sturm stürzt die Giebelwand ein.

Beispiel 2: In der Nacht verschaffen sich Unbekannte Zutritt zur Baustelle, entwenden Installationen und zertrümmern eine gezogene Mauer.

Gegen Brandschäden schützt die Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfügung stellen, wenn diese das fertige Haus über sie absichern. Andere Ursachen sind über eine Bauleistungsversicherung absicherbar.

Nachhaftung: Der Versicherungsschutz aus der Bauleistungsversicherung endet mit Bezugsfertigkeit, Bauabnahme oder Ende des versicherten Zeitraumes. Auch nach diesem Zeitpunkt können Schäden auftreten, die ihre Ursache während der Bauphase hatten. Im Regelfall wird die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Schadenbeseitigung übernehmen, auch wenn der Schaden erst nach Ende der Versicherung bemerkt wurde. Mögliche Folgeschäden sind allerdings nicht gedeckt.

Beispiel: Die Grundleitung wird durch Baustoffe verstopft. Dadurch überfluten die Kellerräume. Die Versicherung übernimmt die Reinigung der Leitung, nicht jedoch die Trockenlegung des Kellers.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Viele Bauherren sind auf die Hilfe von Verwandten oder Freunden angewiesen, um beim Bau die finanzielle Belastung zu senken. Wer beim Bauen hilft, ist bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem Weg zur Baustelle grundsätzlich über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Helfer bezahlt wird oder nicht, ob er nur einmal aushilft oder für längere Zeit mit anpackt. Spätestens fünf Tage nach Beginn der Bauarbeiten hat der Bauherr sowohl sein Bauvorhaben als auch sämtliche Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden und für diese eine Bauhelferversicherung abzuschließen.

Beispiel: Der Vater des Bauherrn hilft beim Entladen eines Lieferwagens und verletzt sich dabei. Da es sich hier um eine übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie handelt, greift der gesetzliche Schutz nicht.

Da jedoch die Leistungen in der gesetzlichen Bauhelferversicherung begrenzt sind, sollte der Bauherr den Abschluss einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung in Erwägung ziehen. Sie leistet bereits ab dem ersten Prozentpunkt der unfallbedingten Invalidität. Neben der Invaliditätsleistung kann zusätzlich eine Todesfallsumme oder ein Krankenhaustagegeld eingeschlossen werden.

Rechtsschutzversicherung

Nun ist es leider einmal bittere Realität, dass im Rahmen eines Bauvorhabens Ärger vorprogrammiert ist. Seien es Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten oder dem Bauunternehmen. Seien es kleinere Fehler in der Umsetzung oder gravierende Planungsfehler. Die Gründe und Ursachen sind breit gefächert und im seltensten Falle ist der Bauherr tatsächlich rundum zufrieden mit dem gelieferten Ergebnis. Oftmals geht es dabei um sehr viel Geld, was nicht selten Gerichtsverfahren zur Konsequenz hat. Aufgrund der sich häufenden Schadenfälle haben sich eine ganze Reihe von Versicherern aus dem Bereich Bauherren-Rechtsschutzversicherung ausgeklinkt.

Ein Hausbau und die damit verbundenen Arbeiten stellen eine große Herausforderung dar nicht nur für die Nerven des Bauherrn. Was benötigt wird, hängt sehr stark vom Einzelfall und den eigenen Wünschen ab. In jedem Fall ist eine gründliche Analyse der Gesamtsituation notwendig.

Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

21. April 2017
Schlagworte: Bauhelfer-Unfallversicherung, Bauherren, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung, Bezugsfertigstellung, Feuerrohbauversicherung, Rechtsschutzversicherung
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